Müggelheimer Bote
7. Jahrgang, Ausgabe 10/2000  
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Mit dem Auto „durch die Wand”

Hirseländer Weg gefährliche Rennstrecke

Ende einer Rennstrecke: die Hauswand. Foto: privat
Unser Erntefest war in vollem Gange, als am Sonntagnachmittag des 17. Septembers das laute Heulen der Martinshörner die Erntefest-Idylle auf dem Anger störte.

Auf der Odernheimer Straße, Richtung Kleiner Müggelsee, rasten Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei zu einem Einsatzort.

Ein Jugendlicher hatte auf dem Hirseländer Weg mit überhöhter Geschwindigkeit die Zäune von zwei Grundstücken durchbrochen und war mit dem geklauten Auto seiner Mutter in ein Einfamilienhaus gerast.

Die Aufregung war groß, denn erst seit Mai diesen Jahres bewohnt Bernd Benkowsky mit seiner Frau und den vier Kindern eines der vier Einfamilienhäuser, die auf dem Grundstück Hirseländer Weg 168-170 stehen.

In diesen vier Häusern sind 22 Kinder zu Hause. Die Familien, die sich hier mit ihren Kindern angesiedelt haben, wollten unter anderem auch dem Autoverkehr der Großstadt entfliehen.

Viele Anwohner beklagten sich an diesem Unglücksnachmittag, dass gerade dieser Abschnitt des Hirseländer Wegs (ab Raumbacher Straße Richtung Kleiner Müggelsee) als Rennstrecke benutzt wird. Es halten sich wenige Autofahrer an das Tempo 30, das für das gesamte Gebiet ausgewiesen ist.

Vor etwa einem Jahr hatte es schon einmal so einen ähnlichen Unfall gegeben. Auch hier durchbrach ein jugendlicher Autofahrer in Höhe Straße 695 den Zaun eines Grundstücks am Hirseländer Weg. Er landete nicht im Wohnhaus, aber immerhin im Garten. Welche Hilfe gibt es für die Anwohner, die in einer verkehrsberuhigten Zone leben, die aber nichts davon merken, weil viele motorisierte Verkehrsteilnehmer rücksichtslos sind.

„Eine Straßenberuhigung durch Aufstellen von Pollern oder durch Markierungen in der Asphaltdecke würde nichts helfen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass solche Straßen dann für Slalomraserei genutzt werden“, sagt der Leiter des Tiefbauamtes, Winfried Mundus.

Das Aufstellen von Wiederholungsschildern „Tempo 30” wird von der Straßenbaubehörde abgelehnt, da die Straßenverkehrsordnung ganz klar aussagt, wann eine Tempo 30-Zone befahren wird und wann das Tempolimit aufgehoben ist.

„Es bleibt nur eine Möglichkeit, die diesen Bereich zuständige Polizeidienststelle aufzufordern, öfter Geschwindigkeitskontrollen in den uns bekannten Raserzonen zu machen”, sagt Mundus und bittet die Anwohner um Eigeninitiative. Sie könnten sich beim Abschnitt 66, Karlstraße 8, Tel.: 29 32 76 42 melden. Ingrid Zweiniger

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