Müggelheimer Bote
8. Jahrgang, Ausgabe 12/2001  
Dezember 2001 Home  |  Archiv  |  Impressum


Falsches Parken im Wohnpark kann teuer werden

Wir kennen die Problematik der Parkmöglichkeiten an der Philipp-Jacob-Rauch-Straße sehr gut. Die Einrichtung dieses verkehrsberuhigten Bereiches, der durch das Verkehrszeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich) für jeden Teilnehmer deutlich erkennbar ist, hatte das Ziel, eine Verbesserung des Wohnumfeldes durch erhebliche Reduzierung der Geschwindigkeit des sogenannten Fließverkehrs zu erreichen.

Die Kapazität der vorhandenen Mietparkplätze (mtl. 80,- DM) reicht nicht aus, um alle Fahrzeuge der Anwohner dort in Haustürnähe unterzubringen. Wer allerdings unbedingt einen solchen Parkplatz mieten möchte, hat gute Chancen durch Anmeldung beim Hausverwalter einen solchen zu erhalten. Das Hauptproblem ist unserer Meinung nach der Preis. Vielen Anwohnern sind 80,- DM einfach zu viel und ein großer Teil der Haushalte hat zudem mehr als einen Pkw. Also werden die übrigen farblich erkennbaren Parkplätze genutzt. Und davon gibt es aufgrund der baulichen Gestaltung auch zu wenige. Doch das ist vom Bauherrn sicherlich so gewollt, denn nur so kann er die Mietparkplätze an den Mann bringen und Gewinn erzielen.

Was passiert nun also? Es wird geparkt, wo Platz ist. Egal, ob dadurch die Ausweichmöglichkeiten verstellt werden, ob die Durchfahrt von Lkw (Müllabfuhr, Feuerwehr, Umzugsfahrzeuge) verhindert wird oder ob man die Auspuffgase den Anwohnern auf den Parterre-Balkons ins Gesicht bläst. Es hagelt Beschwerden der Anwohner, die selbst 80,- DM für ihren Parkplatz bezahlen und sich nun durch das Fehlverhalten der „Sparer” in ihrer Wohnqualität erheblich beeinträchtigt sehen.

Werden „Knöllchenaktionen” gestartet, spricht man von Schikane und Abzocken. Und wir als Polizei sind genau dazwischen. Doch für die Ordnung im öffentlichen Straßenverkehr sind wir nun mal zuständig. Wir werden weiter unsere grünen Zettel schreiben, da offensichtlich nur der Griff in den Geldbeutel erzieherisch wirkt.

Als Hinweis für die „Sparer” hier unsere Preise: Einfaches Parken außerhalb der markierten Flächen 20,- DM, länger als drei Stunden 40,- DM, mit Behinderung 60,- DM. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies entsprechend dem Bußgeldkatalog für normales Fehlverhalten gilt. Bei wiederholt festgestellten und bewusst begangenen Ordnungswidrigkeiten können diese Regelsätze auch erhöht werden. Bei besonders hartnäckigen und unbelehrbaren Verkehrsteilnehmern kann dies bis zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg reichen.

Unser Tipp: Entladen Sie nach dem Einkauf Ihr Fahrzeug und parken Sie es dann auf dem Ludwigshöheweg oder dem dortigen unbefestigten Parkplatz. Ein kleiner Spaziergang zurück zur Wohnung kann nur der Gesundheit zuträglich sein.

Ihre Kontaktbereichsbeamten Aust und Zittlau

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