Müggelheimer Bote
11. Jahrgang, Ausgabe 6/2005
Juni 2005
Müggelheimer Bote

Inhalt
Amtsschimmel wiehert in Müggelheim
Dickes Dankeschön der Feuerwehr!
Arbeitseinsatz in der Schule sorgt für peppige Farben
Zum 100. Todestag von Curt Grottewitz
BVBB: Weiterhin reges Interesse am Flughafen
Arbeitgeber in Müggelheim: Dienstleistung am Dorfanger
Weitere Meldungen
Karikatur
Gedanken aus Müggelheim
Aus den Vereinen
Aus der BVV
Kleinanzeigen
Heimatverein
Kirche
Serie für den Natur- und Gartenfreund
Geschichten aus dem Müggelwald
Archiv
Müggelheim im Internet
Impressum
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Müggelheimer Bote
 

Realistischer Übungsabend beim Wohnungsbrand

Am 18. Mai wurden die Müggelheimer Freiwillige Feuerwehr um 18.55 Uhr zu einem Wohnungsbrand am Gosener Damm alarmiert. Die Kameraden waren gerade zu einem Übungsabend mit dem Thema „Leitersteigen“ erschienen. Bei diesem Wohnungsbrand mussten wir nun auch über Leitern in die Wohnung einsteigen. So wurde aus dem Übungsabend ein realer Einsatz, bei dem eine Person gerettet und dem Notarzt übergeben werden konnte. Die Küche dieser Wohnung ist völlig ausgebrannt und das Wohnzimmer zum großen Teil. Ich rate allen Grundstücksbesitzer die einen Unterflurhydranten vor dem Gartenzaun haben, ihn sauber zu halten. Der Hydrant den wir brauchten, war zentimetertief unter Sand versteckt. Torsten Pokowietz, Wehrleiter


Amtsschimmel wiehert in Müggelheim

Vorgarten-Rhododendren sollten als Gefahrenquelle wieder weichen

von Simone Jacobius

„Für ein schönes Müggelheim” lautete im Juni 2002 der Aufruf des Müggelheimer Boten zu einem Wettbewerb unter den Angerbewohnern. Torsten Hembt und Beate Breitenstein konnten damals einen Sonderpreis für sich verbuchen. Ihr neu geschaffener Vorgarten Alt-Müggelheim 2 war eine echte Bereicherung für die Optik unseres historischen Dorfangers. Und die gepflanzten Rhododendron-Sträucher passten gut zum dörflichen Charakter Müggelheims. Doch nun wiehert der Amtsschimmel: Die Sträucher müssen weg, die nackte Wand soll wieder her, hieß es im April. Grund: Gefahr für die Fußgänger! Um es vorweg zu nehmen: Das Bezirksamt hat sich inzwischen bereit erklärt, nach Rücksprache mit dem Denkmalamt, den Vorgarten zu dulden, auch wenn er nicht rechtens sei.

Denn einen Vorgarten dort einzurichten, wo es vorher keinen gab, gilt nach Berliner Recht als große Ordnungswidrigkeit. In dem Schreiben des Tiefbauamtes steht: „... das Lichtraumprofil des Gehweges, durch hereinragende Äste und Zweige von Bäumen, Sträucher oder Hecken eingeengt wird. Das Hineinragen von Ästen und Zweigen auf das öffentliche Straßenland stellt eine Behinderung/Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Die Verkehrssicherheit ist somit nicht mehr gewährleistet.”

Die Rede ist hier nicht von mannshohen Sträuchern, die wuchern ohne Ende. Nein, die Rede ist von etwa 50 Zentimeter hohen Rhododendron-Sträuchern. Der verbleibende Gehweg ist etwa 2,50 Meter breit. „Wir haben dem Sachbearbeiter erklärt, dass wir die Sträucher pflegen, bemüht sind, alles ordentlich zu halten und klein”, erläutert Beate Breitenstein. Auch lange Äste, Dornen oder Stacheln gäbe es nicht. In einem satirisch abgefassten Aushang schreibt das Paar lakonisch: „Sorry, es sollte nur etwas schöner aussehen.”

Von Amtsseite wurde inzwischen eingeräumt, dass das Schreiben vielleicht etwas unpassend sei. Da hätte jemand in die falsche Formbrief-Kiste gefasst. Dennoch gilt, nach Amtsaussage, dass dieser Vorgarten nicht rechtens sei. Er sei zwar sehr hübsch, aber man hätte sich vorher eine Genehmigung einholen müssen, da es sich um eine Fläche des Landes Berlin handle.

Eigentlich sollten die Sträucher nach Ende der Blütezeit abgeschafft werden. Doch nun hat das Amt beschlossen, den „Amtsschimmel doch nicht an allen Ecken wiehern zu lassen”. „Wir haben entschieden, dass wir den Vorgarten dulden”, beruhigt Gruppenleiter Massenberg die aufgebrachten Gemüter im Gespräch mit dem Müggelheimer Boten. Die Sträucher dürfen im Sinne des Ortsbildes stehen bleiben.

„Ich kann es gar nicht glauben, damit habe ich gar nicht mehr gerechnet”, jubelt Beate Breitenstein nach der Entscheidung des Bezirksamtes.