Müggelheimer Bote
13. Jahrgang, Ausgabe 9/2006
September 2006
Müggelheimer Bote

Schwerpunkt: Wahlen 2006
Inhalt
Müllproblem am Kleinen Müggelsee noch immer nicht gelöst
Erntefest als Herbst-Höhepunkt
Wahlen zur BVV und dem Abgeordnetenhaus
Ein Hai an der Großen Krampe
Sinn und Unsinn vom Saunen (Teil 2)
Sterne gucken in Müggelheim
Weitere Meldungen
Karikatur
Gedanken aus Müggelheim
Aus den Vereinen
Kleinanzeigen
Serie für den Natur- und Gartenfreund
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Müggelheimer Bote
 

Absturzgefahr

Nachdem die Rohbauten am Krampenburger Weg zwangsversteigert wurden, sind einige jetzt fast fertiggestellt. Der Abgrund ist allerdings tief, denn die Häuser stehen "absturzgefährdet" an einer Kante. Es muss noch aufgeschüttet werden. Doch dann wird der Blick auf die Große Krampe malerisch sein. Foto: Jacobius


Müllproblem am Kleinen Müggelsee noch immer nicht gelöst

von Petra Zoepf

Was gibt’s schöneres an heißen Tagen als ins kühle Nass des Kleinen Müggelsees zu springen? Eigentlich nichts! Bewaffnet mit Handtuch, Badezeug, Getränken und ein paar Snacks machen sich Groß und Klein aus Nah und Fern auf zur Badestelle am Neuhelgoländer Weg. Kaum dort angekommen, stellt sich für die, die mit dem Auto unterwegs sind, oft die Frage „und wo parke ich jetzt?“ Irgendwo am Wegesrand findet sich ein Plätzchen: Müggelsee, wir kommen! Urlaubsgefühle von Sommer, Sonne, Strand und das direkt vor der Haustür – einfach wunderbar.

Kaum ist die kleine Anhöhe erklommen und der Blick auf den Strand wird frei, stellt sich Ernüchterung ein: Muss ja ´ne tolle Party gewesen sein. Ziemlich in der Mitte der Sandfläche liegen Reste von verkohltem Holz, umsäumt von leeren Flaschen, Tetrapacks und Coladosen. Verpackungsreste hat der Wind verteilt. „Es kommt nicht oft vor, aber immer wieder mal wird hier gegrillt oder ein Feuer gemacht“, stöhnt Birko Persicke vom Arbeiter Samariterbund (ASB), der dort eine seiner Wasserettungsstationen hat. „Wir können da nichts machen. Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter schauen nach, ob im Sand Glasscherben, Kronkorken oder Sonstiges liegt, woran sich die Leute verletzen könnten und räumen es weg.“ Persicke hat kein Verständnis dafür, dass die Badegäste ihren Müll „vergessen“ statt ihn wieder mitzunehmen oder in die aufgestellten Behälter zu werfen. „Auf der anderen Seite beschweren sie sich bei uns über den Dreck und Müll am Strand, weil sonst kein Ansprechpartner vor Ort ist.“

Der Bereichsleiter Spree gibt zu bedenken, dass die Station nur von Freitagabend bis Sonntag am späten Nachmittag besetzt ist. Während der Zeit hätte sich bislang niemand getraut, an der Badestelle am Kleinen Müggelsee zu grillen oder ein Lagefeuer zu machen. Er würde sich wünschen, dass die Berliner Forsten, in deren Zuständigkeitsbereich die Badestelle fällt, häufiger kontrollieren und noch mehr Müllbehälter aufstellen würden. „Die Probleme sind seit Jahren die gleichen“, resigniert Persicke.

„Wir lassen den Strand am Kleinen Müggelsee montags und freitags von einer Fremdfirma säubern und haben zwei große Mülltonnen aufstellen lassen“, erklärt Frank Mosch, stellvertretender Leiter vom Forstamt Friedrichshagen. Wenn es sehr warm sei, werde zusätzlich noch samstags der Müll entsorgt. Etwa 10.000 Euro würden pro Jahr für die Reinigung der Badestellen (u.a. Bammelecke, Schmöckwitz, Kamerun, Große Krampe) von seiner Dienststelle ausgegeben. Bei ihm sind in diesem Jahr bislang weniger Beschwerden über verdreckte Badeplätze eingegangen als im vergangenen.

Das Forstamt hat das Ordnungsamt des Bezirks um Amtshilfe gebeten. „Kontrollen sind nur punktuell möglich“, sagt Karla Beck. Die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes sieht sich mit ihren 20 Mitarbeitern nicht in der Lage, das riesige Gebiet kontinuierlich zu überwachen. Schwerpunktmäßig konzentriere sich ihre Abteilung auf die Parks im Bezirk. „Wir können etwaige Vergehen nur dem Forstamt mitteilen, Verwarngelder müssen die erheben.“

Fünfmal hat es in diesem Jahr eine Anzeige wegen verbotenen Zeltens am Kleinen Müggelsee gegeben, weiß Frank Mosch. Beim Grillen oder Feuer machen ist dort noch niemand erwischt worden. Schmöckwitz und Grünau sind da mit je sieben Anzeigen im Südosten Spitzenreiter. Nach dem Landeswaldgesetz wird ein Bußgeld von mindestens 100 Euro fällig und kann bis zu 50.000 Euro betragen. Für wildes Zelten beläuft sich die Geldbuße von 50 Euro bis zu 10.000 Euro, eine Verwarnung kostet 15 Euro.