Abbau des Cinema 2000 im Spreepark  


Anfang März hat der Abbau der 12,5 Meter hohen Zeltkuppel des „Cinema 2000” im Spreepark begonnen. Bis zur Schließung des Parks wurde die mehr als 30 Jahre alte orange-gelb gestreifte Tragwerkskonstruktion als 180-Grad-Kino genutzt. Sie zählt zu den Wahrzeichen des Parks und gleichzeitig als historisches Erbe. Leider wurde sie nach Schließung des Parks durch Vandalismus zerstört und war nicht mehr verkehrssicher.

Anschließend soll die freigelegte Stahlrohrkonstruktion zurückgebaut, eingelagert und saniert werden. Später wird die Metallkonstruktion am Eingang West des neuen Spreeparks wieder aufgebaut. Erneut überdacht, soll sie künftig als Ausstellungs- und Veranstaltungsort für Kunst und Kultur dienen.

Die Kosten für den Abbau des „Cinema 2000“ belaufen sich auf rund 12.000 Euro, die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln zur Instandhaltung des Spreeparks. Die Eröffnung des Spreeparks erfolgt phasenweise, die Fertigstellung des gesamten Areals ist für 2026 geplant. 


Streuobstwiese muss Schulneubau weichen

Das Gericht hat sich entschieden: für die Schule, gegen die alten Bäume. Wie berichtet, gab es Streit um den Standort der geplanten Gemeinschaftsschule in Adlershof. Denn auf einem Teil des 3,5 ha großen Grundstücks zwischen Eisenhutweg und Hermann-Dorner-Allee befindet sich eine Streuobstwiese, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als geschütztes Biotop einzustufen ist.

Das Bezirksamt erteilte dem Bauherren, dem Wohnungsbauunternehmen Howoge, eine Befreiung von dieser Auflage, die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) als Zusammenschluss der anerkannten Berliner Naturschutzverbände ging sofort in Widerspruch. Die 24. Kammer hat den Eilantrag des Antragstellers zurückgewiesen. Die Voraussetzungen für die erteilte Befreiung lägen aller Voraussicht nach vor. Eine Befreiung von den Geboten und Verboten des BNatSchG könne erteilt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig sei.

„Der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (BLN) geht es bei dieser Klage nicht darum, den Schulneubau zu verhindern, sondern diesen in eine Richtung zu lenken, die den Erhalt eines inzwischen selten gewordenen Biotoptyps, den der Streuobstwiese, ermöglicht”, begründete Manfred Schubert, Geschäftsführer der BLN, die Klage. Trotz des hohen Bedarfs an Schulen sieht der BLN die Interessen des Naturschutzes als höher an.

Die Befreiung sei im öffentlichen Interesse notwendig, weil nur durch Inbetriebnahme der geplanten Gemeinschaftsschule Adlershof ab dem Schuljahr 2025/26 die zu erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gedeckt werden könne, heißt es in der Begründung des Gerichts. Zumutbare Alternativen gebe es angesichts der notwendigen Flächenauslastung nicht. Bildungsstadtrat Marco Brauchmann (CDU) ist erleichtert über das Urteil. Denn in den nächsten Jahren werden mehrere tausend neue Schülerinnen und Schüler im Bezirk erwartet. Der Schulneubau bietet Platz für 1400 Grund- und Oberschüler. 2026 soll die Gemeinschaftsschule fertig sein.