Müggelheimer Bote
7. Jahrgang, Ausgabe 09/2000  
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Wenn des Menschen liebster Freund ein "Kläffer" ist

Bellen ist die Sprache des Hundes. Damit drückt er, genauso wie wir Menschen, all seine Gefühle aus. Freude zum einen, aber zum anderen verteidigt er damit auch sein Revier. Nicht immer zur Freude der zweibeinigen Mitbewohner. Denn wenn ein Hund aus jedem Anlass anfängt zu bellen, und damit gar nicht mehr aufhört, geht das den Nachbarn schnell an die Nerven. An dieser Stelle sei nichts gegen Hunde gesagt, nur für eine gute Erziehung der vierbeinigen Freunde.

Richter haben in der Hinsicht schon vielfach eindeutige Entscheidungen getroffen. So gibt es bellfreie Zeiten, an die sich „Bello” halten muss- oder für die zumindest Herrchen Sorge tragen muss. So darf nicht länger als 30 Minuten täglich und davon nicht mehr als zehn Minuten am Stück gebellt werden. Vor 8 Uhr morgens, in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und nach 19 Uhr gilt absolutes Bellverbot (OLG München, Az: 25 W 2336/89).

Fühlt sich ein Nachbar durch häufiges Gebell gestört, kann er vom Hundehalter Unterlassung verlangen und dies sogar gerichtlich durchsetzen (OLG Köln, Az: 12 U 40/93). Dagegen ist gegen gelegentliches kurzes Anschlagen nichts einzuwenden, wenn es um das „Verbellen” fremder Personen geht. Das sei eine artgerechte Reaktion, die vom Vermieter oder Nachbarn hingenommen werden müsse, so das OLG Düsseldorf (Az: 9 U 11/93).

Auch die Verordnung zur Bekämpfung des Lärms (LärmVO) ist in der Hinsicht eindeutig. § 6 besagt: „Tiere sind so zu halten, dass Dritte durch Geräusche nicht objektiv unzumutbar gestört werden können. Weitergehende Einschränkungen nach den §§1 und 2 gehen vor (Schutz der Nachtruhe und Schutz während der Ruhezeiten).”

Damit es gar nicht erst zum Ärger mit den Nachbarn, oder gar zu einem Treffen vor dem Gerichts kommt, ein paar Tipps aus der Hundeschule:

1. Nicht anschreien. Der Hund denkt, dass sie in sein Gebell mit einstimmen.

2. Vorbeugung durch Training. Schon früh sollten Hunde mit den Befehlen „Platz” und „Psst” oder „Aus” vertraut gemacht werden. Dann reicht ein Befehl und sie sind still.

3. Verlustangst abgewöhnen. Wenn Hunde über Stunden allein gelassen werden, bellen sie aus Angst, dass keiner mehr zurückkommt. Mit kurzen Abwesenheitsphasen , die immer länger werden, trainieren und viel loben.

4. Austoben lassen - und zwar schon bevor Herrchen zur Arbeit geht. Eine Stunde lang richtig toben und spielen, nicht nur Gassi gehen.

5. Gäste kennenlernen. Gehen sie mit dem Hund, wenn er wieder angeschlagen hat, vor die Tür, um ihm zu zeigen, dass es nur das Müllauto ist oder der Nachbar, der in seine Wohnung will. Jedenfalls niemand, der sein Revier verletzen möchte. Bellt er dennoch, wird das mit „Psst” oder „Aus” grundsätzlich abgestellt. Ein Leckerli gibt es nur, wenn der Hund nicht bellt. Nie versuchen, ihn mit Futter ruhig zu stellen. Sonst erreicht man genau das Falsche: er bellt, um Futter zu bekommen.

6. Wenn nichts anderes hilft, den Fanggriff anwenden. Mit der Hand die Schnauze umfassen und ganz sanft zudrücken. Hunde untereinander beißen sich so übers Maul, wenn sie Dominanz zeigen.

Hundeverordnung

Noch einmal zur Erinnerung ein Auszug aus der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO) vom 5. November 1998: Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, auf gekennzeichnete Liegewiesen, in Badeanstalten oder an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen. Bei Volksfesten, öffentlichen Versammlungen und ähnlichen Menschenansammlungen gilt Leinenpflicht, ebenso in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und im Wald, sofern er nicht als Hundeauslaufgebiet gekennzeichnet ist.

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