7. Jahrgang, Ausgabe 12/2000 | |
Dezember 2000 | Home | Archiv | Impressum |
Blick auf das Toiletten-Grundstück am Weg P. Foto: Jacobius |
Das Problem: Die Firma gründete sich unmittelbar nach der Wende, eine Zeit, in der es viele rechtliche Unsicherheiten gab.
„Als wir das kleine Grundstück als Lagerplatz gekauft haben, war nur Brache drum herum. Dann entstand ein neues Haus nach dem anderen”, rechtfertigt sich Waltraud Schulze. Sie hätten damals nicht gewusst, dass das Areal als Wohngebiet ausgewiesen sei und solche Lagerplätze darin verboten seien. „Aber Dummheit schützt vor Strafe nicht”, weiß sie.
Schließlich sei deswegen bereits ein Gerichtsverfahren anhängig, bestätigt auch Eckard Braun, Leiter des Köpenicker Wirtschaftsamtes. Das Verfahren laufe bereits seit drei Monaten. Er weiß auch, dass das Entsorgungsunternehmen bereits mehrere Auflagen bekommen habe, die aber, seines Wissens nach, alle eingehalten würden. Sie alle hätten das Ziel, die Belastungen der Nachbarschaft auf ein Mindestmaß zu beschränken.
„Früher haben wir schon oft um 6 Uhr angefangen zu arbeiten, wegen der Auflagen heutzutage erst um 7 Uhr“, nennt Frau Schulze ein Beispiel. Auch seien die Toiletten immer sauber und könnten gar nicht stinken.
Aufgeben können und wollen sie ihre kleine Firma mit sieben Angestellten nicht. „Wir haben inzwischen schon so viele Schulden, dass unser Grundstück eigentlich der Bank gehört. Wenn wir aufgeben, müssten wir auch das Grundstück aufgeben”, ist Waltraud Schulze verzweifelt. Durch die Nachbarschaftsquerelen liegen ihre Nerven inzwischen blank und sagt aufgebracht: „Wenn das kein Ende nimmt, endet es als Katastrophe, denn ich gehe hier nur als Leiche raus”.
Alle arbeiten an einer Lösung. „Ich habe das Gefühl, dass Familie Schulze sehr kooperativ ist”, sagt Amtsleiter Braun. Sie würde sich schon seit geraumer Zeit nach einem Ersatzgelände in der Nähe umschauen - für die Toiletten, und für die Tanklaster -, doch der finanzielle Rahmen sei eng gesteckt. Einmal bewilligtes Gewerbe sei nur untersagbar, wenn zig Verstöße gegen Umweltgesetze und ähnliches vorlägen, doch das sei nicht der Fall, so Braun. sip