Müggelheimer Bote
7. Jahrgang, Ausgabe 07/2001  
Juli 2001 Home  |  Archiv  |  Impressum


Thema Standortfrage in der Anhörung zum Großflughafen

Die Anhörung innerhalb des Planfeststellungsverfahrens für den Großflughafen Berlin-Schönefeld hat mit dem Tagesordnungspunkt 2 die ersten Hinweise darauf gegeben, wie wichtig die sachgemäße und klare Darlegung der Einwender bzw. Betroffenen ist. Dieses Thema wurde in den Planungsunterlagen und bei der Anhörung der TÖB weder vom Vorhabensträger noch von der Anhörungsbehörde auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl es die entscheidende Frage ist.

Bei der Betroffenenanhörung ab 14. Juni stellten sich folgende Schwerpunkte heraus:

1. Handelt es sich um einen Ausbau oder einen Neubau?

2. Wer und mit welcher Rechtmäßigkeit hat die Standortentscheidung getroffen?

3. Ist eine Standorteignungsprüfung notwendig?

4. Sind in der Planung nicht stets Standortalternativen auszuweisen?

5. Welche Bedeutung hat das Raumordnungsverfahren, das Schönefeld als den am wenigsten geeigneten Standort ausweist?

6. Welche Mängel weisen Landesentwicklungsplan und Landesentwicklungsprogramm bezüglich der Standortbetrachtung auf?

Der Vorhabenträger - die Flughafenholding - erklärte dazu zusammenfassend, dass es sich um einen reinen Ausbau handle, dass Standortabwägungen nicht erfolgten und auch nicht vorgesehen waren, außerdem dass das Raumordnungsverfahren für einen ganz anderen Flughafen mit einer Kapazität von 60 Mio-Passagieren stattgefunden habe und deshalb hier nicht berücksichtigt wurde. Landesentwicklungsplan und Landesentwicklungsprogramm seien für sie Landesgesetz und daher verbindlich.

Nachdem der Rechtsanwalt der Schutzgemeinschaft Dr.Sievert ein Papier vorstellte, das den bezeichnenden Titel „Konfigurationsanalyse” trägt, stellte sich heraus, eine Gegenüberstellung von Kriterien gibt für die Standorte Schönefeld und Sperenberg. Zu einem Abwägungsergebnis sei man nicht gekommen und ausgelegt wurde dieses Papier natürlich auch nicht. Die Betroffenen forderten einmütig eine Standortabwägung. Sie machten deutlich, dass es sich bei dem Projekt um einen Neubau handelt und das sie den Standort Sperenberg oder Stendal für den geeigneten halten. Schönefeld wurde als Standort eines Neubaus genau so abgelehnt, wie der Ausbau dieses Standortes.

Mit welcher Salamitaktik der Vorhabenträger vorgeht, zeigte sich, als es um die Fläche der jetzigen Nordbahn ging. Der Vorhabenträger erklärte, diese Fläche werde für einen über das jetzige Vorhaben hinausgehenden weiteren Ausbau freigehalten.

Herr Götte und ich wurden von 461 Betroffenen aus Berlin und Brandenburg zum Thema Standortfragen bevollmächtigt, in ihrem Namen innerhalb des Anhörungsverfahrens tätig zu werden.

Ich möchte an dieser Stelle darüber informieren, dass drei Anträge mit folgenden Themen gestellt wurden, die noch nicht entschieden sind:

1. Forderung nach einer Standorteignungsprüfung (einschließlich Nachtflug) durch den Vorhabensträger

2. Forderung nach einem Standortabwägung durch den Vorhabensträger

3. Forderung nach einer Unterlage, aus der Bürger ihre Betroffenheit selbst erkennen und abwägen können. Dabei sollte die Lärmbelästigung in Stufen von 5dB(A) herunter bis 40dB(A) dargestellt werden.

Abschließend möchte ich Sie bitten, gehen Sie, wenn immer es Ihre Zeit erlaubt, zur Anhörung. Legen Sie Ihre Betroffenheit dar. Stellen Sie Anträge. Tun Sie es im Interesse Ihrer Kinder und Enkel. K.-Georg Maucher, Bezirksverordneter

„Fahrplan” für die Punkte der Anhörung

Der „Fahrplan” für die Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Schönefeld steht - vorerst zumindest. Insgesamt ist die Anhörung der Betroffenen und Einwender bis zum 21. September veranschlagt.

Am 28. Juni begann der Tagesordnungspunkt 5, „Lärmimmissionen”. Das Thema wird bis zum 9. Juli behandelt. Vom 10. bis zum 12. Juli geht es um Schadstoffimmissionen. Der 13. Juli, ist für sonstige Immissionen eingeplant. Um generelle Auswirkungen der Immissionen geht es am 16. und 17. Juli. Aufgrund der Ferien wird die Anhörung bis zum 30. Juli ausgesetzt.

Nach der Pause wird sie bis zum 2. August fortgesetzt mit Unfall- und Havariegefahren. Vom 3. bis 7. August geht es um Altlasten, für den Denkmalschutz ist nur der 9. August vorgesehen. Die Beeinträchtigung von Wasserrechten wird am 10. August behandelt. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden in der Zeit vom 13. bis 17. August behandelt. Am 20 und 21. August geht es um den Landschaftspflegerischen Begleitplan, einen Tag später um Forstwirtschaft und Rodepläne.

Vom 24. August bis zum 3. September ist erneut eine Ferienpause einberaumt.

Weiter geht es vom 3. bis 11. September mit den Grundstücksbezogenen Betroffenheiten, Umsiedlungen und Wertminderung. Am 13. und 14. September stehen besondere Betroffenheiten von Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Unternehmen auf der Tagesordnung. Entschädigungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sind für den 17. / 18. September vorgesehen. Die letzten beiden Tage (20./21.9.) sind „Sonstigem” vorbehalten.

Montags, dienstags, donnerstags und freitags findet die Anhörung jeweils von 10 Uhr an statt (Ende 18 Uhr). Dienstag ist der „Arbeitnehmer freundliche Tag” - von 15 bis 20 Uhr können auch Themen außerhalb der Tagesordnung angesprochen werden. sip

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