Müggelheimer Bote
7. Jahrgang, Ausgabe 07/2001  
Juli 2001 Home  |  Archiv  |  Impressum


Umweltkreis fordert Stellungnahme der Anhörungsbehörde zu seiner Einwendung

Im Anhörungsverfahren zum Bau des Flughafens Schönefeld haben bisher mehrere Mitstreiter des Umweltkreises in der evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Müggelheim sowie Pfarrer Siegfried Menthel Redebeiträge zur Verdeutlichung der Positionen des Umweltkreises und des Gemeindekirchenrates geleistet, die in den Stellungnahmen an die Anhörungsbehörde ausführlich dargelegt worden sind. Obwohl der Gemeindekirchenrat und auch der Umweltkreis einen Anspruch auf schriftliche Erwiderungen seitens des Vorhabensträgers haben, sind diese trotz mehrfacher schriftlicher Anträge bisher nicht erfolgt.

Die Redebeiträge wurden in der Anhörung der Träger öffentlicher Belange am 2. Mai in Rangsdorf in Zusammenhang mit der Stellungnahme des Konsistoriums der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg gehalten und auch seit dem 5. Juni bei der Erörterung mit den privaten Einwendern und Betroffenen in Oberschöneweide, bisher zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 (Verfahrensfragen, Standortentscheidung).

In den Beiträgen ging es zum einen um die zusammenfassende Darlegung der Hauptpunkte der eingereichten Stellungnahmen, zum anderen um die Verdeutlichung der Grundposition des Umweltkreises, die zu einer Ablehnung des Vorhabens in der vorgelegten Form führt. Es wurde dargelegt, dass die Behörde, aber auch der Vorhabensträger wissen und beherzigen müssen, dass viele Menschen weder Zeit noch Mühe gescheut haben, ihre Einwendungen und Stellungnahmen zu erarbeiten. Sie haben diese Einwendungen auf der Grundlage eines bestimmten Verständnisses von Demokratie und demokratischer Mitwirkungsmöglichkeit erarbeitet. Was weitgehend bei den Anhörungen zu erleben ist, steht im krassen Gegensatz dazu.

Die Verantwortungsträger müssen endlich darüber nachdenken, welche Wirkung ihr Verhalten auf uns alle haben wird und welche Folgen sich darüber hinaus für die Grundlagen unseres Gemeinwesens ergeben werden.

Unsere Welt befindet sich in einer Überlebenskrise. So forderten die christlichen Kirchen schon vor mehr als zwölf Jahren im konziliaren Prozess eine Umkehr zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, und in der Agenda 21 wurden die Grundsätze für eine nachhaltige Entwicklung im 21. Jahrhundert formuliert. „Nachhaltigkeit“ ist seit dieser Zeit das Schlagwort.

Im Anhörungsverfahren wurde vom Umweltkreis ausgeführt, dass die Vereinten Nationen eine Umweltstudie in Auftrag geben und dafür 48 Mio. DM zur Verfügung stellen. Außerdem findet im Spätsommer 2002 unweit des Kaps der Guten Hoffnung der „Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen statt. „Nachhaltigkeit“ hat mit der Veröffentlichung vom 18. Dezember 2000 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft (www.europarl.eu.int/charter/pdf/text_de.pdf) endlich auch in die Präambel und den Artikel 37 „Umweltschutz“ der Grundrechte-Charta der EU Einzug gehalten.

Ebenfalls legte der Umweltkreis mehrfach dar, dass die jetzigen Pläne des Vorhabensträgers im Gegensatz zu den Prinzipien der Schöpfungsbewahrung und der Nachhaltigkeit, aber auch der Gerechtigkeit stehen. Eine Erklärung, wie dieser Gegensatz aufgelöst werden kann, wurde vom Vorhabensträger nicht gegeben.

Von einem Sprecher aus Rahnsdorf befragt, an welcher Stelle Probleme der Menschenrechte, der Menschenwürde und der Ethik im Verfahren zur Sprache kommen können, wurde vom Leiter der Anhörung auf den Tagesordnungspunkt 19 „Sonstiges“ ganz am Ende des Verfahrens verwiesen!!! IZ/AG/HK

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