Müggelheimer Bote
8. Jahrgang, Ausgabe 02/2002  
Februar 2002 Home  |  Archiv  |  Impressum


Kinder als Mitfahrer - Anschnallen ist Pflicht!

Als Kontaktbereichsbeamter in Müggelheim wurde ich oft von Eltern zur Problematik Anschnallpflicht für Kinder angesprochen. Um Ihnen dieses Thema näher zu bringen, habe ich eine Aufklärungsschrift mit der Überschrift „Kinder als Mitfahrer” übernommen, die wie folgt lautet:

Seit dem 1.4.1993 sind besondere Vorschriften für die Mitnahme von Kindern in Autos vorhanden.

Im Detail besagt dies: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Seit dem 1. Januar 1998 gilt diese Vorschrift auch bei der Beförderung von Kindern auf Beifahrersitzen in Taxen. Abweichend hiervon dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.

Airbag und Rückhalteeinrichtungen für Kinder auf Vordersitzen.

Ist auf der Beifahrerseite ein Airbag vorhanden, dürfen sogenannte Reboard-Kindersitze, dies sind Rückhalteeinrichtungen der Klasse 0, nicht benutzt werden. Zusätzlich muss an sichtbarer Stelle – dies kann am Türholm, der Sonnenblende oder am Armaturenbrett sein – ein Aufkleber (Abbildung) angebracht werden, mit dem darauf hingewiesen wird, dass rückwärtsgerichtete Kindersitze hier nicht montiert werden dürfen. Manche Autohersteller bieten jedoch bereits technische Lösungen an, den Beifahrerairbag zeitweise abzuschalten. Die Gesetzesänderung hat nur zur Folge, dass alle Eltern mit Pkw besonders geeignete Kindersitze kaufen oder mieten müssen, wenn sie Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr befördern und diese Kinder – was der Regelfall sein wird – kleiner als 150 cm sind.

Bei der Beförderung von Kindern sind immer Rückhaltesystem mit ECE Nr. 44-Kennzeichnung zu verwenden. Die Zahl 1 bedeutet, dass die Genehmigung in der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen wurde. Was viele Eltern mit Einführung dieser Vorschrift bis heute nicht wissen, ist, wo die Kinder im Auto sitzen dürfen. 70 Prozent aller Eltern sind der Meinung, dass Kinder nur auf den Rücksitzen transportiert werden dürfen. Richtig ist jedoch, dass Kinder, die nur mit den zugelassenen Rückhalteeinrichtungen befördert werden dürfen, dann auf Vordersitzen mitgenommen werden müssen, wenn auf den Rücksitzen keine Befestigungsmöglichkeiten für diese besonderen Kindersitze mehr bestehen (mehr als zwei Kinder unter 12 Jahren); das generelle Verbot der Beförderung von Kindern unter 12 Jahren auf Vordersitzen wurde aufgehoben.

Einteilung in fünf Gewichtsklassen:

Klasse 0: Körpergewicht von weniger als 10 kg, Alter bis etwa 9 Monate

Klasse 0+: Körpergewicht kleiner als 13 kg, Alter bis etwa 2 Jahre

Klasse 1: Körpergewicht von 9 kg bis 18 kg, Alter bis etwa 4 Jahre

Klasse 2: Körpergewicht von 15 kg bis 25 kg, Alter von 3 bis etwa 7 Jahre

Klasse 3: Körpergewicht von 22 kg bis 26 kg, Alter von 4 bis etwa 12 Jahre

Ihr Kontaktbereichsbeamter Frank Aust

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