Müggelheimer Bote
16. Jahrgang, Ausgabe 6/2010
Juni 2010
Müggelheimer Bote

Inhalt
Mittelalterfest: Frettchenzirkus und Säbelklirren
Jugendfeuerwehr erfolgreich in Spreenhagen
Nachbarschaftsfest am Pelzlakeweg
Klassentreffen: Wie es damals war
Ausstellung: zurück zu den Ursprüngen
Auf Spurensuche in Müggeheimer Landkarten
Weitere Meldungen
Gedanken aus Müggelheim
Aus den Vereinen
Aus der BVV
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Müggelheimer Bote
 
Aus dem Polizeibericht

13.5. Himmelfahrt mit Folgen

Gegen 15.40 Uhr fuhr das private Fahrgastschiff „Country Star“ auf dem Gosener Kanal in Richtung Dämeritzsee. Als sich das Boot unter der Fahlenbergbrücke befand, wurde von einem der Gäste ein Knallkörper, vermutlich Silvesterböller auf die Brücke geworfen. Dies fanden die auf der Brücke Stehenden nicht so toll und „rächten“ sich, indem sie eine Bierflasche auf das Schiff warfen. Dabei wurde eine Scheibe an Bord zerstört. Nun legte das Fahrgastschiff an, um den Sachverhalt zu klären. Man begab sich auf die Brücke und setzte sich dort „handgreiflich“ mit den Personen auseinander. Nachdem die Polizei gerufen wurde, durften die Kollegen mehrere Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Drogenmissbrauch fertigen. Die weitere Bearbeitung übernahm die Wasserschutzpolizei. Auch bei der Gaststätte Rübezahl und an der Fähre in Schönhorst kam es zu Streitigkeiten, die im Krankenhaus Köpenick endeten.

19.5. Illegaler Fang eines Waschbären

Die Revierförsterin der Försterei Teufelssee, Sylvia Knöfel, staunte nicht schlecht, als sie auf dem Müggelheimer Damm in Richtung Müggelheim fuhr und auf einem Anhänger einen Waschbären in einer Lebendfalle sah. Sie konnte noch Fotos machen, bevor sie das Fahrzeug durch die Baustellenampeln aus den Augen verlor. Das Aufstellen von Lebendfallen ohne Genehmigung stellt eine Straftat nach dem Landesjagdgesetz dar. Das Umsiedeln eines Wildtieres verstößt gegen den Artenschutz und wird nach dem Landesnaturschutzgesetz bestraft. Anhand des Kennzeichens wird die polizeiliche Ermittlung schnell zum Täter führen.

19.5. Holzdiebstahl

Die Försterin suchte zum o.g. Vorfall das Waldgebiet ab. Dabei kam ihr ein Transporter mit drei Männern entgegen, der keine Berechtigung zum Befahren der Waldwege hatte. Frau Knöfel stellte ihren Dienstwagen quer und überprüfte das Fahrzeug. Dabei stellte sie fest, dass die Ladefläche mit eingeschlagenem Holz beladen war. Der Fachbegriff „eingeschlagenes Holz“ bezeichnet frisch gefällte Bäume, die zum Abtransport bereit gelegt wurden. Die Männer haben sich nun wegen Diebstahls zu verantworten. Ein Holzsammelschein, der im Monat 5,00 € kostet, hätte zwar mit mehr Aufwand auch zu der Holzmenge geführt, wäre aber eindeutig billiger gewesen, als die zu erwartende Strafe. Ob es sich bei den Tätern um die Personen handelt, die über Ostern im Revier Müggelheim ebenfalls Holz gestohlen hatten, muss noch ermittelt werden. Ihr Kontaktbereichsbeamte Bernd Zittlau