Müggelheimer Bote
6. Jahrgang, Ausgabe 12/99  
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Inhalt

Naturschutz contra Sport: Ärger um Sportplatzsanierung

Schönefeld - der Countdown läuft

Elko plus ist jetzt größter Arbeitgeber in Müggelheim

Wenn am Weihnachtsbaume nicht nur die Lichter brennen...

Dorfkern im Umbruch

Biotope, Wasser und Konsorten: Bericht der 5. Naturschutzkonferenz

Der Weihnachtsmann kam mit dem Landauer

Fröhliche Weihnachten!

Lichter leuchten in die Herzen - Gedanken zur Weihnacht

Einfach mal zusammen weinen...

Zeit für Zeitloses

Von der Partnergemeinde zur Nachbargemeinde

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© 1999 Müggelheimer Bote

Zuletzt aktualisiert am 05.12.1999

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Weitere Meldungen

Beleuchtung der Grundstücksnummern ab Januar Pflicht

Allen Hausbesitzern im Ostteil Berlins soll jetzt ein Licht aufgehen. Vom 1. Januar 2000 an gelten neue Regelungen für die Grundstücksnummerierung und die Hausnummernbeleuchtung - also auch für Müggelheim. Damit wird jetzt die Übergangsfrist beendet, die östlichen Bezirke an die bereits seit dem 1. Oktober 1985 in den westlichen Bezirken geltende Regelung angepasst. Nachfolgend Auszüge aus dem Faltblatt „Informationen zur Grundstücksnummerierung” der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr. Hausnummern heißen in Berlin Grundstücksnummern, weil nicht nur bebaute, sondern auch unbebaute Grundstücke Nummern erhalten. Sie dienen der leichteren Orientierung innerhalb einer Straße und sind für Notfalleinsätze unverzichtbar zum schnellen Auffinden des Einsatzortes. Genau deshalb müssen auch alle Grundstücksnummern beleuchtet sein: um das schnelle Orientieren auch im Dunkeln zu gewährleisten.
Wie müssen Grundstücksnummern beleuchtet sein?
Sie müssen mit einer eigenen Lichtquelle versehen sein. Entweder mit im Handel erhältlichen Nummernleuchten oder mit besonderen Lichtquellen für die Grundstücksnummer. Wichtig ist nur, dass sie bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sind. Die allgemeine Straßenbeleuchtung darf nicht die eigene Lichtquelle ersetzen!
Grundstücksnummern müssen mindestens zehn Zentimeter hoch sein, Buchstabenzusätze sollten in Großbuchstaben verwendet werden. Die Grundstücksnummern sind an Hauseingängen oder Grundstückszugängen so anzubringen, dass sie vom Gehweg und von der Fahrbahn aus leicht erkennbar und deutlich lesbar sind. Wenn für ein bebautes Grundstück nur eine Nummer festgelegt wurde, reicht eine beleuchtete Grundstücksnummer aus.
Verantwortlich für das Anbringen der beleuchteten Grundstücksnummern sind der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte und der Grundstücksnutzer. Informationen gibt es im Bezirksamt Köpenick unter 65 82 26 08 oder -25 55.
Übrigens: Wer keine oder eine unbeleuchtete Grundstücksnummer hat, kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. sip

Silvester im Dorfclub

Silvester im Dorfklub Die Jahrtausendwende mit Kind und Kegel im Dorfklub erleben. Es gibt noch Karten für diejenigen, die die Millenniumsfeier auf dem Dorfanger mitfeiern möchten. Kosten:. 30,- DM pro Karte für Buffet, Musik und Tanz. Anmeldungen unter Tel.: 659 86 13.

Winzer-Besuch aus Odernheim

Im Rahmen der Partnerschaft mit Odernheim am Glan konnte der Müggelheimer Heimatverein am 26. November zwei Pfälzer begrüßen: Die Winzer Herbert Grossarth und Erich Schmitt kamen zu einem Kurzbesuch, um während eines geselligen Abends Erfahrungen auszutauschen. Aber auch Pläne für das nächste Jahr kamen zur Sprache, und es wurden Ideen entwickelt, wie die Partnerschaft mit noch mehr Leben zu erfüllen wäre.
So wollen einige Müggelheimer zum Karneval nach Odernheim fahren, während sich die Odernheimer ihrerseits stärker auf dem Angerfest präsentieren möchten. Vielleicht interessieren sich ja dann noch mehr Müggelheimer für ihre Partnergemeinde. Göri

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