Anwohner erbost: Schildbürgerstreich für Parkende an der Odernheimer Straße

Von Simone Jacobius

STEFAN BAUER

Es mutet schon an wie ein Schildbürgerstreich, was da am Freitag nach Himmelfahrt an der Odernheimer Straße passierte. Das Ordnungsamt (OA) zog mit drei Mann die ganze gut zwei Kilometer lange Straße entlang und klingelte alle Anwohner raus, die auf dem Seitenstreifen parkten. Ihre Forderung: Die Anwohner sollten ihre Autos bitte ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand abstellen, wie es die Straßenverkehrsordnung verlangt. Wer erreicht wurde, setzte sein Auto um, alle anderen bekamen erstmal eine Belehrung in den Briefkasten. Inzwischen sind auch schon die ersten „Knöllchen” geschrieben. Um es kurz zu machen: Das Ende vom Lied war, dass der Bus an diesem Tag nicht mehr die Odernheimer Straße entlang fuhr. Die BVG-Fahrer weigerten sich, weil sie nicht mehr zwischen den parkenden Autos hindurchkamen.

An dem Freitag sammelten sich die Nachbarn auf der Straße, beobachteten die Situation, stellten Spekulationen an und hofften auf einen gütlichen Ausgang, wegen der nicht fahrenden Busse.

Weit gefehlt. Der Stadtrat für Öffentliche Ordnung, Rainer Hölmer, bestätigte uns gegenüber jetzt die Rechtmäßigkeit der Maßnahme: „Gemäß § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zum Parken der rechte Seitenstreifen (dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen) zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist. Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.” Fakt ist: An der Odernheimer Straße gibt es eine ausreichend ausgebaute und befestigte Fahrbahn, eine bauliche Trennung durch die Bordsteinkante und daneben in Fahrtrichtung Ortskern eine unbefestigte Fläche. „Der von den Anwohnenden zum Parken genutzte Seitenstreifen entlang der Odernheimer Straße kann auch nach einer weiteren Begehung vor Ort nicht als befestigt bezeichnet werden, sodass rechtlich die Regeln der Straßenverkehrsordnung anzuwenden sind. Somit ist zum Parken der rechte Fahrbahnrand zu nutzen”, argumentiert Hölmer.

Zwischenzeitlich hatten die Anwohner die Hoffnung, dass es ein Gewohnheitsrecht gäbe. Schließlich würden sie bereits seit 30 Jahren so parken. Das Ordnungsamt kann mögliche Irritationen der Betroffenen nachvollziehen, die sich auf die Verbindlichkeit eines „Gewohnheitsrechts“ verlassen haben. „Prinzipiell ist aber festzustellen, dass auch jahrelang praktizierte Parkgewohnheiten weder bestehende Rechtsgrundlagen noch ihre Durchsetzung nichtig machen”, heißt es vom Stadtrat. Und noch etwas ist ihm wichtig: Es ging „zu keinem Zeitpunkt um eine Schikane der Anwohnenden”. 

Nach Einschätzung des Ordnungsamtes ist die bezeichnete Fläche nicht zum Abstellen von Fahrzeugen geeignet, im Wesentlichen auch, weil hier diverse Versorgungslinien entlangführen, die langfristig Schaden nehmen können (was sie seit 30 Jahren nicht taten). An vielen Stellen hat das OA bereits Vertiefungen festgestellt. Diese Auffassung wird auch vom örtlichen Straßen- und Grünflächenamt geteilt. 

Das Freihalten dieser Flächen sollte, nach Auffassung Hölmers, prinzipiell ohne Nachteile für die Betroffenen gewährleistet werden können. Der Großteil der Grundstücksbesitzer könne die Fahrzeuge auf seinen Grundstücken abstellen. Lediglich den Anwohnenden der wenigen Mehrfamilienhäuser an der Straße wird dies nicht möglich sein. „Das Abstellen einer so bereits reduzierten Anzahl an Fahrzeugen am rechten Fahrbahnrand sollte ohne Behinderung des dort verlaufenden Busverkehrs möglich sein”, meint Hölmer.

Helfen soll dabei auch diese Regelung: Wenn die erforderliche Durchfahrtsbreite von 3,05 Metern nicht erreicht wird, darf gegenüber einem bereits parkenden Auto kein weiteres auf der Gegenfahrbahn geparkt werden. Bereits am nächsten Tag fuhren die Busse wieder. Vielleicht auch, weil mehr Anwohnende ihre Autos aufs Grundstück fuhren. Dennoch schlängelt sich der „große Gelbe” jetzt die Straße entlang. Der Vorteil: eine automatische Verkehrsberuhigung der Straße, denn ein „Durchbrettern” ist nicht mehr möglich. Immer wieder nötigen parkende Autos und Gegenverkehr die Autos zum Stehenbleiben.    

Kommentar von Simone Jacobius

Es ist wirklich hanebüchen, was an der Odernheimer Straße abgeht. Und vor allem: Soll dieses Prinzip jetzt auf alle Straßen in Müggelheim angewandt werden? Kaum eine Straße hat die notwendige Breite, automatisch stehen parkende Autos ganz oder teilweise auf dem Seitenstraßen, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Wird es nun auch an diesen Straßen Restriktionen geben? Schon seit einiger Zeit wird der Eindruck erweckt, die Verwaltung lebt an der Realität vorbei. Dass ich vor meinem Grundstück nicht entgegengesetzt zur Fahrbahn parken soll, habe ich mir inzwischen gemerkt. Denn auch das wird mittlerweile geahndet. Aber das eine Straße, die von ihrer Breite her definitiv nicht dafür ausgelegt ist, nun zum Thema für Kontrollfreaks wird, ist schon dubios.

Mir wäre es ja lieber, wenn mehr Geschwindigkeitskontrollen gemacht würden. Wenn ich sehe und höre, was teilweise auf dem Damm durch den Wald rast, wird mir Angst und Bange. Ist das zu aufwändig, schneidet sich da gar mancher ins eigene Fleisch. Ich weiß: Böse Unterstellung. Aber vieles erscheint mir in keinster Weise logisch und ich kann die erbosten Anwohner verstehen. Schauen wir mal, welche Straße als nächstes dran ist. Allerdings ist die Odernheimer die einzige mit Busverkehr...