Wir trauen um die Opfer der Anschläge in den USA
Müggelheimer Bote
8. Jahrgang, Ausgabe 09/2001  
September 2001 Home  |  Archiv  |  Impressum


Die Pferde sind los . . .

Anlässlich des Erntefestes vom 14. bis 16. September findet wieder einmal die Parforce-Jagd statt. Bereits um 11 Uhr locken die Parforce-Bläser mit ihren Blasinstrumenten Reiter und Zuschauer auf den Hof Alt-Müggelheim 7 zur Morgenandacht. Jagdherr Bürgermeister Klaus Ulbricht wird den Bügeltrunk reichen. Mit dem Signal „Aufbruch zur Jagd” geht die Hundemeute, 15 Koppeln zu je zwei freilaufenden und abgerichteten Beagels in die vorher gelegte Duftspur. Näheres zum Erntefest. Foto: Jacobius

Ohrfeige für den geplanten Großflughafen Schönefeld

Gericht weist schwere Verfahrensfehler nach

Heftiger Rückschlag für die Planungen zum Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Frankfurt / Oder erklärte am 24. August die Art der Standortbestimmung im „Landesentwicklungsplan engerer Verflechtungsraum für den Standort Schönefeld” für nichtig und wies dem Land einen schweren Verfahrensfehler nach. Das sei zwar noch nicht das Aus für den geplanten Airport, doch das laufende Planfeststellungsverfahren für Schönefeld sei erneut fragwürdig geworden, kommentierte der BVBB. Auch das Gericht wies darauf hin, dass das Urteil nicht bedeute, dass Schönefeld als Standort nicht mehr in Frage käme.

Das Gericht gab mit seinem Urteil dem Antrag von sechs Anrainergemeinden - Blankenfelde, Mahlow, Eichwalde, Schulzendorf, Dahlewitz und Waltersdorf - statt. Die Gemeinden hatten geklagt, sie seien vor der Standortentscheidung für den umstrittenen Großflughafen in Schönefeld nicht ausreichend gehört worden. Sie wurden nur zum Entwurf des angefochtenen Landesentwicklungsplans gehört worden, in dem lediglich von einem Flughafen „südlich von Berlin” die Rede war. Doch genau diese Formulierung wurde in der endgültigen Fassung durch das Wort „Schönefeld” ersetzt. Diese Änderung sah das Gericht als so gravierend an, dass der alte Plan keinen Bestand mehr haben könne.

„Bei der Erstellung des Landesentwicklungsplans ist zudem keine Abwägung in der Standort-Frage getroffen worden”, so der Vize-Präsident des OVG, Henning Krüger in der Urteilsbegründung. Eine ordnungsgemäße Abwägung der verschiedenen Standorte sei nicht einmal im Ansatz erkennbar gewesen, stellte das Gericht anhand der umfangreichen Schriftsätze und Unterlagen fest, die ihm seit Monaten vorlagen. Auch werde aus den Unterlagen nicht ersichtlich, warum die Wahl auf Schönefeld gefallen sei. Nun müssen die Landesplaner die Frage beantworten, warum der Standort Sperenberg nie ernsthaft in die Planung mit einbezogen wurde. Das könnte die Standort-Frage völlig neu entfachen.

Die Vertreter der Landesregierungen hatten argumentiert, dass es sich bei dem Projekt BBI nur um einen Ausbau, nicht um einen Neubau handle. Insofern hätten sie eine Standortabwägung nicht für notwendig erachtet.

Während der BVBB nun den sofortigen Abbruch, bzw. die Unterbrechung des laufenden Planfeststellungsverfahrens fordert, sehen die Landesregierung Brandenburg und der Senat Berlin den Gerichtsentscheid gelassen. Die vom Gericht gerügten Fehler könnten nachgebessert werden, so ein Senatssprecher. Der Würzburger Verwaltungs-Fachanwalt Lutz Eiding, der den BVBB vertritt, bezeichnete dies jedoch als „verwaltungsrechtlichen Schwachsinn“. Beide Landes-Verwaltungen stehen nach wie vor hinter dem Milliardenschweren Projekt und wollen es im vorgesehenen Zeitraum bis 2007 realisieren. Auch das laufende Planfeststellungsverfahren soll weitergeführt werden.

Der Vorsitzende Richter und seine Kammer erwähnten, dass mit dem Urteil zwar keine Aussage hinsichtlich der Gültigkeit des „Landesentwicklungsplanes Standortsicherung Flughafen Schönefeld” getroffen sei. Doch würde sich dieser Plan auf die dieselben als unzureichend erkannten Festlegungen beziehen. Im Herbst sind weitere Urteile dazu zu erwarten. sip

Diese Seite drucken  |  Seitenanfang