Müggelheimer Bote
8. Jahrgang, Ausgabe 11/2001  
November 2001 Home  |  Archiv  |  Impressum


Erhaltungssatzung für Dorfkern ist in Arbeit

Tonnendächer, zweistöckige Häuser oder blaue Dächer: In Müggelheim wird solchen Extravaganzen demnächst ein Riegel vorgeschoben. Das Stadtplanungsamt Treptow-Köpenick arbeitet derzeit intensiv an einer Erhaltungssatzung, die spätestens Anfang kommenden Jahres verabschiedet sein soll. Mit ihr soll der Denkmalschutz des einzigen noch erhaltenen rautenförmigen Dorfangers in Berlin stärker umgesetzt werden.

Kleines Türmchen der denkmalgeschützten Dorfkirche. Foto: Jacobius
Müggelheim wurde anno 1747 von 20 Familien aus der Pfalz gegründet. Die Namen der Gründungsväter sind noch heute auf vielen Türschildern zu lesen. Das gesamte Ensemble mit Dorfkirche und alter Schule steht heutzutage unter Ensembleschutz. Einige alte Gehöfte sind als Einzeldenkmäler ausgezeichnet. Mit der Erhaltungssatzung soll dann stärker Einfluss auf Neu- und Umbauten genommen werden.

„Für diejenigen, die in dem ausgewiesenen Bereich wohnen, wird es keine unmittelbaren Änderungen durch die Erhaltungssatzung geben“, so Oliver Scholz, Stadtrat für Stadtentwicklung. Der entsprechende § 172 des Baugesetzbuches sei der einzige „Schönheitsparagraph“ mit dem das Amt wirklich Einfluss auf die Gestaltung von Neu- und Umbauten nehmen könne. Damit sei eine Erhaltungssatzung weitreichender als der Denkmalschutz, der sich nur auf bestehende Gebäude beziehe. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben fände der Paragraph dann seine Anwendung.

Der Stadtrat nennt ein Beispiel aus Hirschgarten. In der Villensiedlung wird, durch die Erhaltungssatzung legitimiert, bei Naubauten auf die Einhaltung der historischen Abstände geachtet, darauf, dass Baufluchten eingehalten werden, historische Einfriedungen bestehen bleiben und auch die Kubatur, also der Umriss des Hauses erhalten bleibt. „Die Bewohner müssen jetzt nicht historisierend bauen mit altem Stuck und allem drum und dran, sondern nur die historischen Formen erhalten”, erläutert er. Außerdem gelte: Freiflächen könnten nur noch unter Auflagen bebaut werden. Größe, und Gestalt des Gebäudes, sowie das Baumaterial müssten sich der Umgebung anpassen.

Martin Jahn, Vorsitzender des Müggelheimer Heimatvereins begrüßt die geplante Erhaltungssatzung. Er gehörte bereits zu DDR-Zeiten der Interessengemeinschaft Denkmalschutz an, die bis Anfang der 90er-Jahre existierte. „Schon vor 15 Jahren haben wir ein Konzept zur Ortserhaltung erarbeitet. Darin hatten wir Dinge festgeschrieben wie den Erhalt der alten Pflasterung, das Einhalten einheitlicher Traufhöhen und die Sanierung der alten Gebäude“, sagt Jahn. So gut er die Idee der Erhaltungssatzung auch findet, fordert er dennoch, dass vorher mit den Anwohnern darüber diskutiert werden müsse. „Die Leute können nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden“, meint der Müggelheimer.

Mittels Faltblatt sollen die diversen Fragen der Dorfbewohner im Vorfeld aus dem Weg geräumt werden, verspricht Scholz. Er beruhigt, die Erhaltungssatzung bringe nicht mehr Kosten für die Anwohner. So solle die neue Verordnung sogar die Vergabe von Fördermitteln aus städtebaulichen Fonds möglich machen.

Gleichzeitig mit der Müggelheimer Erhaltungssatzung ist zurzeit eine für Schmöckwitz in Arbeit. Insgesamt sind bereits zehn Erhaltungssatzungen festgeschrieben - alle im ehemaligen Köpenick. Damit liegt der ehemalige Bezirk Köpenick weit vor seinem Fusionspartner Treptow, in dem es bislang keine Erhaltungssatzung gibt. Bisherige Nutznießer in Sachen verstärktem Denkmalschutz sind Köpenick, Kiez-Vorstadt, Oberschöneweide, Friedrichshagen, Wilhelmshagen, Hirschgarten, Rahnsdorf-Fischerdorf, Hessenwinkel in Köpenick-Nord. sip

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