Müggelheimer Bote
8. Jahrgang, Ausgabe 02/2002  
Februar 2002 Home  |  Archiv  |  Impressum


Im Winter ist es glatt, aber Schneebeseitigung ist Pflicht

Im Winter ist es glatt! Diese Binsenweisheit hilft Ihnen sicher nicht weiter. In unseren Sprechstunden wurden wir allerdings häufig in dieser Angelegenheit angesprochen. Daher möchte ich zum Thema Schnee- und Eisglättebekämpfung einige Ausführungen treffen, die Ihnen helfen sollen, bestehende Unklarheiten zu beseitigen.

Der überwiegende Teil der Müggelheimer Straßen ist im Straßenreinigungsverzeichnis in der Gruppe C eingeteilt. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz § 4 Abs. 1 sagt dazu aus:

„Zur ordnungsmäßigen Reinigung der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen sind die Anlieger vor ihren Grundstücken jeweils bis zur Straßenmitte verpflichtet. Soweit im Straßenreinigungsverzeichnis C Straßen ohne Anlieger aufgeführt sind, obliegt die ordnungsmäßige Reinigung Berlin.”

Soweit das Gesetz zum Winterdienst auf den Fahrbahnen. Wie sieht es in der Praxis aus? Besonders die Straßen, die durch den Wald führen wie nach Müggelhort, Neu- Helgoland und Schönhorst, um nur einige zu nennen, sind äußerst glatt. Insbesondere nach dem Großbrand der Gaststätte Neu- Helgoland versuchte unsere Dienststelle intensiv, diese Gefahrenstellen zu beseitigen. Es wurde viel Papier beschrieben und viel telefoniert.

Obwohl die BSR im vorigen Jahr diese Straßen beräumte, weigerten sich nun die Mitarbeiter, hier mit Granulat zu streuen, da es auf Waldstraßen gesetzlich verboten sei. Man wurde an Forsten verwiesen, da diese Sand zum Streuen haben. Das stimmte auch, Sand war da, nur keine Fahrzeuge zum Ausstreuen. Die BSR kann übrigens mit ihrer Technik nur Granulat verstreuen. Die BSR tat sich auch schwer, weil diese drei Straßen noch nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen wurden. Nach Auskunft des Tiefbauamtes erfolgte noch keine Einstufung, da es sich hier nicht um Straßen des „inneren Verkehrs” handelt. Die letzte Antwort der BSR war sinngemäß: „Wir haben in Berlin hunderte solcher Straßen und die sind im Winter nun mal glatt.” Einziges Ergebnis war schließlich die Aufstellung von transportablen Hinweisschildern, die auf die Glätte hinweisen.

Auch auf den Straßen mit Gefälle wie dem Ludwigshöheweg, der Sobernheimer Straße und der Phillipp-Jacob-Rauch-Straße entstanden durch die Glätte erhebliche Probleme für Fahrzeugführer. So rutschte ein stehender (!) Lastzug mit 3000 Liter Heizöl in der Phillipp-Jacob-Rauch quer in den Graben und drohte umzustürzen. Auch diese Gefahrensituationen wurden zunächst durch die BSR ignoriert. „In Straßen der Gruppe C sind wir nicht zuständig, sondern die Anlieger!”

Erst nachdem Senatsmitglieder auf die Problematik aufmerksam gemacht wurden und sich mit der BSR in Verbindung setzten, wurde auch hier gestreut. Aber eben nur als einmalige Sonderaktion, um diese konkrete Gefahrenstelle zu beseitigen. Dies ist keine Lösung auf Dauer. Die Phillipp-Jacob-Rauch-Straße ist ebenfalls noch nicht im Straßenreinigungsverzeichnis. Eine Abnahme ist zwar schon erfolgt, aber es sind noch Auflagen durch den Bauinvestor zu erfüllen.

Für die Durchführung des Winterdienstes ist übrigens nicht das Tiefbauamt, sondern das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben zuständig. Dieses veröffentlichte im Amtsblatt vom 1. Oktober 2001, Abschnitt IV Ziffer 11, dass in C-Straßen die Anlieger nicht für den Winterdienst auf der Fahrbahn heranzuziehen sind. Unsere Geschäftsanweisung (der Polizei) schließt sich dem an und geht auf die Pflicht der Anlieger aller Straßenverzeichnisse zur Bekämpfung der Schnee-und Eisglätte auf den Gehwegen ein. Dazu heißt es im Gesetz:

(1) Auf Gehwegen ist in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens in einer Breite von einem Meter, Schnee unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, Schnee- und Eisglätte unverzüglich nach ihrem Entstehen zu bekämpfen. Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glatteisbildung ein, so sind Schnee-, Eis- und Schneeglätte bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr, zu bekämpfen.

Ich erlebe zum ersten Mal als Kontaktbereichsbeamter einen Winter in Müggelheim und muss sagen, dass diese Anliegerpflicht nach meinen Erfahrungen und auch nach Meinung von Bürgern mehr als lax gehandhabt wird. Ich messe keinen geräumten Weg in seiner Breite aus und sehe auch nicht auf die Uhr, wann geräumt wurde. Aber es gibt noch sehr viele Anlieger, die gar nicht Schnee schieben oder streuen. Und das darf nicht sein.

Es geht doch nicht um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Es geht darum, dass jeder, auch ältere Menschen, in der Lage sein muss, seine täglichen Besorgungen relativ ungefährdet erledigen zu können. Es geht auch um die Postfrau, die jeden Tag mit ihrer Post zum Briefkasten rutscht und um alle die, die jeden Tag beruflich diese Gehwege betreten müssen. Man darf auch nicht vergessen, dass bei einem Sturz mit Personenschaden auf einem nicht beräumten Weg der Anlieger mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen muss.

Zu den vielen unbefestigten Gehwegen und Straßen Müggelheims sagt das Gesetz im § 3 Abs. 4 folgendes aus: „Sind bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht durch bauliche Maßnahmen, Verkehrseinrichtungen oder Verkehrszeichenregelung voneinander abgegrenzt oder ist der Gehweg vorübergehend nicht benutzbar, so sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend den Absätzen 1 bis 3 zu reinigen.

Ich weiß, dass dies oft nicht eindeutig ersichtlich ist. Doch die Fahrbahn ist nun mal für die Fahrzeuge und nicht für Fußgänger da. Also muss hier mindestens eine Seite beräumt werden.

Abschließend noch als Zusammenfassung: Die Polizei ist nicht für die Schnee-und Eisglättebekämpfung zuständig. Wir greifen nur dann ein, wenn dadurch eine konkrete Gefahr entstanden ist und die zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig handeln kann.

Mein Tipp: Im Winter ist es nun mal glatt. Doch wir alle können etwas dagegen tun. Einen Schneeschieber und ein paar Schippen Sand sollte jeder auftreiben können.

Ihr Kontaktbereichsbeamter Bernd Zittlau

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