Rebellische Odernheimer

Anwohner setzen mit Protestaktion ein Zeichen gegen die Willkür

Von Simone Jacobius

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Arme Busfahrer. Durch die korrekt parkenden Autos waren die großen Gelben zum Slalomfahren genötigt.

Die Auseinandersetzung um das Parken an der Odernheimer Straße nimmt immer skurrilere Formen an. Mitte des Monats hatte wieder ein Bus Probleme, die Straße entlang zu fahren. Die alarmierte Polizei drohte den Autofahrern: Entweder Seitenstreifen oder Abschleppen. Kurios, wo doch das Ordnungsamt (OA) nebst zuständigem Stadtrat gerade das entgegengesetzte sagen – nämlich, dass der Seitenstreifen nicht befestigt sei und dort daher nicht geparkt werden dürfe. Die Order: Alle Autos müssen am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Die Folge, mal wieder, der Bus kam nicht durch.

Einige Müggelheimer hatten am Sonntag, den 20. Juni eine Protestaktion gegen diese „Willkür” gestartet. Zwischen 12 und 13 Uhr parkten die Anwohner am Anfang der Odernheimer Straße korrekt auf der Straße, versetzt, wie es die StVo vorsieht. Die Aktion war als Protestaktion angemeldet, auch die BVG wusste Bescheid. Sie schickte einen Aufsichtswagen, der schauen sollte, ob die Busse durchkommen. Gegebenenfalls hätten die Busse bereits im Dorf geendet. Doch sie kamen durch. Hut ab vor den Busfahrern. Langsam schlängelten sie sich durch den Zickzack-Parcours.

Eine Müggelheimer Juristin, die regelmäßig die Straße entlangradelt, hat sich jetzt in einer Mail an den zuständigen Stadtrat Rainer Hölmer gewandt, in dem sie juristische Zweifel an der Auslegung des Gesetzes anmeldete. „Wenn der Seitenstreifen nicht befestigt ist, muss der Fahrzeugführer nicht dort parken, er darf es aber, wenn er für sich selbst einschätzt, dass der Seitenstreifen befahren werden kann“, heißt es in dem uns vorliegenden Schreiben. „Für mich entsteht der Eindruck, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, es gab in den ganzen vergangenen Jahren in der Odernheimer Straße keine sichtbaren Probleme zwischen den Verkehrsteilnehmern. Die parkenden Fahrzeuge haben niemanden behindert. Radfahrer konnten am rechten Fahrbahnrand fahren, es war genügend Platz für entgegenkommende Fahrzeuge und zum Überholen. Das ist nun anders, und zwar zu Lasten der Schwächsten – es gibt keinen Radweg, die Radfahrer müssen sich nun um die parkenden Fahrzeuge herumschlängeln, besonders gefährdet sind die Grundschüler, die aufgrund ihres Alters nicht mehr auf dem Gehweg fahren dürfen. Die Fahrzeiten des Busses verlängern sich durch die Slalomfahrten, die Abgasbelastung erhöht sich durch das ständige Anfahren. Die Situation für Fußgänger beim Überqueren der Straße wird durch die auf der Straße parkenden Autos unübersichtlicher.“

Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsordnung dürfen rechte Seitenstreifen nur dann zum Parken genutzt werden, wenn sie dazu ausreichend befestigt sind. Das Parken auf einem unbefestigten Seitenstreifen ist insofern eine Verkehrsordnungswidrigkeit, heißt es von Seiten der die Polizei. Ob die Polizei das trotzdem duldet, hängt vom Ermessen der jeweiligen Beamten ab. 

In der StVO heißt es wörtlich: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.” Da in dem Passus nicht darauf eingegangen wird, was ausreichend befestigt ist, ist das wohl wirklich Auslegungssache. Ich denke allerdings, dass die Anwohner der Odernheimer Straße aus 30-jähriger und längerer Erfahrung genau wissen, dass sie nicht im Morast versinken, wenn sie dort parken. Und auch möglicherweise darunter befindliche Leitungen genau das seit Jahrzehnten aushalten. Es gibt Falschparker, wie Radweg-Parker oder Rettungsweg-Blockierer, die viel dringender zur Rechenschaft gezogen werden müssten – und häufig davonkommen.

Die Anwohner hoffen jetzt, dass alles zur alten Regelung zurückkehrt. Anzeichen dafür seien wohl vorhanden, heißt es  auf der Müggelheim-Seite bei Facebook. Die angedachten Halteverbotsschilder standen zumindest bei Redaktionsschluss noch nicht. Also schauen wir mal weiter.