Müggelheimer Bote
5. Jahrgang, Ausgabe 08/99  
August 1999 Home  |  Archiv  |  Impressum


Inhalt

Trübe Aussichten!

Schönefeld: Tips für Einwendungen gegen den Ausbau

Multikulti mit Wildschwein und Satire

Wasserflöße und Seifenblasen zum 1. Umweltfest

Ende der Bauarbeiten im Wohnpark in Sicht

Ob Pfälzer oder Widerstandskämpfer - die Geschichte der Straßennamen (Teil I)

Pfui Deibel!

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© 1999 Müggelheimer Bote

Zuletzt aktualisiert am 03.09.1999

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Der Himmel lacht und mit ihm die Herzen der Gastronomen: Das ist ihr Wetter. Denn kaum ein Ausflügler läßt sich ein leckeres Essen oder den abkühlenden Eisbecher direkt am Wasser entgehen, wie an der gut besuchten Terrasse des Restaurants Neu-Helgoland zu sehen ist. Selbst die Bootsausflügler wagen hier einen Landgang. Foto: Jacobius



Trübe Aussichten!

Niemand zuständig für dreckigen Krampe-Strand

Die fünf patrouillierenden Stockenten scheint der Blick in das durch Wasserblüte ohnehin schon getrübte Wasser wenig zu stören. Routinemäßig suchen sie den Uferbereich nach etwas Eßbarem ab.
Wer am Ufer der Großen Krampe in Höhe der neuen ASB-Wasserrettungsstation steht, dem kann schon der Appetit vergehen. Neben Treibgut dümpeln Dosen, Flaschen, Glasscherben, Bretter mit und ohne Nägeln, Kronkorken, Plastikfolien und anderer Unrat im Uferbereich herum - nicht nur häss-lich, sondern auch gefährlich.
Auf die Frage, wer denn für die Säuberung der einst so beliebten wilden Badestelle zuständig sei, verweisen die einzelnen Ämter und Institutionen auf jeweils andere Stellen. Die Berliner Forsten sind nicht befugt, den im Wasser befindlichen Müll zu entfernen und dürfen nur den Landteil beräumen. An den Werktagen beseitigen die Forstangestellten die Abfälle schöner Familienausflüge anderer Menschen, montags nach Aussage von Förster Andreas Scheller sogar die doppelte Menge.
Da es sich derzeit noch um ein Gewässer 1. Ordnung handelt, ist das Wasserstraßenhauptamt zuständig. Doch nur für den gefahrlosen Verkehr der Schiffe. Das Naturschutz- und Grünflächenamt, die obere und untere Naturschutzbehörde, sowie das Umweltamt verweisen auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie. Da es sich hierbei nicht um eine offizielle Badestelle handelt, darf diese Behörde allerdings nur handeln, wenn eine akute Gefährdung am Weg oder im Uferbereich vorliegt.
Die einzige Hoffnung liegt darin, eine einmalige Säuberungsaktion beim Senat zu beantragen, um das Landschaftsbild zu erhalten und die Entstehung von Faulgasen zu verhindern.
Der Umweltkreis Müggelheim ist diesbezüglich bereits aktiv. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der finanzielle Aufwand auf etwa 5000,- DM, da zum Teil Sondermüll geborgen und entsorgt werden muß. Vielleicht könnten im Anschluß daran ABM-Kräfte eine periodische Säuberung der Badestelle vornehmen.
Die beste Lösung wäre jedoch, die Badestelle offiziell als solche eintragen zu lassen. Doch nach Wissen des Revierförsters ist ein diesbezüglicher Antrag Anfang der 90er Jahre bereits einmal abgelehnt worden.
Alte Müggelheimer erinnern sich noch an die Zeiten, in denen die Badenden selbst mit Harken und anderen Geräten den Unrat beseitigt haben. Doch diese Fülle immer wiederkehrenden Mülls erstickt selbst den größten Enthusiasmus. Bleibt nur zu hoffen, daß Amtshilfe gewährt wird. Der Rest liegt bei uns: erst gar keinen Müll hineinwerfen, Übeltäter auch mal ansprechen oder Unrat einfach mal selbst beseitigen. -dt

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