Müggelheimer Bote
8. Jahrgang, Ausgabe 08/2002
August 2002

Inhalt
Jugendzeltlager der Feuerwehr
Die Nacht des Schreckens
Hits für Groß und Klein
Kühle Brise auf "hoher" See
Schönefeld: Anhörungsverfahren wurde abgeschlossen
Informationen vom Heimatverein
Mit 17 Jahren hinter Stacheldraht
Kaninchen - in der Wohnung oder im Garten?
Wer säumt, muss zahlen
Teufelsmoor wird renaturiert
Weitere Meldungen
Gedanken aus Müggelheim
Leserbrief
Nachrichten aus Gosen
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Kleinanzeigen
Serie für den Natur- und Gartenfreund
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Schönefeld: Anhörungsverfahren wurde abgeschlossen

Zusammenfassende Stellungnahme übergeben

Am 5.7.02 übergab der Leiter der Anhörungsbehörde, Herr Regierungsdirektor Leyerle, im brandenburgischen Verkehrsministerium die „Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens“. Es handelt sich um einen 541 Seiten umfassenden Bericht, der zusammen mit weiteren Unterlagen für die Entscheidungsfindung im Planfeststellungsverfahren herangezogen werden soll. Verkehrsminister Meyer befürchtete offenbar, dass Teile des behördeninternen Berichtes, der wahrscheinlich noch nicht einmal mit den Mitteln des Brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes hätte eingesehen werden können, durch mögliche Indiskretion von Mitarbeitern seines Hauses früher oder später doch an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Deshalb verkündete er bei der Übergabe, sein Ministerium werde den Bericht freiwillig im Internet unter http://www.brandenburg.de/land/mswv veröffentlichen. Dort ist das Dokument seit dem 9.7.02 einsehbar, läßt sich allerdings nicht drucken. Auch im Büro des BVBB in Mahlow, Heinrich-Heine-Str. 3-5 kann das Dokument dienstags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr eingesehen werden.

Zunächst sind einige Zahlen aus dem Bericht interessant: Nach Groß-Kienitz (71%), Diedersdorf (71%) und Blankenfelde (66%) haben 63% der Einwohner Müggelheims (genauer 3.699 von 5.837) eine Einwendung eingereicht. Ich denke, dieses hervorragende Ergebnis ist ein deutliches Echo auf die seit Jahren erfolgreiche Arbeit des BVBB in Müggelheim. Allen, die durch ihre aktive Mitarbeit bei der Auslegung zu diesem Ergebnis beigetragen haben, sei hier nochmals herzlich gedankt!

Aus dem Bericht will ich hier lediglich einige bemerkenswerte Einsichten der Anhörungsbehörde wiedergeben. Zu den Planungsgrundlagen wird bemerkt: „Als ein wesentliches Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist festzuhalten, dass der von den Vorhabenträgern vorgesehene Standort Schönefeld für den Single-Flughafen Berlin/Brandenburg den zentralen Konfliktpunkt für den weitaus größten Teil der Einwender und die überwiegende Anzahl der beteiligten Kommunen bildet.“ Eingehend auf die Entscheidungen des OVG Frankfurt/Oder zum LEP eV und zum LEP SF erklärt die Anhörungsbehörde, nach ihrer Ansicht hätten sich hinsichtlich der Planungsgrundlagen seit Dezember 1999 teilweise Änderungen ergeben. Jedoch seien die landesplanerischen Grundlagen bis zur rechtskräftigen Aufhebung durch die Gerichte für die Verwaltung bindend.

Der sogenannte Konsensbeschluss stelle eine unternehmerische Willenskundgebung dar, die nicht verfahrensbestimmend sei. Es werde empfohlen, dem Antrag nur zu entsprechen, wenn die Schließung der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof gewährleistet sei. Mit Blick auf Standortalternativen wird ausgeführt, dass der Nachweis für die Behauptung, es gäbe keine sich aufdrängenden oder sich anbietenden anderen Standorte für den Ausbau des Flughafens, noch nicht in ausreichendem Maße geführt worden sei. Dies sei aber nach den Grundsätzen des rechtsstaatlichen Abwägungsgebotes erforderlich. Daher empfiehlt die Anhörungsbehörde, die Notwendigkeit einer Alternativenprüfung im Planfeststellungsverfahren eingehend zu untersuchen. Zu der Frage, ob ein neues Raumordnungsverfahren erforderlich sei, wird betont: „Für den Fall, dass das Landesverfassungsgericht das LEPro für nicht verfassungsgemäß erklärt und damit auch das OVG Frankfurt (Oder) den LEP SF für nichtig erklärt, sollte die Planfeststellungsbehörde die Frage der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erneut überprüfen.“

Abschließend ein längeres Zitat zum Thema Lärmimmissionen/Schutzbedürftige Einrichtungen, das aufzeigt, wie die Anhörungsbehörde gedenkt, eine Landschaft zugunsten des Flughafens in eine soziale Einöde verwandeln zu lassen: „Nach Auffassung der Anhörungsbehörde kann mit den genannten Schutzvorkehrungen nur ein angemessener Schutz in den Innenräumen erreicht werden. Die Nutzung der Außenbereiche ist aber vor allem für Kindergärten und Kindertagesstätten, Altenheime und Rehabilitationskliniken zu gewährleisten. Für Schulen, die nur für einige Stunden täglich besucht werden, sowie Krankenhäuser und Pflegeheime, in denen sich die Patienten weit überwiegend in den Innenräumen aufhalten, ist die Nutzung der Außenbereiche weniger entscheidend, wenngleich die Möglichkeit dazu anzustreben ist. Ein Kindergartenbetrieb dagegen, bei dem die Außenflächen auf Dauer nicht, zumindest nicht für auf Kommunikation angelegte Tätigkeiten genutzt werden können, ist stark eingeschränkt und der Entwicklung der Kinder nicht zuträglich. In Einrichtungen wie Altenheimen und Rehabilitationskliniken sind die Menschen in der Regel auf Dauer oder einen langwährenden Aufenthalt untergebracht und häufig in der Bewegungsfreiheit so eingeschränkt, dass sie nicht ohne fremde Hilfe außerhalb der Einrichtung Erholung finden können. Deshalb ist auch für diese Einrichtungen die Möglichkeit der ausgedehnten Nutzung der Außenbereiche einschließlich Balkonen, Loggien, Terrassen, Gärten und Parks zu gewährleisten. Einrichtungen dieser Art, die sich innerhalb des Gebietes befinden, in dem die erwarteten Lärmimmissionen so hoch sind, dass aus präventiv-medizinischen Gründen eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen, zumindest aber eine erhebliche Belästigung zu gewärtigen ist, sollten nach den im Anhörungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen in ein anderes, weniger lärmexponiertes Gebiet verlegt werden.“ (Hervorhebung: G.S.).

Was heißt das in klarem Deutsch? In Berlin-Brandenburg haben zuerst die schutzbedürftigen Einrichtungen und später zwangsläufig die Menschen zu weichen, wenn ein Flughafen gebaut werden soll. Die Variante, den Flughafen an einer Stelle zu bauen, wo niemand wohnt, passt dagegen nicht in Berlin-Brandenburger Hirne. Es kommt nämlich, wie wir inzwischen gelernt haben, bei einem Flughafen insbesondere auf die Nähe zum Aufkommensschwerpunkt an. Und daß man in Berlin schon seit über 50 Jahren Flughäfen nicht nur in der Nähe, sondern inmitten des Aufkommensschwerpunktes baut und betreibt, ist eine der Besonderheiten dieser Landschaft, die nur verstehen kann, wer Blockade, Mauerbau und -fall, Diepgen und Konsensbeschluss miterlebt hat. Es dauert offenbar noch Generationen, bis diese Stadt nach Jahrzehnten der Isolierung wieder gesund mit ihrer Umgebung zusammenwächst. Herr Leyerle trägt mit solchen Vorschlägen garantiert nicht dazu bei!

Gunnar Suhrbier, BVBB Müggelheim, FON 65942753 www.planfeststellungsverfahren.de