Müggelheimer Bote
14. Jahrgang, Ausgabe 3/2008
März 2008
Müggelheimer Bote

Inhalt
Angergehöft von Verfall bedroht
Mit der Kamera auf du und du
Grundschule bleibt eigenständig
Auch Erstklässler können schon Erfinder sein
Anhörung zum "Nachtflug" vermutlich ab 14. April
Schöne bunte Ostereier
Ehrenamtliche Arbeit stärker gefragt denn je
Alte Fotos und Dokumente gesucht
Ein verlorenes Paradies
Weitere Meldungen
Karikatur
Gedanken aus Müggelheim
Aus der BVV
Neues aus Treptow-Köpenick
Kleinanzeigen
Heimatverein
Kirche
Serie für den Natur- und Gartenfreund
Geschichten aus dem Müggelwald
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Anhörung zum „Nachtflug” beginnt vermutlich am 14. April

von Karl Georg Maucher

Gemäß Informationen von der Planfeststellungsbehörde soll die Anhörung der Betroffenen zum Planergänzungsverfahren -Nachtflug- voraussichtlich in der Woche vom 14. April in einer Halle hinter der „AIRPORT- WORLD-BBI“ in Schönefeld stattfinden. Man sollte sich diesen Termin schon einmal vormerken. (endgültige Terminbestätigung erfolgt im Amtsblatt).

Die Erörterung der „Träger öffentlicher Belange“ (TÖP) soll in der Woche davor stattfinden. Die inhaltliche Gestaltung wird von den Vorstellungen der Planfeststellungsbehörde abhängen.

Die Bürger haben mit ihren Tausenden von Einwendungen sowohl 2004 als auch 2007 ihre Meinung in fachlich fundamentierter Form dargelegt und ihre Forderungen bezüglich der Einhaltung des Urteils des Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das ist bekannt und braucht auch nicht in wiederholender Weise vorgetragen zu werden. Wir sollten uns in der Anhörung auf die Dinge konzentrieren bei denen die Planfeststellungsbehörde Anhörungsbedarf hat. Hier müssen wir auf das Programm warten.

Weiterhin wird das Bundesverfassungsgericht demnächst die anhängigen „Verfassungsbeschwerden gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld und gegen dessen fachgerichtliche Bestätigung“ verhandeln und entscheiden. Obwohl aus dem Internet zu ersehen ist, dass die Beschwerden im Terminplan an erster Stelle stehen, müssen wir damit rechnen, dass sogenannte „dringliche Entscheidungen“ vorgezogen werden.

Die FBS hat Anfang des Jahres ein „Schallschutzprogramm –BBI“ an die ihr genehmen Haushalte verteilt.

Obwohl vom Grunde her begrüßt werden muss, dass die FBS Maßnahmen einleitet um einen zeitnahen passiven Schallschutz zu gewährleisten, sollte andererseits nicht verkannt werden, dass eine ganze Reihen von Fragen offen bleiben. Dem Augenschein nach handelt es sich um ein freiwilliges Schallschutzprogramm, dass in seinen Maßnahmen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Dies lässt das Programm aber nicht ausreichend transparent erkennen. Für ein Programm, dass die gesetzlichen Auflagen erfüllt, fehlen aber alle Voraussetzungen. Dieses wird zu einem geringen Teil auch zugegeben. Es besteht hier noch dringender Klärungsbedarf.

Das diesem freiwilligen Schallschutzprogramm beigefügte formlose Antragsformular sollte auf seine rechtlichen Folgen überprüft werden, um nicht durch die Antragstellung auf Rechtspositionen zu verzichten. Des weiteren sind inhaltliche Fragen – wie zum Beispiel die Übernahme der Kosten der Vorbereitungsmaßnahmen ungeklärt.

Viele Bürger fragen, was sollen wir tun? Man kann nur raten mit der Antragstellung noch etwas zu warten bis die offenen Fragen geklärt sind. Wir werden dazu sicherlich in den nächsten Monaten noch genügend Hinweise erhalten. Außerdem besteht kein Anlass zur Eile. Die FBS schreibt, dass sie die Antragstellung bis zur Inbetriebnahme der südlichen Start- und Landebahn bearbeitet und das ist nach ihrer jetzigen Vorstellung das Jahr 2011.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass in diesem Jahr wieder die ILA stattfindet. Wir müssen im Zeitraum vom 23. Mai bis zum 1.Juni mit verstärkten Lärmbelastungen rechnen.