Müggelheimer Bote
12. Jahrgang, Ausgabe 1/2006
Januar 2006
Müggelheimer Bote

Inhalt
Mehr Wildunfälle auf Müggelheimer Damm
Brummi in Müggelheim
Auf Schnäppchenjagd bei der Holzauktion
Es qualmt in Müggelheim
Zwei- und Vierbeiner auf "Leckerli-Tour"
Weitere Meldungen
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Müggelheimer Bote
 

Es qualmt in Müggelheim

Heizen mit Holz unterliegt auch gewissen Gesetzen

Von Bernd Zittlau (Kontaktbereichsbeamter)

Als Kontaktbereichsbeamter erhielt ich in den letzten Wochen vermehrt Anfragen zum Thema Holzofenheizung. Überwiegend ging es dabei um Geruchsbelästigungen durch den Qualm, um Lärmbelästigung durch das Zerkleinern des Holzes mittels Kreis- und Kettensägen, Holzhacken sowie um Sichtbehinderungen durch die Holzstapel.

Da dieses Thema verständlicherweise kein Bestandteil der regulären Polizeiausbildung ist, habe ich mich durch Rücksprachen mit dem Umweltamt, dem Bezirksschornsteinfeger, Herrn Gehrmann und dem Revierförster, Andreas Scheller, und selbstverständlich auch im Internet schlau gemacht.

Ich bin davon überzeugt, dass zukünftig immer mehr Müggelheimer zu „Holzheizern“ werden. Die Gründe dafür sind naheliegend:

1. Die fossilen Rohstoffe, wie Erdöl und Erdgas werden durch Produktionsschwankungen, weltweiten Krisen und gewachsenen Kosten bei der Herstellung und Transport immer teurer.

2. Diese Rohstoffvorkommen sind begrenzt und werden auch dadurch im Preis weiter steigen.

3. Holz, als sogenannte trockene Biomasse, steht in relativ großen Mengen zur Verfügung und wächst im Vergleich zur Entstehung von Kohle und Öl, sehr schnell nach. Müggelheimer erkennen bei jedem Waldspaziergang, dass hier in der nächsten Umgebung große Mengen Restholz liegen, die als Brennholz verwertbar sind.

4. Holz ist kostengünstiger. Einen Holzsammelschein kann man beim zuständigen Revierförster erwerben. Für einen Sammelmonat bezahlt man gegenwärtig 5,- €. Dieser weist dem Sammler dann das entsprechende Waldstück zu. Für einen Raummeter Kiefer, der zur Abholung im Wald bereit liegt, sind 14,- € zu zahlen.

Das Heizen mit Holz ist, so einhellig die Meinung aller befragten Experten, wesentlich umweltfreundlicher als mit Öl oder Gas. Holz gibt bei der Verbrennung nur soviel Kohlendioxid ab, wie es beim Wachstum aufgenommen hat, während Öl und Kohle den Treibhauseffekt fördern, da hier CO2 abgegeben wird, welches vor Millionen Jahren aufgenommen wurde. Der Heizwert von Holz wird oft unterschätzt. Ein Raummeter luftgetrocknetes Hartholz hat den gleichen Heizwert wie ca. 220 Liter Heizöl oder 270 m³ Erdgas.

Durch modernste Verbrennungstechniken kann eine effiziente, klimaschonende und zukunftssichere Energieversorgung gewährleistet werden. Dazu werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Fördergelder bewilligt. Ich möchte hier keine Werbung für Holzöfen starten, sondern darauf hinweisen, dass zukünftig das „Problem“ der Holzheizer wachsen wird. Das tägliche Anheizen von Kaminen, Kachelöfen u.ä. ist nicht gestattet. Es gibt Gerichtsurteile, die davon ausgehen, dass pro Monat 5 bis 8 x Anheizen durch die Nachbarschaft zu dulden sind. Bei installierten modernen Holzöfen, die zur Beheizung des gesamten Gebäudes und des Warmwassers konstruiert sind, darf allerdings täglich angeheizt werden. Der dabei entstehende Qualm ist u.a. abhängig vom Wassergehalt des Holzes, von der Temperatur im Ofen und der eingestellten Luftzufuhr. Es darf nur Holz verwendet werden, welches zwei Jahre luftgetrocknet wurde. Dann ist der Wassergehalt auf ca. 20 % gesunken und der Heizwert höher als bei frischem Holz. Auch das Brennholz aus dem Baumarkt muss noch nachgetrocknet werden. Außerdem darf das Holz zuvor nicht durch Imprägnierungen, Farbe oder andere chemische Mittel behandelt worden sein. Bei diesen Voraussetzungen dürfte es beim Anheizen höchstens 15 Minuten qualmen und danach nicht mehr. Dieses ist, so der Gesetzgeber, hinzunehmen. Im Sinne von gutnachbarlichen Beziehungen sollte man aber dazu Zeiten wählen, die eine geringstmögliche Belästigung darstellen.

Zum Thema Lärm habe ich im Müggelheimer Boten bereits einen Artikel geschrieben. Es gibt laut Berliner Lärmschutzverordnung nur die Sonn- und Feiertagsruhe und die Nachtruhe. Bei einem unberechtigtem Lärm würde der § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz greifen. Dieses ist aber beim Holzsägen und Holzhacken nicht der Fall. Demzufolge ist auch aus diesem Gesetz kein Verbot abzuleiten. Im 32. Bundesimmisionschutzgesetz gibt es Einschränkungen für bestimmte Geräte und Maschinen auch für die Zeit von 13 bis 15 Uhr. Aber Kettensägen und Kreissägen sind bei der Aufzählung dieser Maschinen nicht dabei. Also kann ich auch hier nur an den guten Willen appellieren, auf das Ruhebedürfnis seiner Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

Da das Holz mindestens zwei Jahr luftgetrocknet sein muss, bevor es zum Verbrennen genutzt wird, gibt es bei den „Holzheizern“ meterlange Holzstapel. Denn für den ganzjährigen Bedarf an Brennholz für ein Wohnhaus werden einige Raummeter benötigt. Geht von diesen Stapeln keine Gefahr für das Nachbargrundstück aus, z.B. durch drohenden Umsturz, gibt es keine Handhabe, dieses zu verbieten. Der Anblick von gestapelten Holzscheiten gehört in Gebirgsgegenden zu den Attraktionen dieser Landschaften. Auch wenn der Blick auf das Nachbargrundstück beeinträchtigt ist, kann man das nicht verbieten.

Zusammenfassend ist gegen die „Holzheizer“ nichts einzuwenden, wenn entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mit dem Rohstoff Holz umgegangen wird. Ich möchte noch anmerken, dass die Zeiten, in denen fast jeder mit Holz und Briketts heizte noch nicht so lange her sind. Und damals stand ganz Müggelheim unter einer Qualmwolke.