Müggelheimer Bote
10. Jahrgang, Ausgabe 01/2004
Januar 2004
Müggelheimer Bote

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Nichts als Ärger mit der BVG
Schneebeseitigung - ein Gräuel
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Sonne und Saturn beobachten
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Schneebeseitigung - ein Gräuel

Immer mehr Müggelheimer beantragen eine Befreiung von den Winterdienst-Pflichten

„Betreten bei Schnee und Glätte auf eigene Gefahr“ - in diesem Jahr treten Schilder mit diesem Text verstärkt in Müggelheim auf. Doch was hat es damit auf sich? Kann sich jeder solch ein Schild bestellen und vor sein Grundstück stellen um dem lästigen Schneeschippen zu entgehen? Um es kurz zu machen: nein. Das geht nicht. Anträge für die Befreiung vom Winterdienst müssen beim „Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben“ gestellt werden. Dort werden die Gegebenheiten überprüft und dann ein entsprechender Bescheid erstellt. Voraussetzung ist, dass eine Gefährdung des Fußgängerverkehrs ausgeschlossen ist.

„Wenn jemand meint, dass es vor seinem Grundstück nicht nötig sei Schnee und Eis zu beseitigen, weil dort beispielsweise so gut wie kein Fußgängerverkehr existiert, dann kann er diesen Antrag auf Befreiung stellen“, erläutert Maria Stelzig vom zuständigen Amt. Antragsberechtigt sind die Grundstückseigentümer. Die Bescheide über eine Winterdienstbefreiung sind kostenpflichtig (50 - 2500,- Euro).

In bewohnten Gebieten seien solche Ausnahmegenehmigungen allerdings in der Regel ausgeschlossen, so Frau Stelzig. Ob sie doch erteilt werden kann, wird in Absprache mit den zuständigen Kontaktbereichsbeamten der Polizei entschieden. Der Bescheid wird unbefristet aber auf Widerruf erstellt. Der Grundstücksbesitzer ist dazu verpflichtet, etwaige Änderungen im Fußgängerverkehr dem Amt mitzuteilen.

Jeder Haushalt und auch jedes Grundstück muss zu Fuß innerörtlich auf gesichertem Weg erreichbar sein. Ausnahmen von der Schneebeseitigung sind möglich, wenn das Grundstück genauso sicher auf einem anderen Weg erreicht werden kann, oder kein Fußgängerverkehr stattfindet, weil beispiesweise das Grundstück nicht bebaut ist. Auch Wege, die durch Park- oder Grünanlagen führen, müssen nicht in den Winterdienst mit einbezogen werden.

Befreiungen vom Winterdienst sind jedoch nur für Fußgängerwege zu bekommen, Radwege müssen generell geräumt, dürfen jedoch nicht gestreut werden. Gemeinsame Fuß-Radwege müssen allerdings zum Wohle der Fußgänger auch gestreut werden. Befreiungen vom Winterdienst können Privatpersonen auch für Straßen erwirken, an die kein Gehweg angrenzt, auf denen die Räumpflicht für einen ein Meter breiten Streifen auf der Straße gilt. Sollten sich die Schilder mit dem Hinweis „Betreten bei Schnee und Glätte auf eigene Gefahr“ an Stellen befinden, die dennoch regelmäßig von Fußgängern genutzt werden, bittet das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben um entsprechende Hinweise unter der Nummer 90269 3719.

Wer hingegen einen Antrag auf Befreiung vom Winterdienst stellen möchte, schreibt an: Bezirksamt Lichtenberg, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, 10360 Berlin. sip