Müggelheimer Bote
18. Jahrgang, Ausgabe 11/2011
November 2011
Müggelheimer Bote

Inhalt
Patient Moor auf dem Weg zur Besserung
BVBB: In Leipzig verloren und doch nicht hoffnungslos
Unterschriften fürs Volksbegehren übergeben
Wowis Baum - "Beamte dürfen keine Geschenke annehmen"
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In Leipzig verloren und doch nicht hoffnungslos - die Pläne des BVBB

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13. Oktober das Urteil im Verfahren mehrerer Musterkläger des BVBB und einiger Umlandgemeinden gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss (EPFB) zum Flughafen Schönefeld mündlich verkündet. Die beklagte Planfeststellungsbehörde obsiegte zu 100 %, die Kläger unterlagen total. Alle Anträge der Kläger wurden als unbegründet abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Hier sehr kurz einige Leitsätze aus dem Urteil:

Die Beklagte hat überzeugend dargelegt, dass der Flugverkehr nicht in der Tageszeit allein bewältigt werden kann. Sie hat rechtsfehlerfrei abgewogen, auch indem sie den Nachtrandzeiten einen anderen Status gab (Flugbetrieb zulässig) als der Nachtkernzeit. Das Erfordernis, dass für Nachtflüge ein Bedarf nachzuweisen ist, sei allein schon durch die Funktion des Platzes als "Hauptstadtflughafen" erfüllt. Aber auch ohne diese Funktion hätten die von der Beklagten vorgetragenen strukturellen Gründe (Organisation des Weltluftverkehrs) und betriebswirtschaftliche Gründe (Kostendeckung) alleine auch schon genügt. Nur unter Nutzung der Nachtrandzeiten sei effizienter Verkehr durch genügende Umläufe der Maschinen möglich. Eine weitere Einschränkung des Flugbetriebes nur auf die Tagzeiten, wie von den Klägern verlangt, sei der Beklagten nicht zuzumuten. Die politisch gewollte Teilnahme Schönefelds am steigenden Weltluftverkehr unter Leistung eines eigenen Beitrages des Platzes zu dieser Steigerung ist als Ziel zulässig (Bündelung von Verkehr und Drehkreuzfunktion). Die Lärmschutzbelange der Kläger seien mit den Festlegungen des EPFB nicht unrechtmäßig zurückgesetzt. Siedlungsgebiete dürfen durch Lärm beeinträchtigt werden. Ein Interessenausgleich wird mit passiven Schallschutzmaßnahmen hinreichend verwirklicht. Zumutbarkeitsgrenzen werden mit 113 Nachtrandflügen nicht überschritten…

Aber wie geht es jetzt weiter?

Am 2. Dezember führt der BVBB im Schloss Diedersdorf (Beginn 19 Uhr) eine Mitgliederversammlung durch. Dort wird die weitere Strategie beraten. Im Vorgriff: Der BVBB strebt die Weiterführung des Klageverfahrens über das Bundesverfassungsgericht zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an. Vor einigen Jahren hatten Anwohner des Flughafens London Heathrow mit einer ähnlichen Klage vor dem EGMR überwiegend Erfolg.

Am 20. Oktober fand eine gemeinsame Beratung des Vorstandes des BVBB mit den Sprechern der meisten engagierten Bürgerinitiativen (BIs) statt. Aus Müggelheim war der Umweltkreis vertreten. Nach einer konstruktiven Diskussion wurde der Wille bekundet, die nächsten Klageschritte gemeinsam zu organisieren. Dazu sind zwei Probleme zu bewältigen:

a) Umgehend müssen die Mittel für die Klage beim Bundesverfassungsgericht aufgebracht werden, das sind ca.150 000 Euro.

b) Fristwahrung. Wenn das Urteil Leipzig schriftlich zugestellt wurde (bisher noch nicht), dann müssen innerhalb vier Wochen die Klage sowie die fertige Begründung dem Verfassungsgericht zugestellt werden. Die Beauftragung einer Kanzlei für die Klagen kann erst stattfinden, wenn für den Schritt beim Bundesverfassungsgericht die Finanzierung gesichert ist.

Termin für das nächste Treffen der BIs ist der 3. November. Der Weg, den die BIs gemeinsam bewältigen müssen, ist die letzte verbliebene Chance. Natürlich hoffen unsere Gegner, dass wir nun endlich an Überlastung eingehen. Damit dies nicht geschieht, die dringende Bitte: Wer helfen möchte, der leiste bitte umgehend eine Spende für die Fortsetzung des Verfahrens. Zahlungsempfänger: BVBB, Berliner Volksbank, BLZ: 100 900 00, Konto-Nr: 7188733012, Zahlungsgrund: Klage.

Informieren Sie sich bitte auch auf der Homepage www.bvbb-ev.de

Harald Kampffmeyer, Ortsgruppensprecher BVBB, 65 94 29 08


Großdemo in Berlin

Unter dem Motto "Nicht über unsere Köpfe hinweg - Berlin und Brandenburg vereint im Fluglärmprotest" findet am 19. November die nächste Großdemo aller betroffenen Bürgerinitiativen statt. Start ist um 14 Uhr am Potsdamer Platz, Ende um ca. 16 Uhr am Bundeskanzleramt.