Müggelheimer Bote
10. Jahrgang, Ausgabe 07/2004
Juli 2004
Müggelheimer Bote

Inhalt
Gnadenstoß für die Gaststätte am Teufelssee
Fünf festlich-fetzige Tage sind zu Ende
Musik und Literatur am Abend
Angerfest mit altem Handwerk und Superstimmung auf den Winzerhöfen
Was tut sich beim Großflughafen?
BVBB mobilisierte seine Kräfte: Menschenkette gegen Schönefeld
Fluglärmproblematik: Antwort des Senats
Europawahl: Müggelheimer verweisen SPD auf Rang 3
Eine Bootsfahrt die ist lustig...
Weitere Meldungen
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Was tut sich denn beim Großflughafen?

Ja, was tut sich eigentlich beim Großflughafen? Viele von Ihnen werden sich das in diesen Tagen fragen, denn der Planfeststellungsbeschluss - in etwa die Baugenehmigung - sollte nach einer Ankündigung der Planfeststellungsbehörde am 21. Juni veröffentlicht werden. Es ist nun nicht sonderlich überraschend, dass er noch nicht kam. Schließlich hält man bei diesem Projekt generell keine Termine ein. Also warten wir, die Betroffenen, halt mehr oder weniger geduldig weiter. Aber was sie denn wohl bedeutet, diese neuerliche Verzögerung?

Ich denke, hier kommen zweierlei Aspekte zum Tragen. Zum einen werden die insgesamt 260 000 Einwendungen der betroffenen Bürger offenbar doch ihre Wirkung erzielt haben (auch wenn die 125 000 vom vergangenen Jahr der Planfeststellungsbehörde scheinbar keine neuen Informationen gebracht haben. Denn diese Behörde hielt es ja noch nicht einmal für nötig, darauf mit einem weiteren Anhörungsverfahren zu antworten). Zum anderen stehen in Brandenburg die Landtagswahlen an. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Befürchten etwa die arrivierten Parteien Wählerverluste durch einen Planfeststellungsbeschluss, der sich, da der wirtschaftlich katastrophalen Situation der beiden beteiligten Länder Brandenburg und Berlin diametral gegenüberstehend, nun offenbar auch im Bewusstsein vieler Bürger als das widerspiegelt, was er ist: ein Milliardengrab! Man darf gespannt sein, wie sich in dieser Situation die neuen und unabhängigen Wählergruppierungen behaupten werden, die sich in letzter Zeit aus purer Unzufriedenheit mit den satten, etablierten Parteien gebildet haben.

Wir sollten in der Verschiebung des Planfeststellungsbeschlusses eine unverhoffte Chance für uns und unser Anliegen sehen. Sicher gibt es etliche Bürger (speziell auch Nicht-BVBB-Mitglieder), die noch mit sich ringen, ob sie ihre Betroffenheit durch eine Klage dartun wollen. Diesen Bürgern wird nun die Möglichkeit eröffnet, doch noch ihre Klagewilligkeit bei den Anwälten des BVBB zu bekunden. Ich möchte diesen Bürgern wärmstens empfehlen: Nutzen Sie Ihre Chance! Bedenken Sie, wer nicht klagt (und das binnen vier Wochen nach Planfeststellungsbeschluss und nur mittels anwaltlicher Vertretung, so schreibt es das Gesetz vor), der hat danach definitiv keine Möglichkeit mehr, sein Recht einzufordern. Nehmen Sie sich also beispielsweise das Infoblatt 34 des BVBB zur Hand, füllen Sie die Rückseite aus und ab damit zur BVBB-Zentrale in Mahlow. Allerdings nicht vergessen: Die Bearbeitungsgebühr von 35 Euro einzahlen. So wahren Sie Ihr Recht auf Klage.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie noch über ein anderes Thema informieren. Wie Sie aus zurückliegenden Heften des Müggelheimer Boten wissen, hat es mehrere Müggelheimer Initiativen gegeben, damit wir im Ort eine offizielle, geeichte Lärmmessstelle bekommen, die uns helfen soll, unsere Betroffenheit im Hinblick auf Fluglärm gerichtsfest formulieren zu können. Es hat inzwischen weitere Verhandlungen diesbezüglich gegeben. Wenn ein endgültiger Beschluss gefasst wurde, informieren wir Sie an dieser Stelle. Dr. Dietrich Werner BVBB-Ortsgruppe Müggelheim