Müggelheimer Bote
9. Jahrgang, Ausgabe 02/2003
Februar 2003
Müggelheimer Bote

Inhalt
Investruine an der Krampenmühle wird weitergebaut
Elchkopf grüßt die Gäste
Der Agenda-21-Prozess: wir sind dabei
Jubiläum für den Müggelheimer Boten: 100 Ausgaben geschafft
BVBB mit neuem, alten Vorstand
Tipps für die nächste "Eiszeit"
Sportlergrößen: Viola Kowalschek blickt zurück
Weitere Meldungen
Gedanken aus Müggelheim
Aus den Vereinen
Kirche
Müggeclub
Kleinanzeigen
Heimatverein
Serie für den Natur- und Gartenfreund
Geschichten aus dem Müggelwald
Archiv
Müggelheim im Internet
Impressum
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Müggelheimer Bote
 
Weitere Meldungen

Achtung Klassentreffen!

Alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 1945 in der Müggelheimer Grundschule eingeschult wurden, sind herzlich zu einem Klassentreffen eingeladen. Wir treffen uns am 13. September 2003 ab 15 Uhr im Restaurant Neu-Helgoland. Bitte meldet euch bei Olaf Adolphsen, Tel.: 659 83 49.

VDGN erwartet Entschädigung zum Flughafenbau

Schon jetzt immense Wertverluste der Grundstücke

Beim Bau des künftigen Berliner Großflughafens in Schönefeld müssten nach Einschätzung des Verbandes deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) mehr als 1,5 Milliarden Euro Entschädigung an Anwohner gezahlt werden. Dazu sagte VDGN-Präsident Eckhart Beleites vor kurzem: „Die genaue Höhe der aufzubringenden Entschädigungssumme ist selbstverständlich abhängig von den Entscheidungen, die dann die Gerichte fällen. Es wird sich aber keineswegs um Peanuts handeln. Die Größenordnung von 1,5 bis 2 Milliarden Euro muss in jedem Fall bei den Kosten für den Flughafenbau eingerechnet werden.”

Der Verband geht bei seiner Schätzung von dem Wertverlust aus, den die vom Fluglärm betroffenen Grundstücke in Berlin und Brandenburg seit dem 28. Mai 1996, dem Tag des „Konsensbeschlusses” bereits erlitten haben. Denn schon heute hätten Grundstücksbesitzer unter einem massiven Wertverlust zu leiden. In manchen Bereichen (Erkner, Grünheide, Rangsdorf, Großziethen) hätten Grundstücke nur noch die Hälfte ihres ursprünglichen Wertes. Doch auch in Müggelheim und Rahnsdorf sind die Preise bereits bis zu einem Drittel gefallen. Insbesondere sei der Werteverfall für die Familien bedrohlich, die zwischen 1990 und Mai 1996 in dem Gebiet gebaut hätten. „Sie haben meist hohe Kredite aufgenommen. Aber schon heute weisen Grundstück und Immobilie oft nicht mehr den Sicherheitswert auf, den die Bank bei der Kreditvergabe zugrunde gelegt hat”, sagte Beleites und hatte bereits das Bild von unter der Brücke schlafenden Familien vor Augen.

Die Projektplanungsgesellschaft PPS warf dem Verband daraufhin vor, Ängste zu schüren. Der Sprecher, Burkhard Kieker sprach davon, dass die Projektplanungsgesellschaft Ausgleichszahlungen in „hoher dreistelliger Millionenhöhe” vorgesehen habe. Mit diesen Vorstellungen läuft sie nicht konform mit dem VDGN. Beleites versprach den Betroffenen daraufhin die volle Unterstützung des Verbandes. „Wir werden in dieser Frage mit unserer bekannten Hartnäckigkeit agieren. Dazu stellen der BVBB und der VDGN jetzt den Schulterschluss her und bündeln ihre Kräfte. Festgelegt wird die Summe der Entschädigungen übrigens im Planfeststellungsverfahren. sip


Tritratrullala, Kasperle war wieder da . . .

Im Dezember hatte der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Müggelheim zum dritten Mal zum Kasperletheater auf die Wache eingeladen. Wir möchten uns hiermit bei allen Müggelheimer Kindern und Eltern für das zahlreiche Kommen bedanken. Es hat uns sehr viel Spaß gemacht.

Unsere Darsteller (Manfred, Monika und Maike Gesche) kommen aus Bernau. Sie sind Laienspieler und denken sich mit viel Liebe und Spaß die entsprechenden Texte aus. Das Kasperletheater und die Bühnenbilder sind selbst gebaut. Die drei sind immer etwas aufgeregt, wenn sie ihr Spiel vorführen. Ab und zu passiert dann auch mal ein kleines Malheur. Es fällt der Text runter oder das nächste Bühnenbild kann nicht schnell genug eingehängt werden. Das tut der Stimmung unter den Kleinen aber keinen Abbruch.

Wir sind der Meinung, dass gerade das die Vorführung so lebendig macht. Die Stücke sind im Text einfach und auf die Kinder zugeschnitten. Sie fiebern richtig mit, rufen den Kasper, wollen ihn sehen, stellen Fragen, Kasper antwortet - auch wenns nicht im Text steht.

Darstellerin Maike (11 Jahre) hat auf ihrer Flöte ein Weihnachtslied gespielt und es haben (fast) alle mitgesungen. Wer Lust hatte, konnte anschließend Kekse knabbern, Kuchen essen und Glühwein trinken. In diesem Zusammenhang noch ein herzliches Dankeschön an alle meine Vereinskameradinnen und Kameraden, die mitgeholfen und zum x-ten Mal Kuchen und Kekse gebacken und auch zu anderen Festen leckeres Essen spendiert haben. Bis zum nächsten Mal. Petra Thurm


Ferienspaß in der Schule

Bei uns ist immer etwas los, ob nach Schulschluss oder in den Ferien. Auch in diesem Jahr können die Kinder in den Winterferien wieder viel erleben, eine Wanderung durch den schönen Müggelwald, großer Fasching im Kinderclub (Kids u. Co), Kinobesuch im FEZ, Besuch der Gartenarbeitsschule, Spiel und Spaß in unserer Turnhalle, baden und schwimmen in der Allende-Halle u.v.m. Wir wünschen euch erholsame und erlebnisreiche Ferien. Euer Erzieherteam der Müggelheimer Grundschule


Schrottabholung - legal, aber wer haftet?

„Kostenlose Schrottabfuhr“: Wer kennt sie nicht, diese Zettel unterschiedlicher Firmen, die uns umsonst unseren metallenen Unrat abholen. Ein Müggelheimer stellte die Frage, wie es denn rechtlich aussähe. Darf Schrott einfach an den Straßenrand gestellt werden (wie von etlichen Firmen gefordert), wer haftet, wenn etwas passiert und ist es Diebstahl, wenn sich andere an dem Haufen bedienen? Der Müggelheimer Bote ist dem Thema nachgegangen und hat bei Polizei und Tiefbauamt nachgefragt.

Das Berliner Straßengesetz besagt, dass der Gebrauch einer öffentlichen Straße jedem im Rahmen der Widmung für den Verkehr (Gemeingebrauch) gestattet ist. Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn jemand die Straße nicht zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken nutzt. Das Ablegen von Schrott auf öffentlichem Straßenland geht also über diesen Gemeinbrauch hinaus und bedürfte der Sondererlaubnis durch die Straßenbehörde. Wenn diese nicht vorliegt, entspricht das einer Ordnungswidrigkeit.

Da es sich jedoch um eine kurzfristige Ablagerung von Schrott handelt, wird sie von der Straßenbehörde geduldet, ohne das ein Rechtsanspruch besteht. Sollte durch die Schrotthaufen anderen ein Schaden entstehen, sind grundsätzlich die verantwortlich, die den Schrott auf öffentlichem Straßenland abgelegt haben. Zum Thema Wegnehmen gibt die Polizei den Tipp, einfach den Zettel des Schrottabholers an dem Haufen zu befestigen. Dann wisse jeder, wem die Sachen gehören. Wer dennoch etwas wegnimmt, begeht Diebstahl. Doch demjenigen, der die Sachen loswerden will, kann es ja eigentlich egal sein, wo sein Schrott hinentsorgt wird... sip


Dank an den Senioren-Chor

Ein großes Dankeschön unserem Müggelheimer Senioren-Chor für die Programmgestaltung der Seniorenweihnachtsfeier. Die Auswahl der Lieder und Rezitationen erfreute alle. Auch aus dem Publikum gab es Gedichtsvorträge als Überraschung. Die einhellige Meinung der Anwesenden: Es war Spitze! Übrigens sucht der Chor noch immer nach einem Namen. Vorschläge können bei Irene Kruschke, Hornbacher Weg 5, in den Briefkasten gesteckt werden. Irene Kruschke


Gastfamilien für junge Amerikaner gesucht

Amerikanische Schüler zwischen 16 und 18 Jahren suchen von Ende August an eine deutsche Gastfamilie. Bis zum Juni 2004 werden sie als neues Familienmitglied in einer deutschen Familie leben und eine weiterführende Schule besuchen. Die Teilnehmer sind Stipendiaten des „Parlamentarischen Patenschaftsprogramms” des Deutschen Bundestages und des Amerikanischen Kongresses. Für die Gastfamilien entstehen keine Kosten außer denen, die mit der Aufnahme eines zusätzlichen Familienmitgliedes verbunden sind. Interessenten melden sich bei: Experiment e.V., Cornelia Merkt, Friesdorer Straße 194a, 53175 Bonn, Tel.: 0228-9572214 oder unter E-Mail merkt@experiment-ev.de

Freie Werkstattwahl auch während der Garantie

Eine neue Broschüre der EU-Kommission ist noch vielen Menschen unbekannt. Darauf machen jetzt die Autowerkstätten aufmerksam. Die bisherige Praxis, dass die Herstellergarantie entfällt, wenn man seinen Wagen in einer anderen Werkstatt als der des jeweiligen Kfz-Herstellers warten lässt, wurde für unzulässig erklärt. Nach der Kfz-GVO bleibt der Garantieanspruch auch bei „Fremdwartung” erhalten. Verstöße gegen diese neue Regelung sollten der EU-Kommission zur Kenntnis gebracht werden. Quelle: Gesamtverband Autoteile-Handel