5. Jahrgang, Ausgabe 06/99 | |
Juni 1999 | Home | Archiv | Impressum |
Müggelheimer BVBB-Gruppe wählte Sprecher Alles vorbei oder noch alles möglich? Denkanstöße zum Flughafen-Verfahren Vom Holzfäller zum Oberförster Großer Andrang bei Baustadtrat Scholz Vereine im Profil: Paddelschwingend durch die eisfreie Wasserzeit Persönlichkeiten: Ein kämpferisches Herz für Benachteiligte Nichts mit Jungen am Hut: Neue Mädchengruppe hat auch so Spaß
Serie für den Natur- und Gartenfreund © 1999 Müggelheimer Bote Zuletzt aktualisiert am 24.09.1999 |
Alles vorbei oder noch alles möglich?Denkanstöße zum Flughafen-VerfahrenIn vielen Gesprächen mit Nachbarn, Freunden und Kollegen begegnet mir seit geraumer Zeit immer wieder die Ansicht, daß man gegen den Ausbau des Flughafens Schönefeld sowieso nichts mehr tun könne. Ich bin immer wieder überrascht, wie schnell sich meine Mitmenschen dabei mit einer enormen Verschlechterung ihrer Umweltsituation abfinden, ohne ihre Chancen auf Widerstand auch nur ansatzweise zu kennen oder gar genutzt zu haben.Diefolgenden Denkanstöße sollen Sie zum Überlegen anregen, zum Gedankenaustausch mit betroffenen Mitmenschen einladen und vor allem zum Handeln auffordern. Ich rufe Ihnen zu: Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen und fallen Sie nicht auf einseitige „Der-Weg-ist-frei”-Meldungen rein! Nutzen Sie unbedingt die bevorstehende einmalige Chance, daß Projekt durch legitime Eingriffe in das Planfeststellungsverfahren zu stoppen! Überlegen Sie, wieviel Ihnen Ihre Gesundheit Wert ist und welche Ihrer Rechte Sie auch vor Gericht durchsetzen wollen. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn über Ihre Ängste und suchen Sie den Rat von kompetenten Interessengruppen, versierten Mitbürgern und Fachleuten, um sich sachkundig zu machen! Fragen Sie, wenn man Sie über den Flughafenausbau informieren will, nicht nur nach technischen Details der Planungen, sondern informieren Sie sich vor allem über Ihre Rechte als Gegner des Ausbaus! Vergegenwärtigen Sie sich, daß Sie die versprochenen Arbeitsplätze mit Ihrer Gesundheit und dem Verlust von Lebensqualität werden bezahlen müssen! Denkanstöße zum Ausbau des Flughafens Schönefeld1. Jeder Bürger dieses Landes hat gemäß Grundgesetz Artikel 2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Bereits 1981 hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluß zu einer Klage zweier Flughafengegner aus Düsseldorf eingeräumt, daß durch Fluglärm eine nicht unerhebliche Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit zu befürchten sei und der Gesetzgeber deshalb die Verpflichtung habe, Bürger durch bestehende Maßnahmen vor den gesundheitschädigenden Auswirkungen des Fluglärms zu schützen. Der Gesetzgeber sei darüberhinaus verpflichtet, die getroffenen Lärmschutzvorkehrungen nachzubessern, wenn erkennbar sei, daß die ursprünglichen gesetzlichen Regelungen nicht mehr wirksam sind.2. Eine Anhörung von Sachverständigen vor dem Verkehrsausschuß des Bundestages am 12. November 1997 ergab, daß das 1971 inkraftgetretene Fluglärmschutzgesetz ungeeignet ist, Gesundheitsgefährdungen der Menschen in Flugplatznähe zu vermeiden. Die Bundesregierung müsse aufgefordert werden, dem Parlament zu Beginn der gegenwärtigen Legislaturperiode Vorschläge zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes zu unterbreiten. Das ist bisher nicht geschehen. Ein Planfeststellungsbeschluß, in dem diese Sachlage nicht gewürdigt und auf dieses längst von der Entwicklung überholte Gesetz zurückgegriffen wird, dürfte einer gerichtlichen Nachprüfung keinesfalls standhalten.
3. Der Betrieb des derzeitigen Flughafens Schönefeld basiert auf einer zeitlich unbefristeten und an keine Auflagen zum Lärmschutz gebundene Betriebsgenehmigung des Ministeriums für Verkehrswesen der ehemaligen DDR vom 20. September 1990. Der hier in Schönefeld gegenwärtig zugelassene uneingeschränkte 24-Stunden-Betrieb für Kapitel-3-Flugzeuge - eine in der Bundesrepublik einmalige Situation - ist ein wesentlicher Eckpfeiler der Ausbauplanung für den Flughafen. Gelingt es, aus Gründen des Lärmschutzes im Planfeststellungsbeschluß oder vor Gericht eine Einschränkung des Flugbetriebes oder ein generelles Nachtflugverbot durchzusetzen, verliert jeder Investor sehr schnell das Interesse an dem Projekt, weil seine Aussicht auf Gewinne und Wettbewerbsvorteile empfindlich beeinträchtigt wird. |