Müggelheimer Bote
5. Jahrgang, Ausgabe 07/99  
Juli 1999 Home  |  Archiv  |  Impressum


Inhalt

Ludwigshöheweg wird zum Modell für Berliner Straßenbau

Lösung für ansprechendere Busschleife

Wer die Krumme Lake liebt, verzichtet auf Angeln und Baden

Odernheim grüßt Müggelheim per Uhr

"Das verlorene Paradies"?!

Impressionen vom Angerfest '99

Glücksrad des Wirtschaftskreises war dicht umlagert

Einfach himmlisch: Auf zur totalen Sonnenfinsternis nach Süddeutschland

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© 1999 Müggelheimer Bote

Zuletzt aktualisiert am 30.08.99

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Wer die Krumme Lake liebt, verzichtet auf Angeln und Baden

Ein Müggelheimer Kleinod, das es zu schützen gilt, ist die Krumme Lake (Laake oder Lake = See). Sie erstreckt sich östlich von Müggelheim zwischen den Müggelheimer Wiesen und der Großen Krampe. 1940 unter Naturschutz gestellt, handelt es sich um eines der ältesten Naturschutzgebiete Berlins. Die Verlandung der späteiszeitlich durch Dünenaufwehungen von der Umgebung abgeschnittenen Schmelzwasserrinnen führte zur Ausbildung mehrerer kleiner isolierter Moorkerne. Trotz notwendiger Veränderungen des Gebietes (Trinkwassergewinnung, waldbauliche Maßnahmen) ist der floristische und faunische Wert des Gebietes sehr hoch und teilweise einmalig. Um die „Perle der Natur” nachhaltig zu erhalten beziehungsweise aufzunehmen, unternimmt das Forstamt Treptow/Revierförsterei Fahlenberg in Zusammenarbeit mit der unteren und oberen Naturschutzbehörde große Anstrengungen, um den Erholungssuchenden einen Ort der Ruhe und Entspannung bieten zu können. Dies ist aber nur möglich, in dem verschiedene Nutzungseinschränkungen beachtet werden. Grundlage sind die am 24. März 1935 festgelegten Verordnungen über das NSG Krumme Lake/Pelzlake mit dem § 18 und 19, Abs. 1 und 2 des Berliner Naturschutzgesetzes. In dieser Verordnung ist unstrittig festgelegt, daß verboten ist, im Bereich der Krummen Lake zu baden, zu angeln, Hunde unangeleint laufen zu lassen und das Gewässer mit Booten, Modellbooten oder anderen Schwimmkörpern zu befahren. Es versteht sich natürlich von selbst, daß es auch verboten ist zu campen, oder Feuer zu entfachen. Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 100 000,- DM geahndet werden (entsprechend Landeswald- und Naturschutzgesetz). Um allen naturverbundenen Erholungssuchenden auch weiterhin unsere „Perle” erhalten zu können, werden in den Sommermonaten verstärkt Kontrollen durch die Revierförsterei, die Polizei und die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer stattfinden. In der Hoffnung auf wenige Anzeigen, die bei einem gesunden Natur- und Umweltempfinden gar nicht nötig sind, wünsche ich allen Besuchern im Revier Fahlenberg Entspannung, Erholung und Sensibilität für die reichhaltigen Schönheiten der Natur direkt vor unserer Haustür. Förster George Majumder, Revierförsterei Fahlenberg

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