Müggelheimer Bote
6. Jahrgang, Ausgabe 06/2000  
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Inhalt

Müggelheimer Bürger zeichnen sich durch starke Beteiligung im Kampf gegen den Großflughafen aus

Schönefeld-Planung im Visier

Der Weg zur passenden Einwendung

Weniger Bevölkerung und doch größere Lärmschutzzone

Flughafenausbau: Weitere Meldungen

Rübezahl bald im neuen Outfit

Ein Bild für den Frieden

Bauen in Müggelheim

Weitere Meldungen

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© 2000 Müggelheimer Bote

Zuletzt aktualisiert am 03.06.2000

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Der Weg zu einer passenden Einwendung

Um noch einmal zu verdeutlichen, wie eine Einwendung funktioniert, stellen wir hier die drei verschiedenen Varianten vor. Es geht dabei um die Unterstützung beim Vorbereiten und Schreiben von persönlichen Einwendungen die Sie in Anspruch nehmen können.

1. Individuelle Einwendung

Sie lassen sich im Beratungsbüro (Müggelheimer Dorfkirche) durch die dortigen geschulten BVBB-Mitarbeiter beraten und informieren und vertiefen die erhaltenen Informationen durch Einsicht in die Planfeststellungsunterlagen und andere schriftliche Unterlagen. Hier wird Ihnen durch das Ortsbüro des BVBB jede erdenkliche Hilfe und eine ausgezeichnete Unterstützung zuteil. Unter Zuhilfenahme der ausliegenden thematisch geordneten Formulierungshilfen zu Fluglärm, Werteverfall des Eigentums, Schadstoffbelastung etc. und ergänzt um individuelle Informationen wie eventuelle Krankheiten, die Flurstücknummer und die Aufforderung an die Prüfbehörde zur persönlichen Augenscheinnahme Ihrer Situation, gestalten Sie Ihre ganz persönliche Einwendung. Mit diesem Verfahren erzielen Sie in Ihrem Sinne die beste Wirkung und zwingen die Planfeststellungsbehörde Ihre Einwendung sehr aufmerksam zu studieren und individuell zu beantworten. Jedoch erfordert dies auch den höchsten persönlichen Aufwand.

2. Musterbrief

Bei dieser Methode greifen Sie auf einen der vorbereiteten zwölf Musterbriefe zurück. Hier ist der Aufwand für Sie am geringsten: Drei Sekunden für ihre Unterschrift. Damit landet Ihre Einwendung jedoch bei der Planungsbehörde im jeweiligen Sammelkorb für gleichlautende Einwendungen und wird mit einem pauschalen Antwortbrief bedacht werden. Die bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Einwendung damit abgetan ist. Sie zählt sehr wohl. Individuelle Ergänzungen wie Flurstücknummern, Krankheiten usw. sind jedoch nicht möglich.

3. Halbindividuelle Einwendung

Spätestens vom Angerfest an ist geplant, eine Reihe thematisch geordneter Mustersätze (Fluglärm, Werteverfall u.ä.) auszulegen. Diese Mustersätze werden durchnummeriert sein. Ihre Aufgabe besteht darin, auf einem formlosen Blatt all die Nummern und die Reihenfolge der Mustersätze, die Sie gerne in Ihrer Einwendung wiederfinden würden, zu notieren. Dies muss ergänzt werden um ihre Anschrift und alle Dinge, die niemand außer Ihnen wissen kann (besondere Umstände, Krankheiten, Flurstücknummer.) Anhand Ihrer Angaben wird dann für Sie eine Einwendung erzeugt und nach Absprache, wahrscheinlich nach drei bis vier Tagen, kann die Einwendung dann von Ihnen im Beratungsbüro abgeholt werden.

Noch ein allgemeiner Hinweis. Falls Ihnen nach Absenden Ihrer Einwendung noch wichtige Argumente einfallen, ist es Ihr gutes Recht, Zusätze zu Ihrer Einwendung an die Planfeststellungsbehörde zu richten. Weiter Informationen mit Anregungen zur Formulierung einer Einwendung finden Internetnutzer auch unter www.bvbb-ev.de. Für alle Fälle liegen im Infobüro fertig adressierte Briefumschläge für Ihre Einwendung bereit. Mario Dix

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