Hohe Geldstrafen für
Gartenabfälle im Wald
Wurzelballen türmen sich im Wald, Laubhaufen verrotten haufenweise vor sich hin, Strauchschnitt versperrt Wege und Sicht: Unser Wald verkommt immer mehr zum Riesenkompost der Müggelheimer. „Es wird wirklich schlimmer, vor allem in den Ortsrandgebieten“, räumt Revierförster George Majumder ein. Dabei ist das Abladen jeglicher Gartenabfälle im Wald verboten und kann mit happigen Strafen geahndet werden.
Als Grundlage dafür dienen gleich zwei Gesetze, das Landeswaldgesetz mit § 20 und das Naturschutzgesetz mit § 49. Sie behandeln jeweils das Thema Ordnungswidrigkeit. Danach kann derjenige, „der vorsätzlich oder fahrlässig Bestände niederschlägt, verwüstet oder den Biotopcharakter verändert (Florenverfälschung)“ mit bis zu 50 000 Euro nach dem Naturschutzgesetz bestraft werden. Außerhalb von Naturschutzgebieten greift das Landeswaldgesetz mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro für das Entsorgen von Gartenabfällen oder Hausrat.
„Wenn wir jemanden erwischen, der eine Schubkarre voller Gartenabfälle im Wald entsorgt, wird er mit 40 Euro Geldbuße zur Verantwortung gezogen”, sagt der Revierförster. Ganze Lkw-Ladungen gingen dagegen gleich in die tausende. Auch für Wiederholungstäter wird es nicht billiger.
Viele Menschen denken, dass Gartenabfälle doch etwas anderes seien, als Hausrat. Es sei doch schließlich auch Natur. „Aber dadurch wird die Waldflora verändert. Es samen sich Blumen und Pflanzen aus, die dort nichts zu suchen haben, es verbreiten sich Pilze und sieht zudem auch sehr hässlich aus”, begründet Majumder das Gesetz.
Und noch ein anderes Problem schaffen sich die „Wald-Kompostierer“ direkt vor ihren Grundstücken: Dort wo Rasenschnitt und Laub haufenweise im Wald verrotten, sammeln sich viele Schnecken und Würmer. Und die locken wiederum die Wildschweine direkt an den Ortsrand. Majumders Tipp: Wildkompostiererei im Wald verhindern und die Wildschweine bleiben vom Ort fern. sip
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