Müggelheimer Bote
12. Jahrgang, Ausgabe 10/2005
Oktober 2005
Müggelheimer Bote

Inhalt
Es "saut" sich was zusammen in Müggelheim
Müggelheimer wurde Sieger bei der Waldarbeitermeisterschaft
Parforce-Jagd: Ja, wo rennen sie denn?
Schlechte Wahlbeteiligung in Müggelheim
Gelungenes Fest in der Schule
Kinderbauernhof: Ein Paradies für Kinder und Tiere
Alter Pächter, neuer Pächter und ein dreiseitiger Vertrag?
"Petri heil" auch unter den Augen des Gesetzes
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„Petri heil” auch unter dem Auge des Gesetzes

Rechtliche Grundlagen rund ums Angeln

von Bernd Zittlau, Kontaktbereichsbeamter

Die Angelei ist ein schönes Hobby. Der Angler kann die Natur genießen und beobachten, ist an der frischen Luft und bringt, je nach Können und Anglerglück, auch noch eine gute Mahlzeit mit nach Hause. Doch außer dem Angelgerät sind noch einige andere Sachen zu beachten. Ich habe in der Vergangenheit mehrere Strafanzeigen wegen Fischwilderei (§ 293 StGB) erstatten müssen. Neben der zu erwartenden Strafe werden außerdem die Angeln eingezogen und beschlagnahmt. Da ich festgestellt habe, dass viele Unklarheiten über die rechtlichen Voraussetzungen bestehen, möchte ich auf die wichtigsten Punkte eingehen.

Zum Angeln muss man im Besitz eines Fischereischeines A sein. Berufsfischer benötigen den Fischereischein B. In Berlin können Jugendliche, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, einen Jugendfischereischein erwerben. In Brandenburg geht das schon ab dem vollendeten 8. Lebensjahr. Dieser gilt für jeweils ein Jahr.

Der Fischereischein für Erwachsene ist fünf Jahre gültig und kann danach verlängert werden. Beim erstmaligen Erwerb muss man sich nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden einer Anglerprüfung unterziehen. Hierbei geht es um Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggeräte, Behandlung gefangener Fische und Rechtsvorschriften. Das Angeln ohne Fischereischein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Jährlich wird außerdem eine Fischereiabgabe erhoben. Diese wird zur Förderung der Fischbestände verwendet und beträgt zur Zeit in Berlin 21 Euro. Der Nachweis erfolgt durch eine Marke, die im Fischereischein eingeklebt wird. Ohne diese Fischerei-Abgabemarke ist der Fischereischein ungültig.

Schließlich muss sich jeder Angler vom Eigentümer oder Pächter des Gewässers eine Angelkarte kaufen. Diese kann man normalerweise für einen Tag, eine Woche oder ein Jahr erwerben. In den meisten Angelgeschäften werden auch die Angelkarten verkauft. DAV-Mitglieder dürfen in den DAV-Gewässern ohne zusätzliche Angelkarte angeln.

Das Angeln ohne Angelkarte stellt eine Straftat dar. Man entwendet dem Eigentümer oder Pächter des Gewässers die Fische ohne Genehmigung. Man kann dieses mit dem Diebstahl vergleichen. Fischwilderei wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Schon das Mitführen fangfertiger Fischereigeräte an, auf oder in Gewässern ist durch nicht zum Fischfang berechtigte Personen lt. § 29 des Berliner Landesfischereigesetzes verboten.

Was ist beim Angeln noch zu beachten? In Berlin darf kein Lebendköder verwendet werden; in Brandenburg ist dies erlaubt. Die Hälterung von gefangenen Fischen muss in hinreichend geräumigen Netzen erfolgen und sich auf die geringstmögliche Dauer beschränken. Die Schonzeiten und Mindestgrößen für einige Fischarten muss jeder Angler kennen und beachten. Auch hier gibt es zwischen Berlin und Brandenburg Unterschiede. Jeder Angler darf nur mit zwei Friedfischangeln gleichzeitig angeln. Für das Angeln von Raubfischen benötigt man eine gesonderte Erlaubnis. Von Geräten der Berufsfischerei muss man einen Abstand von mindestens 30 Metern einhalten.

Dies sind nur einige Punkte, die ein Angler beachten muss, wenn er nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen will. Ansonsten könnte ihn das Angelvergnügen teuer zu stehen kommen. Ich hoffe, mit diesem Artikel ein wenig dazu beigetragen zu haben, zukünftig nur noch vorbildliche Angler in und um Müggelheim anzutreffen.

Für Fragen stehe ich unter der Telefonnummer 4664 666 815 oder jeden 2. und 4. Donnerstag von 16 Uhr bis 18 Uhr im Dorfklub zur Verfügung. Selbstverständlich erteilen auch die örtlichen Angelvereine Auskunft zum Erwerb des Fischereischeines und zur Angelpraxis.