Müggelheimer Bote
15. Jahrgang, Ausgabe 7/2009
Juli 2009
Müggelheimer Bote

Inhalt
Müggelheim in Feierlaune
Bäume fällen auf Zeit
BBI: Vergeben Sie nicht die letzte Chance
Chromblitzende Karossen auf Tour
Große Diskussion: Hunde und Nachbarschaft
Impressionen vom diesjährigen Angerfest
Weitere Meldungen
MehrWert für Müggelheim
Karikatur
Gedanken aus Müggelheim
Aus den Vereinen
Aus der BVV
Polizeibericht
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Heimatverein
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Vergeben Sie nicht die letzte Chance

Zum BBI wird im Spätsommer 2009 ein ergänzender Planfeststellungsbeschluss erwartet. Die Ergänzung ist eine Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.3.2006. Zur Erinnerung: „Die Zeit von 0 bis 5 Uhr soll frei von Flugverkehr sein.“ Und weiter im Zitat: „Auch die Durchführung eines Flugbetriebs in den Nachtrandstunden von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr bedarf im Rahmen der Abwägung des für einen solchen Betrieb sprechenden öffentlichen Verkehrsinteresses mit den gegenläufigen Lärmschutzinteressen der Anwohner im Hinblick auf § 229b Abs. 1 Satz 2 LuftVG einer besonderen Begründung.“

Schon im Planfeststellungsbeschluss vom 13.8.2004 ergab sich aus den Gutachten M1 und M2 für das Ausbauszenario 20XX ein Wert von 92 Starts und Landungen während der Nachtzeit (Teil C, S. 644). Und weil sie das alles als nicht ausreichend empfanden, haben die Flughafenbetreiber nun 113 Flugbewegungen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr beantragt. Bilden Sie sich selbst Ihr Urteil im Vergleich zum oben zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Uns bleibt als letzte Chance nur, gegen die menschenverachtenden Pläne zu klagen. Und lassen Sie sich bitte nicht beeindrucken, wenn in dem zu erwartenden ergänzenden Planfeststellungsbeschluss ein paar Flüge weniger enthalten sind.

Der BVBB hat auf seiner Mitgliederversammlung am 30. April eine Umlage von 100 EUR pro Haushalt für die Klage beschlossen und dies mit Schreiben vom 18. Mai jedem Mitglied mitgeteilt.

Obwohl in weiser Voraussicht eine höhere Summe gefordert wurde, sind als Solidarbeitrag lediglich 100 EUR beschlossen worden. Dies erfolgte in der Annahme, dass jeder Haushalt trotz der Belastung aus der Hauptklage auch noch diesen Betrag zahlen könne.

Die Ortsgruppe Müggelheim appelliert an alle BVBB-Mitglieder, doch diese 100 EUR aufzu-bringen und, wenn möglich, noch zusätzlich eine Spende zu leisten. Nachstehend nennen wir nochmals die Kontoverbindungen:

Für die Umlage i. H. v. 100 EUR gilt die Konto-Nr. 7188733012 und für Mitgliedsbeiträge und Spenden die Konto-Nr. 7188733004, beide jeweils bei der Berliner Volksbank (BLZ:100 900 00).

Um dem Anliegen noch mehr Gewicht zu verleihen, ist am Freitag, den 17. Juli eine De-monstration geplant. Treffpunkt ist um 16.30 Uhr auf dem Parkplatz Bahnhof Schönefeld vor dem BBI-Infocenter. Ab 17 Uhr werden Redner auftreten und anschließend folgt ein Pro-testmarsch Richtung Berlin. Das Motto lautet: Nachtflugverbot 22 bis 6 Uhr am BBI.

Falls Sie immer noch glauben sollten, es wird schon nicht so schlimm werden, dann verdeutlichen Sie sich bitte nochmals Folgendes: Wir haben in den letzten Jahren etwa 50.000 Flugbewegungen pro Jahr erlebt. Im Szenario 20XX sind 360.000 Flugbewegungen pro Jahr geplant, das heißt 1.000 pro Tag, verteilt auf zwei Flugbahnen. Und davon geht eine Flugroute quer über Müggelheim.

Entscheiden Sie, ob Sie diesen Umstand und den Nachtflug eher ertragen können, als erneut einen Beitrag für die Klage zu opfern. Ortsgruppe Müggelheim des BVBB