Müggelheimer Bote
17. Jahrgang, Ausgabe 11/2010
November 2010
Müggelheimer Bote

AKTUELL: Müggelheimer Resolution und Unterschriftenliste
Inhalt
Flugrouten: Der Kampf geht weiter!
Wowereit zu Besuch im Kaniswall
BVBB: Große Aufregung über Flugrouten
Nadelöhr Hirschgarten
Asiatischer Abend in Müggelheim
Kulturwochenende glänzt durch Professionalität
Kaniswall: Pilze, Äpfel, Kürbis
Erkältungen: Vorbeugung und Behandlung
Weitere Meldungen
Gedanken aus Müggelheim
Aus den Vereinen
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Polizeibericht
Neues aus Treptow-Köpenick
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Serie für den Natur- und Gartenfreund
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Augen auf bei Straßenschäden

Sonst drohen höhere Kosten nach Straßenausbaubeitragsgesetz

Der Winter steht nun wieder unmittelbar vor der Tür und das bedeutet nicht nur eine Herausforderung für uns Menschen und die Natur, sondern auch für die Straßen in Müggelheim. Wie ich gerade jetzt darauf komme: In den letzten Monaten wurde in den Ausschüssen der BVV die Auswirkungen eines Gesetzes beraten, welches den langen Namen „Straßenaus-baubeitragsgesetz” trägt. Ich habe an dieser Stelle schon mehrfach darüber berichtet. Gleichwohl erreichen mich hierzu immer wieder Fragen.

Hauptsächlich steht in diesem Gesetz, dass die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten finanziell an Straßenbaumaßnahmen beteiligt werden, wenn eine Verbesserung, Erweiterung oder Erneuerung des Straßenlandes erfolgt. Der Anteil der finanziellen Beteiligung beträgt in Abhängigkeit von der Straßenkategorie zwischen 50 und 65 Prozent. Hierbei gilt vereinfacht, dass Eigentümer in Anliegerstraßen höher und in Straßen mit Durchgangsverkehr geringer an den Straßenbaukosten beteiligt werden.

Einzig, und damit sind wir wieder bei der Einleitung, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht von einer finanziellen Beteiligung betroffen. Auch muss der Bezirk bei Anwendung des Straßenausbaubeitraggesetzes nachweisen, dass er seiner Verpflichtung zur Erhaltung nachgekommen ist. Daher ist es im Interesse aller Beitragspflichtigen, auf Straßenschäden zu achten, diese zu dokumentieren und dem Tiefbauamt nachweislich zu melden.

In den meisten Fällen ist das Tiefbauamt bemüht, diese Schäden zu beseitigen. Dem Tiefbauamt werden jedoch vom Senat nicht die erforderlichen Mittel zugewiesen, damit die erforderliche Unterhaltung des Straßenlandes möglich ist. Aber dieser Umstand sollte dann nicht zu einer nachträglichen Belastung der Eigentümer führen. Deshalb ist hier Vorbeugen besser als zahlen.

Aus der bisherigen Erfahrung betragen die Beiträge für mittlere Grundstücksgrößen 6000 Euro und auch wesentlich mehr. Dies hängt davon ab, welche Arbeiten an der Straße durchzuführen sind. In vielen Bereichen von Müggelheim handelt es sich um Anliegerstraßen mit einer provisorisch hergestellten Deckschicht. Dies würde in vielen Fällen eine grundhafte Erneuerung der Straße bedeuten und damit hohe Kosten.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die BVV eine Einfluss auf die Anwendung dieses Gesetzes hat. Sobald das Tiefbauamt aus fachlicher Sicht entscheidet, dass diese oder jene Straße erneuert werden muss, kann die BVV lediglich über Ausbauvarianten entscheiden. Es ist damit in unser aller Interesse, auf die Straße vor unseren Grundstücken zu achten, insbesondere im und nach dem Winter.

Das Tiefbauamt ist erreichbar unter: info-tiefbauamt@ba-tk.berlin.de oder (030) 90297-5501.

Sollten sie Anregungen für meine Arbeit in der Bezirksverordnetenversammlung haben oder weitere Informationen wünschen, dann rufen sie mich an oder schreiben mir einfach.

Die nächste Sitzung der BVV findet am 25. November ab 16.30 Uhr im Rathaus Treptow statt.

Meine nächste öffentliche Sprechstunde findet am 12. November, um 18.30 Uhr im Dorfklub statt.

Informationen zum Thema Flugrouten und Flughafen BBI habe ich hier absichtlich nicht gegeben, da wir hierzu eine gesonderte Informationsveranstaltung am 16. November um 19 Uhr in Zusammenarbeit mit dem VUV, dem BVBB und der Beratungsstelle für passiven Lärmschutz planen.

Ihr Müggelheimer Bezirksverordneter Christian Schild (CDU), Tel.: 0163-6594158 oder C.Schild@gmx.net