Müggelheimer Bote
6. Jahrgang, Ausgabe 03/2000  
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Inhalt

Recyclinghöfe werden mobil: BSR sammelt vor der Haustür

Erfolgreiche Spendensammlung für Kinder in Krisengebieten

Kirchengrundstück verkommt zur Sandwüste

Grab dritter Klasse für zersägten Lenin

Karneval im "Urum"

Wichtig: Ständig Kosten beim Bauen überwachen

Flughafen: Vernunft gegen Umweltzerstörung

Flughafen: Hilfestellung für Einwendungen gegen den Flughafenausbau

Gesundes, friedlichen Leben in Gefahr?

"Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts"

"Tante Reni" sagt Tschüss

Ringen um neue Englischlehrerin

Mitraten erlaubt!

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© 2000 Müggelheimer Bote

Zuletzt aktualisiert am 03.03.2000

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Hilfestellungen für Einwendungen gegen den Flughafenausbau

Für alle unentschlossenen Bürger möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf folgenden Sachverhalt hinweisen. Mit dem Planfeststellungsverfahren wird die Genehmigung für einen 24 Stunden Flugbetrieb beantragt. Damit wird es möglich sein, 360 000 Flugbewegungen pro Jahr mit zwei Start- und Landebahnen auf dem Flughafen abzuwickeln. Das sind je Bahn 90 000 Starts und 90 000 Landungen. Täglich werden somit über Müggelheim rund 250 Flugbewegungen zu registrieren sein. Da an etwa 70% der Tage Westwind weht, handelt es sich daher überwiegend um Landungen, bei denen die Überflughöhe 450 m beträgt. Die damit verbundene Lärm- und Schadstoffbelastung wird Müggelheim und seine seen- und waldreiche Umgebung einer bisher nichtgekannten Umweltzerstörung aussetzen.

Themenkatalog für mögliche Einwendungen

1. Lärmschutz:

  • Lärmbelästigung tagsüber
  • Beeinträchtigung der Kommunikation im Freien und innerhalb von Gebäuden bei offenem Fenster
  • ungestörter Schlaf bei angekippten Fenster nicht möglich
  • Störung der Nachtruhe
  • Beeinträchtigung der Jüngsten in Kita und Schule durch Lärmstress
  • Konzentrationsschwächen und Leistungsabfall in der Schule
  • Störung der erholenden Schulpausen
  • ungestörte Kommunikation im Freien ist nicht möglich
  • Störung des Sozialverhaltens

    2. Gesundheitsschutz :

  • Belastung durch Schadstoffe
  • Angst um eigene Gesundheit, Lebensgefahr
  • Angst um Gesundheit der Kinder

    3. Natur- und Umweltschutz:

  • Bedrohung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete
  • Bedrohung für wildlebende Tiere und Pflanzen
  • Bedrohung für Haustiere
  • Beeinträchtigung der Qualität der Oberflächengewässer
  • Schadstoffbelastung des Grundwassers
  • Schadstoffbelastung des Trinkwasserschutzgebietes

    4. Erholung und Freizeit

  • ungestörte Erholung im eigenen Garten gefährdet
  • Beeinträchtigung sportlicher Aktivitäten wie: Segeln, Surfen, Angeln, Wandern, Radfahren
  • alle Aktivitäten im Freien werden beeinträchtigt wie Gartenarbeit, spielen der Kinder im Garten usw.
  • Schadstoffbelastung der Badeseen
  • Bedrohung des Naherholungsgebietes im Südosten Berlins

    5. Vernichtung von Arbeitsplätzen

  • wirtschaftliche Einbußen im Hotel- und Gaststättengewerbe
  • wirtschaftliche Einbußen für Freizeiteinrichtungen im Freien

    6. Katastrophenschutz

  • Absturzrisiko steigt um ein Vielfaches
  • persönliche Angst vor Absturz und gesundheitlicher Folgen - Lebensgefahr
  • Vernichtung des Waldes und der Tiere
  • Angst vor dauerhaften Schäden durch Kerosin
  • Bedrohung des Trinkwasserschutzgebietes

    7. Eigentumsrechte

  • wirtschaftliche Einbußen durch Mietminderung
  • Unvermietbarkeit / Unverkäuflichkeit von Wohnungen bzw. Immobilien
  • Erholungswert Balkon / Terrasse gemindert
  • Wiederverkaufswert gemindert
  • Alterssicherung gefährdet
  • Erholungswert des Grundstücks gemindert

    8. Gesetzesgrundlagen:

    Grundgesetz

  • Artikel 2 Freiheit der Person – Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Artikel 14 Eigentum, Erbrecht und Enteignung
  • Artikel 20 a Natürliche Lebensgrundlagen

    Bundesnaturschutzgesetz

  • § 19 a Europäisches Netz „Natura 2000”
  • § 20 Aufgaben des Artenschutzes
  • § 20 c Schutz bestimmter Biotope
  • § 20 d Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen

    Richtlinien der Europäischen Union

  • 92 / 43 / EWG FFH Richtlinie
  • 79 / 409 / EWG Vogelschutzrichtlinie

    INFOS bei: Gunnar Suhrbier Tel.: 65 94 27 53 und Frank Emmerich Tel.: 65 94 05 42 alle Texte dieser Seiten vom BVBB Müggelheim gs/F.E.

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