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	 Zuletzt aktualisiert am 03.03.2000
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Hilfestellungen für Einwendungen gegen den Flughafenausbau
Für alle unentschlossenen Bürger möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf folgenden Sachverhalt hinweisen. Mit dem Planfeststellungsverfahren wird die Genehmigung für einen 24 Stunden Flugbetrieb beantragt. Damit wird es möglich sein, 360 000 Flugbewegungen pro Jahr mit zwei Start- und Landebahnen auf dem Flughafen abzuwickeln. Das sind je Bahn 90 000 Starts und 90 000 Landungen. Täglich werden somit über Müggelheim rund 250 Flugbewegungen  zu registrieren sein. Da an etwa 70% der Tage Westwind weht, handelt es sich daher überwiegend um Landungen, bei denen die Überflughöhe 450 m beträgt. Die damit verbundene Lärm- und Schadstoffbelastung  wird Müggelheim und seine seen-  und waldreiche Umgebung  einer bisher nichtgekannten Umweltzerstörung aussetzen. 
Themenkatalog für mögliche Einwendungen 
1. Lärmschutz:  
  Lärmbelästigung tagsüber
 Beeinträchtigung der Kommunikation im Freien und innerhalb von Gebäuden bei offenem Fenster
 ungestörter Schlaf bei angekippten Fenster nicht möglich
  Störung der Nachtruhe
 Beeinträchtigung der Jüngsten in Kita und Schule durch Lärmstress
 Konzentrationsschwächen und Leistungsabfall in der Schule
 Störung der erholenden Schulpausen 
 ungestörte Kommunikation im Freien ist nicht möglich
 Störung des Sozialverhaltens
2. Gesundheitsschutz : 
  Belastung durch Schadstoffe
 Angst um eigene Gesundheit,  Lebensgefahr
 Angst um Gesundheit der Kinder
3. Natur- und Umweltschutz: 
  Bedrohung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete 
 Bedrohung für wildlebende Tiere und Pflanzen 
 Bedrohung für Haustiere
 Beeinträchtigung der Qualität der Oberflächengewässer
 Schadstoffbelastung des Grundwassers 
 Schadstoffbelastung des Trinkwasserschutzgebietes 
4. Erholung und Freizeit 
  ungestörte Erholung im eigenen Garten gefährdet
 Beeinträchtigung sportlicher Aktivitäten wie: Segeln, Surfen, Angeln, Wandern, Radfahren 
 alle Aktivitäten im Freien werden beeinträchtigt wie Gartenarbeit, spielen der Kinder im Garten usw.
 Schadstoffbelastung der Badeseen                                                                           
 Bedrohung des Naherholungsgebietes  im Südosten Berlins 
5. Vernichtung von Arbeitsplätzen 
  wirtschaftliche Einbußen im Hotel- und Gaststättengewerbe 
 wirtschaftliche Einbußen für Freizeiteinrichtungen im Freien
6. Katastrophenschutz 
  Absturzrisiko steigt um ein Vielfaches
 persönliche Angst vor Absturz und gesundheitlicher Folgen - Lebensgefahr
 Vernichtung des Waldes und der Tiere
 Angst vor dauerhaften Schäden durch Kerosin 
 Bedrohung des Trinkwasserschutzgebietes
7. Eigentumsrechte 
  wirtschaftliche Einbußen durch Mietminderung 
 Unvermietbarkeit / Unverkäuflichkeit von Wohnungen bzw. Immobilien
 Erholungswert Balkon / Terrasse gemindert
 Wiederverkaufswert gemindert
 Alterssicherung gefährdet
 Erholungswert des Grundstücks gemindert
8. Gesetzesgrundlagen: 
Grundgesetz  
  Artikel 2 Freiheit der Person – Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
 Artikel 14 Eigentum, Erbrecht und Enteignung
 Artikel 20 a Natürliche Lebensgrundlagen
Bundesnaturschutzgesetz 
  § 19 a Europäisches Netz  „Natura 2000”
 § 20 Aufgaben des Artenschutzes
 § 20  c Schutz bestimmter Biotope
 § 20 d Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen
Richtlinien der Europäischen Union
  92 / 43 / EWG	FFH Richtlinie
79 / 409 / EWG Vogelschutzrichtlinie
INFOS bei: Gunnar Suhrbier Tel.: 65 94 27 53 und Frank Emmerich Tel.: 65 94 05 42 alle Texte dieser Seiten vom BVBB Müggelheim gs/F.E.
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