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Flughafen: Hilfestellung für Einwendungen gegen den Flughafenausbau
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Zuletzt aktualisiert am 03.03.2000
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Hilfestellungen für Einwendungen gegen den Flughafenausbau
Für alle unentschlossenen Bürger möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf folgenden Sachverhalt hinweisen. Mit dem Planfeststellungsverfahren wird die Genehmigung für einen 24 Stunden Flugbetrieb beantragt. Damit wird es möglich sein, 360 000 Flugbewegungen pro Jahr mit zwei Start- und Landebahnen auf dem Flughafen abzuwickeln. Das sind je Bahn 90 000 Starts und 90 000 Landungen. Täglich werden somit über Müggelheim rund 250 Flugbewegungen zu registrieren sein. Da an etwa 70% der Tage Westwind weht, handelt es sich daher überwiegend um Landungen, bei denen die Überflughöhe 450 m beträgt. Die damit verbundene Lärm- und Schadstoffbelastung wird Müggelheim und seine seen- und waldreiche Umgebung einer bisher nichtgekannten Umweltzerstörung aussetzen.
Themenkatalog für mögliche Einwendungen
1. Lärmschutz:
Lärmbelästigung tagsüber
Beeinträchtigung der Kommunikation im Freien und innerhalb von Gebäuden bei offenem Fenster
ungestörter Schlaf bei angekippten Fenster nicht möglich
Störung der Nachtruhe
Beeinträchtigung der Jüngsten in Kita und Schule durch Lärmstress
Konzentrationsschwächen und Leistungsabfall in der Schule
Störung der erholenden Schulpausen
ungestörte Kommunikation im Freien ist nicht möglich
Störung des Sozialverhaltens
2. Gesundheitsschutz :
Belastung durch Schadstoffe
Angst um eigene Gesundheit, Lebensgefahr
Angst um Gesundheit der Kinder
3. Natur- und Umweltschutz:
Bedrohung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Bedrohung für wildlebende Tiere und Pflanzen
Bedrohung für Haustiere
Beeinträchtigung der Qualität der Oberflächengewässer
Schadstoffbelastung des Grundwassers
Schadstoffbelastung des Trinkwasserschutzgebietes
4. Erholung und Freizeit
ungestörte Erholung im eigenen Garten gefährdet
Beeinträchtigung sportlicher Aktivitäten wie: Segeln, Surfen, Angeln, Wandern, Radfahren
alle Aktivitäten im Freien werden beeinträchtigt wie Gartenarbeit, spielen der Kinder im Garten usw.
Schadstoffbelastung der Badeseen
Bedrohung des Naherholungsgebietes im Südosten Berlins
5. Vernichtung von Arbeitsplätzen
wirtschaftliche Einbußen im Hotel- und Gaststättengewerbe
wirtschaftliche Einbußen für Freizeiteinrichtungen im Freien
6. Katastrophenschutz
Absturzrisiko steigt um ein Vielfaches
persönliche Angst vor Absturz und gesundheitlicher Folgen - Lebensgefahr
Vernichtung des Waldes und der Tiere
Angst vor dauerhaften Schäden durch Kerosin
Bedrohung des Trinkwasserschutzgebietes
7. Eigentumsrechte
wirtschaftliche Einbußen durch Mietminderung
Unvermietbarkeit / Unverkäuflichkeit von Wohnungen bzw. Immobilien
Erholungswert Balkon / Terrasse gemindert
Wiederverkaufswert gemindert
Alterssicherung gefährdet
Erholungswert des Grundstücks gemindert
8. Gesetzesgrundlagen:
Grundgesetz
Artikel 2 Freiheit der Person – Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Artikel 14 Eigentum, Erbrecht und Enteignung
Artikel 20 a Natürliche Lebensgrundlagen
Bundesnaturschutzgesetz
§ 19 a Europäisches Netz „Natura 2000”
§ 20 Aufgaben des Artenschutzes
§ 20 c Schutz bestimmter Biotope
§ 20 d Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen
Richtlinien der Europäischen Union
92 / 43 / EWG FFH Richtlinie
79 / 409 / EWG Vogelschutzrichtlinie
INFOS bei: Gunnar Suhrbier Tel.: 65 94 27 53 und Frank Emmerich Tel.: 65 94 05 42 alle Texte dieser Seiten vom BVBB Müggelheim gs/F.E.
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