Müggelheimer Bote
17. Jahrgang, Ausgabe 7/2011
Juli 2011
Müggelheimer Bote

Inhalt
Steganlage Große Krampe gesperrt
Mit Musik gegen Fluglärm
Volksbegehren gegen Nachtflüge geplant
Nachnutzung des BER in Schönefeld
"Pelzlaker" in Feierlaune
Furiose Wochen auf dem Kaniswall
Gedanken aus Müggelheim
Aus den Vereinen
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Leserbrief
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Serie für den Natur- und Gartenfreund
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Volksbegehren gegen Nachtflüge geplant

In Brandenburg ist die Volksinitiative bereits gestartet

Die Bürgerinitiativen der vom Tag-/Nachtfluglärm betroffenen Anwohner am neuen Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) haben die Durchführung einer Unterschriftensammlung für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am Flughafen BER beschlossen. Hintergrund sind die gravierenden gesundheitlichen Schäden, die nachgewiesener Weise vor allem bei von Fluglärm betroffenen Menschen auftreten. In Anbetracht der unterschiedlichen Landesverfassungen in Berlin und im Land Brandenburg kann diese Initiative leider nicht gemeinsam gestartet werden.

Im Land Brandenburg begann die Volksinitiative "Für eine Änderung des § 19 Abs. 11 des Landesentwicklungsprogramms zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)" bereits am 25. Juni anlässlich der Großdemo.

Ziel der Brandenburger Volksinitiative sind zunächst mindestens 20 000 gültige Unterschriften. Der Potsdamer Landtag hat dann vier Monate Zeit, die Vorlage anzunehmen. Tut er dies nicht, wird nachfolgend ein Volksbegehren durchgeführt, für das mindestens 80 000 Stimmen benötigt werden. Die weitere Stufe wäre dort die Durchführung eines Volksentscheides, bei dem mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten Brandenburgs der Forderung nach einem Nachtflugverbot ihre Zustimmung geben müssten.

In Berlin wird die Initiative für ein Nachtflugverbot die Unterschriftensammlung als Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens "Für eine Änderung des § 19 Abs.11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)" durchführen. Leider steht dem vorgesehenen gemeinsamen Start das Berliner Landesrecht entgegen, das eine "amtliche Kostenschätzung" vorschreibt, die aber seitens des Senats immer noch aussteht.

Die Texte auf den Unterschriftenlisten und das Zusatzblatt mit Hintergrundinformationen sind für Brandenburg und Berlin im Wesentlichen übereinstimmend. In diesen Informationen wird auf die gesundheitlichen Folgen insbesondere des Nachtfluglärms hingewiesen wie hohes Risiko von Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, psychischen Störungen, möglichen bösartigen Neubildungen (Krebs), Störungen des Immunsystems. Besonders gefährdet sind Kinder, für deren normale körperliche und geistige Entwicklung sogar zehn und mehr Stunden Schlaf zwingend notwendig sind. Dr. Stein