Müggelheimer Bote
15. Jahrgang, Ausgabe 12/2008
Dezember 2008
Müggelheimer Bote

Inhalt
Grundschule: Lernen mit Spaß
Einweihung des Friedenssteins
60 Jahre im Dienst der Feuerwehr
Müggelheim sportlich gesehen
Erkältungszeit: Infektionsprophylaxe
Feiertage sind Schlemmertage
Musikschule feiert Geburtstag
Patientenverfügung: Worauf ist zu achten?
Weitere Meldungen
MehrWert für Müggelheim
Karikatur
Gedanken aus Müggelheim
Aus den Vereinen
Aus der BVV
Neues aus Treptow-Köpenick
Leserbrief
Kleinanzeigen
Heimatverein
Kirche
Serie für den Natur- und Gartenfreund
Geschichten aus dem Müggelwald
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Die Patientenverfügung

Was ist zu beachten, wie ist sie abzufassen?

Der medizinische und technische Fortschritt macht es heute möglich, schwerstkranken Menschen zu helfen, für die es noch vor 50 Jahren keine Rettung mehr gegeben hätte. Bei vielen Menschen löst das aber auch die Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung aus. Sie wollen für den Fall, dass sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, vorsorgen.

Die beste Möglichkeit, hierauf Einfluss zu nehmen, ist eine Patientenverfügung. Sie kann für den Fall, dass Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können, festlegen, dass alles medizinisch und menschlich Mögliche für Sie getan werden soll oder regeln, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet werden sollen und welche nicht. Sie erleichtert zudem oftmals den Angehörigen die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen für einen geliebten Menschen.

Eine Patientenverfügung, die Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen enthält und so Ihren Willen für eine konkrete Behandlungssituation darlegt, ist für das behandelnde Ärzte- und Pflegeteam verbindlich. Eine Missachtung der Patientenverfügung kann als Körperverletzung strafbar sein. So sind sich der Bundesgerichtshof und die Bundesärztekammer darüber einig, dass es die Würde des Menschen gebietet, ein im einwilligungsfähigen Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn die Verfasserin oder der Verfasser der Patientenverfügung zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung später nicht mehr in der Lage ist.

Grundsätzlich gibt es keine vorgeschriebene Form für eine Patientenverfügung. Es ist aber empfehlenswert, eine Patientenverfügung mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars schriftlich niederzulegen, weil Ihr darin geäußerter Wille leichter nachweisbar ist.

Die Patientenverfügung bleibt so lange gültig, bis Sie sie widerrufen oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie die getroffenen Verfügungen zum Behandlungszeitpunkt nicht mehr gelten lassen wollen. Daher ist es empfehlenswert, Ihre Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu erneuern oder zu bestätigen.

Ihre Patientenverfügung sollte Regelungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebungen, künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Schmerz- und Symptombehandlung, künstliche Beatmung, Durchführung von Dialysen und zur Gabe von Antibiotika enthalten. Es können auch Regelungen über die Organspende getroffen werden. Daneben sollte sie immer einen Hinweis auf weitere Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen enthalten.

Als eine gute Ergänzung können auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zu Leben und Sterben und religiöse Anschauungen, aber auch Hoffnungen und Ängste dienen. Sie können vor allem dann als Auslegungshilfe dienen, wenn die konkrete Situation nicht genau derjenigen entspricht, die Sie in der Patientenverfügung beschrieben haben.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie in bestimmten Situationen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen oder nicht, kann Ihnen die Beschäftigung mit bestimmten Themen helfen, sich darüber klar zu werden. Eine Anregung, über die eigenen Lebens- und Wertevorstellungen nachzudenken, bringt zum Beispiel die Beschäftigung mit folgenden Fragen: Ist Ihnen Lebensqualität wichtiger, als Lebensdauer, wenn nicht beides in gleichem Unfang zu haben ist? Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Erleben von Leid und Sterben anderer gemacht? Lösen Gedanken an das Sterben Ängste in Ihnen aus? Welche Rolle spielt Ihre Familie in Ihrem Leben? Haben Sie Angst, anderen zur Last zu fallen? Können Sie fremde Hilfe gut annehmen? Welche Rolle spielt Ihr Glauben angesichts von Leid und Sterben?

Ein kleiner Zettel im Portemonnaie, der einen Hinweis auf die Patientenverfügung und den Ort oder die Person, bei der sie sich befindet, enthält, verschafft Ihnen schließlich die Sicherheit, dass die Patientenverfügung im Ernstfall auch schnell gefunden wird. Dorn & Kollegen Rechtsanwälte