Die Reform der Grundsteuer

Gut besuchte Infoveranstaltung im Dorfklub

Von Hannelore Buchholz

PRIVAT

Der Dorfklub war am Freitag, den 20. Mai bei der Informationsveranstaltung zur Reform der Grundsteuer mit nahezu 60 Interessenten gut gefüllt. Eingeladen hatte der Ortsverband Köpenick der CDU.

Das Thema ist hochaktuell, da Eigentümer von Grundstücken oder Eigentumswohnungen zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 aufgrund des neuen Gesetzes Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen müssen. Die aufgrund dieser Steuererklärungen berechneten Grundsteuern sind ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Die Grundsteuer fließt den Kommunen zu, die daraus ihre Aufgaben finanzieren.

Die beiden Referenten, Daniel Niesler (Foto rechts) und Bernhard Jurisch (li.), gaben einen kurzen und gut verständlichen Überblick über die Unterschiede zu dem bisherigen Grundsteuerrecht. Letzteres musste geändert werden, weil das Bundesverfassungsgericht die alten, noch aus der Zeit der Weimarer Republik stammenden Einheitswerte wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes für verfassungswidrig erklärt hatte. Diese Einheitswerte sollten eigentlich alle sechs Jahre angepasst werden, waren aber in den alten Bundesländern im Jahre 1964 und in dem Gebiet der ehemaligen DDR im Jahre 1935 letztmalig überarbeitet worden.

An die Stelle des Einheitswerts tritt jetzt der Grundsteuermesswert, in den in einer komplexen Berechnung die in den Formularen geforderten Angaben zum Grundstück und seiner Nutzung eingehen. Dieser Grundsteuermesswert wird mit einer Steuermesszahl multipliziert, die für bebaute Wohngrundstücke 0,31 Promille und für Gewerbegrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,38 Promille beträgt. Das Ergebnis dieser Rechnung wird dann mit dem Hebesatz multipliziert, den jede Kommune individuell festsetzt. Für Berlin sind das zur Zeit 810 Prozent. Ab 2025 soll ein neuer Hebesatz festgelegt werden.

Das Ergebnis dieses dreistufigen Verfahrens (Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz) aus dem sich die zu zahlende Grundsteuer ergibt, wird vor allem hier im Osten der Stadt wohl eine nicht unerhebliche Erhöhung der Grundsteuer sein, da sich die Verhältnisse seit dem Jahre 1935 stark verändert haben. Nach Abgabe der Steuererklärung wird den Eigentümern zunächst ein Bescheid des Finanzamts zur Festsetzung des Grundsteuermesswerts zugehen, auf den dann ein weiterer Bescheid zur Festsetzung der zu zahlenden Grundsteuer folgt. Jeder dieser beiden Bescheide ist dann mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln überprüfbar.

Die Ausführungen der Referenten waren durch eine übersichtliche und informative Unterlage begleitet, die jedem der Teilnehmer zur Verfügung gestellt wurde. Sie enthielt eine Übersicht über die hier gültigen Bodenrichtwerte, eine Übersicht über die für die Steuererklärung benötigten Angaben und wo diese zu finden sind. Ergänzt wurde die Information durch eine Beispielrechnung und eine Anleitung zum Ausfüllen der (zur Zeit nur) elektronisch abrufbaren Steuerformulare.

Zum Schluss gab es eine lebhafte Diskussion und viele Fragen, die von den Referenten nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse beantwortet wurden, sowie das Versprechen, zu einer weiteren Veranstaltung einzuladen, falls hierfür das Bedürfnis gesehen wird. 

Fragen zum Thema können per E-Mail an grundsteuerwert@web.de gestellt werden.