Herbstlaub jetzt richtig entsorgen

Herbstzeit ist Laubzeit – dabei sorgen die fallenden Blätter nicht nur für stimmungsvolle Farben. Deshalb weist das Ordnungsamt Treptow-Köpenick erneut auf die rechtlichen Bedingungen zur Entsorgung von Herbstlaub hin. Wer für die Reinigung der einzelnen Straßen in der Stadt zuständig ist, klärt das Straßenreinigungsgesetz:

In § 4 Abs. 1 Satz 2 StrReinG ist geregelt, dass die ordnungsgemäße Reinigung, der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen, den Anliegerinnen und Anliegern jeweils vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte obliegt.

Anwohner in Siedlungsgebieten sind demnach dazu verpflichtet, das Laub vor ihren Grundstücken zu sammeln und zu entsorgen. Unter die sogenannten C-Straßen fallen Straßen am Stadtrand und in dünner besiedelten Arealen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um nicht oder nicht ausreichend ausgebaute Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortslage.

Zu einer ordnungsgemäßen Reinigung gehört auch die Beseitigung des Laubs von den Straßenbäumen. Eine Entsorgung durch die BSRoder das Umwelt- und Naturschutzamt erfolgt nicht. Die Lagerung von Laub und Schnittgut auf öffentlichem Straßenland stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 StrReinG dar und kann mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden.  

 Sollte eine Kompostierung des Laubs auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, können bei der BSR Laubsäcke zum Preis von 4 Euro pro Stück erworben werden. Die befüllten Säcke können einfach an den Straßenrand gestellt werden.   (Quelle: https://www.bsr.de/gartenabfaelle-23508.php).     sip