Wochenlange Reparatur des Regenwasserkanals

Dass der Regenwasserkanal unter der Köpenicker Landstraße marode ist, war den Berliner Wasserbetrieben (BWB) bekannt. Am 5. September trafen sich die Verantwortlichen dort mit der Baufirma. Eigentlich sollte nur ein bisschen saniert werden, mit einer Rohr-in-Rohr-Variante, der sogenannten Inliner-Lösung. „Aber dann kam das böse Erwachen. Die Baufirma sagte, es sei so marode, dass ein Inliner nicht mehr möglich sei“, sagt BWB-Sprecher Stephan Natz. Aus der ursprünglich geplanten zweitägigen Verkehrseinschränkung wird nun eine sieben- bis achtwöchige Vollsperrung. Der 28 Meter lange marode Abschnitt befindet sich direkt unter der Kreuzung. Und da es sich um einen Hauptkanal handelt, der das Regenwasser aus einem Großteil von Baumschulenweg einsammelt, um es 400 Meter weiter in die Spree zu ergießen, ist entsprechend viel Straße aufzureißen.  „Das Material wird mit der Zeit brüchig, schließlich ist es aus dem Jahr 1930. Und dann noch so eine stark befahrene Straße darüber…“, schildert Natz das Problem.

Schon kurz nach Feststellung des Problems  wurde mit der Baugrube angefangen, die besonders groß sein muss. Doch da das Wasser ja weiterhin abtransportiert werden muss, kann der Kanal nicht einfach so abgerissen werden – wer will schon, dass Baumschulenweg absäuft. Erst wird ein Provisorium gelegt und angeschlossen, dann kann der eigentliche Kanal ersetzt werden. Erst wenn das Provisorium zurückgebaut ist, kann der Verkehr wieder freigegeben werden. 

Schwarzbau darf abgerissen werden

Der Teilabriss eines Wochenendhauses in Neu-Venedig ist rechtens. Bereits im Jahr 2020 hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der partielle Abriss eines Wochenendhauses auch umgesetzt werden solle. Vorausgegangen waren ein jahrelanger Rechtsstreit, viel Ignoranz bestehender Rechtsordnung und anscheinend auch nachbarschaftlicher Unfrieden.

Zur Geschichte des jahrzehntelangen Dramas: Eine Familie hatte im August 2010 einen Antrag für den Neubau eines Wochenendhauses in Neu-Venedig gestellt, Finkenweg 349. Das Grundstück liegt in einer Wochenendhaus-Siedlung. Um diesen Charakter zu sichern, hat der Bezirk bereits 2003 einen Bebauungsplan aufgestellt und darin klar geregelt, dass Wochenendhäuser eine Größe von maximal 60 Quadratmetern haben dürfen. Die geplante Bebauung war ursprünglich mit dem Bebauungsplan konform. „Im Rahmen der bauaufsichtlichen Besichtigung im Mai 2011 wurde eine Überschreitung der Grundfläche festgestellt und die Aufnahme der Nutzung kurz darauf untersagt“, erläutert Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD). Denn das entstandene Haus war mit 91,56 Quadratmetern deutlich größer als erlaubt. Die Familie verpflichtete sich gegenüber dem Bezirksamt schriftlich bereits im Oktober 2011 zum Teilrückbau. Doch trotz Selbstverpflichtung und mehrmaliger Aufforderungen des Bezirksamtes passierte nichts. Über mehrere Instanzen erstritt sich das Bezirksamt einen Teilabbruch. Doch die Hauseigentümer kamen der Aufforderung nicht nach, also folgte 2020 das Recht auf Ersatzvornahme.

Recht haben und Recht bekommen dauert.  „Mit Wochenendhäusern bekämpfen wir keine Wohnungsnot in Berlin. Es kann nicht sein, dass der Ehrliche der Dumme ist. Der Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner Treptow-Köpenicks hält sich an die geltenden Gesetze. Es ist meines Erachtens auch eine Frage der Gerechtigkeit, gegen Schwarzbauten vorzugehen“, sagt der Bezirksbürgermeister.