Trotz Annäherung keine Lösung für den Naturschutz am Müggelsee in Sicht

Im Konflikt um den Naturschutz am Müggelsee haben sich die Beteiligten einander angenähert, heißt es zumindest aus der Senatsverwaltung. Die Betroffenen in Form des Bezirkssportbundes sehen das anders. Doch von vorne: Der Senat will mit einer entsprechenden Verordnung das FFH-Gebiet (ein nach EU-Grundlagen besonders schützenswertes Gebiet) rechtlich sichern und große Teile des Müggelsees zum Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet erklären. Die Naturschutzbereiche wurden jetzt noch einmal überarbeitet und sind nun teilweise deutlich kleiner, vor allem im Westen des Müggelsees und im Osten in Rahnsdorf. Ungeklärt ist allerdings nach wie vor die Frage der Inselgrundstücke.
Auf einer Versammlung mit betroffenen Sport- und Anglerverbänden, Anliegern und Naturschutzverbänden am 10. Februar hatte es weitgehende Zustimmung zu dem Kompromissvorschlag der Senatsverwaltung gegeben. Ziel ist es, die Verordnung noch vor dem Sommer zu unterschreiben. So stellte es zumindest Senatorin Regine Günther dar: „Das Gebiet Müggelsee-Müggelspree hat sowohl für die Natur als auch den Menschen eine herausragende Bedeutung. Es bietet vielfältige Lebensräume für zahlreiche Pflanzen und Tiere. Gleichzeitig nutzen viele Berlinerinnen und Berliner das Gebiet zum Entspannen, zum Sporttreiben und zur Erholung. Die Verordnung ist ein Kompromiss, der die Belange des Naturschutzes und die Interessen der Erholungssuchenden und der Sporttreibenden integriert.“
Der Bezirkssportbund dagegen hat eine Gegendarstellung zu der Pressemitteilung der Senatsverwaltung herausgegeben und einen offenen Brief an die Senatorin geschrieben. Sie sehen weder, dass eine „Lösung gefunden” sei, noch das man von einem Kompromissvorschlag reden könne, sa sein Inhalt weiterhin im Wesentlichen den Positionen der Senatsverwaltung entspräche. Außerdem seien die vielen Zuschriften und Widersprüche von Bürgern nicht ausgewertet worden.
Der Bezirkssportbund fordert die Senatorin auf, die Unterschutzstellung zurückzunehmen und so dem Wohl der Bevölkerung, für die der Große Müggelsee ein relevantes Erholungsgebiet sei, Rechnung zu tragen.
Senatorin Günther setzt dagegen auf eine freiwillige, gemeinsame Vereinbarung mit den Sportvereinen, die Naturschutzgebiete schutzgebietsverträglich zu nutzen. Durch die Verkleinerung der geschützten Fläche am westlichen Ufer des Müggelsees auf ein Drittel der ursprünglich geplanten Größe seien nun auch Segelregatten weiterhin durchführbar, heißt es aus der Senatsverwaltung.
Schützenswert sind übrigens vor allem die Trauerschwalbenkolonie im Gebiet „Die Bänke“, aber auch Röhricht- und Wasserpflanzenvegetation. Außerdem sei der See mit seiner großen Fläche eine wichtige Nahrungsquelle für rastende und überwinternde Wasservögel. sip