Selbstbestimmung am Lebensende

Zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wer bestimmt für mich und über mich, wenn ich im Sterben liege und selbst nicht mehr entscheiden kann? In einem Vortrag zum Gesundheitstag am 21. Januar in Müggelheim wurden dazu Antworten gegeben:
Jeder von uns führt ein selbstbestimmtes Leben. Sterben und Tod gehören dazu, sie sind der letzte Abschnitt des eigenen Lebens. Keiner kann voraussagen, wie man selbst dieses Sterben erlebt, wahrnimmt. Deshalb sollte man rechtzeitig, zu einer Zeit, in der man wichtige Entscheidungen noch selbst regeln kann, eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen.
Es besteht bei sehr vielen Menschen die Vorstellung, dass die nächsten Angehörigen automatisch Entscheidungen für einen treffen können, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Das ist ein großer Irrtum.
Jeder volljährige Bürger sollte daher Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eigenständig verfassen. Beide Dokumente sind an keine Form gebunden und müssen nirgends beglaubigt und hinterlegt werden. Sie dürfen sich nicht im Inhalt widersprechen und müssen mit Datum und Unterschrift versehen sein.
Was wird in der Vorsorgevollmacht festgelegt:
Es sollten eine Person des Vertrauens als Bevollmächtigter und ein sogenannter Ersatzbevollmächtigter benannt werden (Angaben von Name, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer). Ebenso sollen die Lebensbereiche bezeichnet werden, für die die Vollmacht erteilt wird. Ein Lebensbereich ist die Gesundheitssorge. Hier wird unter anderem festgelegt, dass die Ärzte, das medizinische und pflegerische Personal von der Schweigepflicht entbunden werden, um den Bevollmächtigten über die aktuelle Diagnose und die vorgesehenen medizinischen Maßnahmen zu informieren, damit er im Sinne des Vollmachtgebers entscheiden kann. Denn es ist die Aufgabe des Bevollmächtigten, die Patientenverfügung durchzusetzen.
Die Patientenverfügung ist ein weiteres Dokument, das jeder Bürger selbst erstellen kann und sollte.
Es ist der Brief an den Arzt, in dem mindestens zwei wichtige eigene Entscheidungen für die Sterbephase dokumentiert und mitgeteilt werden:

  1. Will man mit schmerzstillenden Mitteln versorgt werden, um in diesem letzten Abschnitt so schmerzarm wie möglich zu sein?
  2. Soll in der Sterbephase alles unternommen werden, das Leben so lange wie möglich zu erhalten oder sollen lebensverlängernde Maßnahmen ausgeschlossen werden. Dazu kann man dann auch viele konkrete Einzelheiten festlegen. Aber immer ist zu bedenken, welche Lebensqualität damit noch erreicht wird.

Entscheidend ist, dass die Patientenverfügung wie auch die Vorsorgevollmacht jederzeit geändert oder in der Gesamtheit widerrufen werden können, solange man noch geschäftsfähig ist.
Zur Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann man sich an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden, die dies gebührenpflichtig beurkunden.
Der Ambulante Hospizdienst Friedrichshagen (Werlseestraße 37, 12587 Berlin) bietet kostenfrei Beratung, Informationen und Unterstützung bei der Abfassung beider Dokumente. Ein Termin kann über 030-6442-513/-250 vereinbart werden.

Friedrich Eisner