Die große Leistung der Charlotte Loth

In der Nachkriegszeit fünf Kinder alleine groß zu ziehen ist eine beachtliche Leistung. So erging es Charlotte Loth, über die wir in unserem Artikel über Gerhart Hauptpmann in der August-Ausgabe kurz berichteten. Bei Nachforschungen sind wir auf verschiedene historische Dokumente gestoßen. die den Hergang der Räumung und des Einzuges, von Charlotte Loth und Ihrer Kinder, ins Haus am Grünstadter Weg dokumentierten.
Am 25. Juli 1945 traf ein an Herrn und Frau Loth gerichtetes Schreiben vom Bezirksamt Köpenick bei Charlotte Loth ein und das, obwohl ihr Mann schon am 19.07.1945 inhaftiert worden war.
Die Nachricht: Vermögensbeschlagnahme gemäß §Nr. 124 der sowjetischen Militäradministration vom 30.10.1945…
Charlotte Loth muss mit ihren fünf Söhnen, der jüngste knapp ein Jahr alt, das Haus verlassen.
Am 22. Juli 1946 wurde der Bescheid über die Vermögensbeschlagnahme vom Bezirksamt Köpenick wieder aufgehoben.Am 4. November 1946 konnten Frau Loth und ihre Kinder wieder für beständig ins eigene Haus in Müggelheim ziehen.
Am 10. Oktober 1947 wandte sich Charlotte Loth mit einem Brief an die Deutsche Treuhandverwaltung zwecks Rehabilitierung. Am 18. Mai 1949 bekam sie von der Deutsche Treuhandgesellschaft die erlösende Benachrichtigung: Weder ihr Mann Ulrich noch Charlotte Loth selber wurden zu dem Personenkreis gezählt, der gemäß Befehl §124 der sowjetischen Militäradministration vom 30.10.1945 unterlag.