Wer kämpft, kann verlieren; wer nicht kämpft, hat schon verloren

BVBB geht erneut gerichtlich gegen die Flughafengesellschaft vor

Von Hilla Uppenkamp

Mit sehr hohen Kosten und erheblichem Zeitaufwand seines damaligen Vorstandes, vieler Mitglieder und einem guten Anwaltsteam hatte der BVBB 2006 beim Bundesverwaltungsgericht gegen den im ergänzenden Planfeststellungsbeschluss geregelten 24-Stunden-Betrieb am Flughafen BER geklagt. Der BVBB hatte damals für ALLE Anwohner rund um den Flughafen ein Nachtflugverbot durchgesetzt, wenn auch nur in den Stunden von 0 bis 5 Uhr. Durch diesen (Teil-) Erfolg wird uns Müggelheimern zumindest eine 5-stündige Ruhepause vom zu erwarteten Dauerlärm gewährt.
Leider hatte der BVBB keinen Erfolg mit seiner Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, wo durchgesetzt werden sollte, dass die allgemein gültige Nachtruhe (von 22 bis 6 Uhr, wie im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt) auch für den Flughafen BER gelten muss. Erst in diesem Jahr hat das Gericht entschieden, die Beschwerde nicht anzunehmen. Der BVBB hat nun die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.
Erfolgreich waren wir dagegen wiederum mit unseren Klagen, die wir gemeinsam mit dem VDGN geführt haben. Dabei ging es um die Durchsetzung des planfestgestellten Schallschutzes für die Menschen, die im Nachtschutzgebiet wohnen. Hier wurde richterlich bestätigt, was wir, der BVBB jahrelang offen kritisiert hatten: die zu Lasten der Anwohner gehende, sehr kreative und ungesetzliche Interpretation der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) von planfestgestellten Mindest-Lärmschutzmaßnahmen.
Als 2015 die Gesellschafter (Brandenburg, Berlin, Bund) zusätzliche 2,6 Milliarden Euro zur Rettung des Projektes BER bewilligten, forderte der BVBB die EU-Wettbewerbskommission auf, diese staatliche Beihilfe nicht zu gewähren, da diese Zuwendung gegen EU-Recht verstoße. Leider haben wir uns damals in Brüssel kein Gehör verschaffen können.
Bevor wir uns aber gegen die beabsichtigte erneute staatliche Beihilfe von fast 300 Millionen Euro mit eventuellen neuen Vorstößen nach Brüssel wenden, konzentrieren wir uns auf die im Januar 2020 terminierte Gerichtsverhandlung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Der BVBB und mehrere Gemeinden aus der näheren Umgebung des Flughafens BER wenden sich gegen die beabsichtigten Erweiterungen am künftigen Flughafen. Der geplante Ausbau bedeutet eine Verdoppelung der Kapazität (50 - 60 Millionen Passagiere pro Jahr). Die Klagen gegen die 27. Änderung und 31. Änderung der Planfeststellung werden vom 20. bis 23. Januar ab 9.30 Uhr vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (Hardenbergstraße 31, Nähe S-Bahnhof Zoo) verhandelt.
Weitere Infos unter: www.bvbb-ev.de
Sie können das Verfahren unterstützen! Nehmen Sie bitte an den Gerichtsterminen teil oder helfen Sie mit einer Spende an den BVBB.