BER wird Thema in Brüssel

Müggelheimer schickten Petition an die Europäische Kommission

Der BER schafft es nach Brüssel. Denn die Müggelheimer Ingrid Zweiniger und Klaus Breiler und der frühere Koordinator der Agendaarbeit im Bezirksamt, Dr. Manfred Marz, haben am 22. Juli 2019 eine Petition zum Flughafen BER an das Europäische Parlament in Brüssel geschickt. Sie ist jetzt mit Schreiben vom 15. Februar von der Europäischen Kommission geprüft und für zulässig erklärt worden. Nun soll der Sachverhalt überprüft werden.
In der Petition hieß es (in Auszügen):
„Wir Müggelheimer stellen fest:

Müggelheim ist das Tor zum BER und zum geplanten Regierungsflughafen mit 24-Stunden-Betrieb. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Natur- und Trinkwasserschutzgebiete in Müggelheim einfach ignoriert werden. Mit 215 Tiefbrunnen liegt der wichtigste Wasserversorger Berlins in der Einflugschneise der Nordbahn des BER. (…)

  • Obwohl unsere Grundstücke im Kurs- und Gleitflug der landenden Flugzeuge unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmindestflughöhe überflogen werden, erhalten wir weder Lärm- noch Daseinsschutz.
  • Wir sammelten 70.000 Euro um vor dem Bundesverwaltungsgericht unsere Nachtruhe einzuklagen. Dieses unabhängige Gericht genehmigte fünf Stunden Nachtruhe, die aber nicht für Post- und Regierungsflugzeuge gelten.
  • Es ist unzureichend, die Belastungen durch den Luftverkehr auf Lärmschutzmaßnahmen zu reduzieren. Es gibt berechtigte Sicherheitsbedürfnisse der Betroffenen, die über sich die Fahrwerke der landenden Flugzeuge sehen und der Wirkung der Enteisungs- und Kraftstoffablassungsanlagen ausgesetzt sind. Laut Unfallstatistik besteht auch bei geplanten 360.000 Flugbewegungen im Jahr ein erhebliches Risiko für die Anwohner. Die grausame IL-62-Katastrophe bei Königs-Wusterhausen sei uns eine Warnung! (…)
  • Langstreckenflugzeuge haben zur Einhaltung ihrer maximalen Landemasse Ablassanlagen für Kraftstoffe an Bord. Bei technischen Problemen oder Bombendrohungen muss die Besatzung schnellstmöglich eine Landung veranlassen und eine Überlastlandung mit seinen Folgen vermeiden. Die Umweltschäden für Müggelheim und sein Natur- und Trinkwasserschutzgebiet wären durch den Notablass von Kerosin verheerend.
  • Leistungsfähige Radaranlagen sind auch beim Landeanflug eingeschaltet, wodurch Gefahren für die Anwohner durch Radarstrahlen entstehen. Deswegen wandte sich der inzwischen verstorbene Dr. K. Kutschbauch am 10.3.2005 mit einer Petition an den Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz. Da die Antwort bezüglich körperlicher Unversehrtheit unzureichend war, bleibt diese erste Petition auch Gegenstand der jetzt vorliegenden. (…)

Unsere Grundhaltung ist folgende:

  • Berlin benötigt einen Großflughafen mit Primärhub (Drehkreuzfunktion), d.h. einen entwicklungsfähigen 24-Stunden-Flughafen, der einen umweltverträglichen und risikoärmeren Luftverkehr gewährleistet und der geplanten Stadterweiterung entspricht.
  • Der Standort sollte an das regionale und überregionale Bahnnetz sowie an Bundesautobahnen und das regionale Straßennetz angebunden werden. Nur so kann die Anzahl der Flugbewegungen reduziert werden.
  • Die in den 90er-Jahren durchgeführten Verfahren hatten das Ergebnis, dass der Flughafen Sperenberg gebaut werden sollte. Dies sollte alsbald geschehen, zumal mit den heute prognostizierten Passagierzahlen das Raumordnungsverfahren von 1994 seine Gültigkeit hat.
  • Aus dem Raumordnungsverfahren folgt, dass der Standort Schönefeld für einen Großflughafen unter keinen Umständen akzeptabel ist.
  • Ebenso unakzeptabel ist der Bau eines Regierungsflughafens auf dem Areal der ehemaligen Henschel-Flugzeugwerke und damit auf dem Arbeitskräfte bereitstellenden Außenlager des KZ Ravensbrück. Das ist aus unserer Sicht eine politische Instinktlosigkeit.
  • Möglich wäre es, auch einen Flughafen Schönefeld-Süd zu bauen, das Integrationskonzept aufzugeben und damit die jetzige Nordbahn des BER. Unvereinbar ist ohnehin die Einflugschneise der Nordbahn mit dem von der EU unter Schutz gestellten Müggelseegebiet. Die zu bauenden Start- und Landebahnen müssten weiter nach Süden verlegt werden. Die gegenwärtige Startrichtung entspricht dem Viermächtestatus Berlins, wonach West-Berlin nicht überflogen werden durfte. Zurzeit bestimmen umweltpolitische Einflussgrößen die Ausrichtung der Pisten.
  • Das Festhalten am heutigen Standort für den BER führt dazu, dass kein Flughafen mit Primärhub entsteht, sondern nur ein Zubringerflughafen für die bereits existierenden Drehkreuze in Europa. Damit muss auch der Flughafen in Tegel nicht zwingend geschlossen werden, wodurch die Lärmbelastungen im Osten Berlins reduziert würden.
    Zusammenfassend bitten wir um Hilfe und Beistand durch die Organe der EU.”

In der Antwort aus Brüssel heißt es:
„Über alle weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit Ihrer Petition werde ich Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten und Ihnen mitteilen, zu welchem Ergebnis die Kommission bei der Prüfung gelangt ist.”
Wir werden Sie dann ebenfalls im Müggelheimer Boten auf dem Laufenden halten.