Rauchwarnmelder werden Pflicht

Experteninterview für mehr Schutz im Brandfall

Von Simone Jacobius

Zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist für die gesetzlich vorgeschriebene Installation von Rauchwarnmeldern (RWM) in Wohngebäuden ab. Wir haben darüber mit dem TÜV-zertifizierten Experten für Rauchwarnmelder Mathias Schramm gesprochen.

 

Müggelheimer Bote: Warum ist jeder Eigentümer von Wohngebäuden verpflichtet, bis zum 31. Dezember Rauchwarnmelder zu installieren?

Mathias Schramm: Der Gesetzgeber hat in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer die entsprechende Pflichtenlage fixiert, welche je Bundesland durchaus unterschiedlich ausfallen. Für die Bundesländer Berlin und Brandenburg gibt es in den Belangen, welche für uns hier wichtig sind, Übereinstimmungen beispielsweise in der vorgeschriebenen Anzahl der Melder, dem Montageort und auch bei den Wartungsvorschriften. Wichtig ist, dass die Verantwortung zur Ausstattung für jedes wohngenutzte Gebäude immer der jeweilige Eigentümer trägt und diese Ausstattungen bis zum   31. Dezember auch abgeschlossen sein müssen.

 

Warum ist die Umsetzung dieser Vorschrift bedeutsam?

Nun, zuerst sollte man sich vor Augen führen, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 400 Menschen bei Bränden oder an den Folgen von Rauchgasvergiftungen sterben. Oftmals gerade deshalb, weil ein Feuer die Bewohner im Schlaf überrascht und eine Flucht nicht mehr gelingt. Wenige Atemzüge des hochtoxischen Rauchgases sind ausreichend, Sie handlungsunfähig zu machen. Oft höre ich in meiner Berufspraxis das Argument: ich habe eine gute Nase und werde von Brandgeruch wach. Vor diesem Irrglauben muss unbedingt gewarnt werden: Weder wir Menschen noch unsere Haustiere können während des Schlafes Gerüche wahrnehmen.

Zweitens sollte man sich vergegenwärtigen, was diese gesetzliche Pflicht an Verantwortung mit sich bringt. Mal abgesehen davon, dass die Leistung der verschiedenen Versicherungen (Mitschuld) zumindest gemindert werden können, wünscht sich wohl niemand von uns bei verletzten Personen oder Schlimmeres Gegenstand einer staatsanwaltlichen Ermittlung zu werden. 

 

Wie viele Rauchwarnmelder müssen nach der benannten Landesbauordnung je Wohnhaus / Wohnung installiert werden und wie finde ich bei der Masse von Angeboten den richtigen Rauchwarnmelder?

Prinzipiell regelt nach Landesbauordnung die DIN 14676 die korrekte Einrichtung von Rauchwarnmeldern. Es gibt eine einfache Formel: In jedem Aufenthalts- und Schlafraum sowie in den dazugehörigen Fluchtwegen ist mindestens ein RWM (Abweichungen wg. Raumgrößen und -höhen, speziellen Deckenkonstruktionen etc.) an vorgeschriebener Stelle zu installieren. Die Qualität oder gar der Hersteller von den RWM ist gesetzlich nicht vorgeschrieben: Sie können Billigfabrikate aus dem Internet verwenden – soweit diese der DIN 14606 entsprechen – wovon wir natürlich abraten. Wir empfehlen sogenannte Q-Melder, welche nur dann das „Q“ erhalten, wenn sie vom TÜV geprüft sind und über entsprechende Qualitätsparameter verfügen. Ebenso muss man sich entscheiden, Einzelplatzgeräte oder funkvernetzte Melder einzusetzen.

 

Das hört sich für Otto-Normalverbraucher aber dann doch ziemlich kompliziert an, oder?

Ist es eigentlich nicht. Man kann sich im Internet dazu relativ gut belesen und alles richtig machen. Zweitens gibt es eine Reihe Fachfirmen, welche man mit der Installation und auch Wartung beauftragen kann.

 

Der Müggelheimer Bote konnte für seine Leser den Experten Matthias Schramm zu einem kostenlosen Telefonforum für den 8. Dezember von 10 bis 16 Uhr gewinnen. Unter der Rufnummer 65 48 42 24 steht er Ihnen für Ihre Fragen rund ums Thema Rauchmelder-Pflicht zur Verfügung.