Senkung der Grundsteuer für Fluglärm-Betroffene

von Christian Schild

Müggelheimern winken möglicherweise zusätzliche Entschädigungen für die Werteinbußen durch den Flughafen Schönefeld. Denn durch den Lärm Betroffene können mit einer Senkung der Grunderwerbssteuer rechnen.

Noch in der letzten Wahlperiode wurde von der CDU ein Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eingebracht, in dem gefragt wurde, ob für von erheblichen Wertverlusten durch den Flugbetrieb betroffenen Grundbesitz im Bezirk Treptow-Köpenick finanzieller Ausgleich in Form der Aussetzung oder Neubemessung der Grundsteuer oder in anderer Form vorgenommen werden kann. Mit wesentlicher Unterstützung der Linken und Ernst Welters wurde dieser Antrag dann gegen viel Polemik beschlossen. Das dieser Antrag Erfolg haben könnte, so konnte man es wenigstens den Reden entnehmen, hielten viele für ausgeschlossen.

Umso erstaunlicher nun die Antwort des Finanzsenators, die hier ungekürzt wiedergegeben wird: "Insbesondere wegen ungewöhnlich starker Beeinträchtigung durch Lärm kann eine Minderung des für die Bemessung der Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerts und somit der Grundsteuer in Betracht kommen. Der Lärm in der Nähe eines größeren Verkehrsflugplatzes dürfte als ungewöhnlich starke Beeinträchtigung anzusehen sein. … Den Antrag auf Änderung des Einheitswertes muss jeder Betroffene zu gegebener Zeit an das Finanzamt Treptow-Köpenick richten."

Es sind meist dicke Bretter, die gebohrt werden müssen bis sich ein Erfolg in der Politik einstellt. Im nächsten Schritt wird es dann die Aufgabe sein, beim Finanzamt eine hohe Minderung durchzusetzen. Grundlage dafür ist allerdings die Festlegung der Lärmschutzbereiche, die jedoch noch nicht erfolgt ist. Sobald die Schutzzonen veröffentlicht sind, vermutlich noch im Januar, können Betroffene eine Senkung ihrer Grundsteuer beim Finanzamt beantragen.