Schallschutz in Müggelheim

BIM bietet Beratungstermine an

von Karl Georg Maucher

Das im Planfeststellungsbeschluss für den Tagzeitraum vorgesehene Schallschutzprogramm muss umgesetzt werden. Dazu hat das Oberverwaltungsgericht am 15. Juni das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur (MIL) im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet. Es soll durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen darauf hinwirken, dass die Vorhabenträgerin des Flughafens Berlin Brandenburg (FBB) das vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzt. Eine erneute Verschiebung der BER-Eröffnung konnten die Antragsteller jedoch nicht durchsetzen.

Damit hat das OVG klargestellt, das für die Betroffenen die eindeutige Formulierung des Schutzzieles beim Tagschutz, keine Überschreitung des Lärmpegels in Wohnräumen von 55dB(A), umgesetzt werden muss.

Damit sind alle Schallschutzmaßnahmen in den Kostenerstattungsvereinbarungen von der FBB wissentlich fehlerhaft berechnet worden. Daraus ergibt sich die Forderung an das MIL zügig und uneingeschränkt für die Umsetzung des OVG-Beschlusses zu sorgen. Das OVG hat die Verantwortung für den nichtgewährten Schallschutz eindeutig der FBB zugewiesen. Für die Betroffenen in der Tagschutzzone 1 in Müggelheim wäre die Frage des Schutzzieles damit normalerweise geklärt.

Außerhalb der Tagschutzzone 1 haben die Eigentümer den Nachweis der Belastung durch Messung des Außenpegels zu erbringen. Nähere Einzelheiten werden noch zu regeln sein. Die FBB hat im Planergänzungsverfahren für den Schutz der Nachtruhe die Zulässigkeit einer sechsmaligen Überschreitung der Maximalpegels von 55dB in der Durchschnittsnacht beantragt – die Planfeststellungsbehörde hat diesem Antrag statt gegeben und ihn planfestgestellt. Die Kläger beim Bundesverwaltungsgericht haben nach Vorlage einer freiwilligen Erklärung des Ministerium Brandenburg den Klagegrund für erledigt erklärt. Damit ist eine Klage gegen den Planergänzungsbeschluss nicht mehr möglich.

Trotzdem sind die Betroffenen aufgefordert alle zur Verfügung stehenden Wege auszuschöpfen um die Landesregierung Brandenburg zur Rücknahme des NAT 6 Kriterium zu überzeugen. Denn wer kann es verantworten, dass Bürgern und vor allem Kindern ein sechsmaliges Aufwachen währen der "Durchschnittsnacht" zugemutet wird.

In Müggelheim ist in der Tagschutzzone 1 ein Maximalpegel-Tag von ca 89dB (A) errechnet worden. Die FBS hat in den KEV einen Maximalpegel-Tag von 9-11 dB niedriger angesetzt. Außerhalb der Tagschutzzone 1 liegen die berechneten relevanten Maximalpegel in der Größenordnung von 89 bis ca. 80 dB(A).

Die BI-Müggelheim wird den Bürgern die bereits eine Kostenerstattungsvereinbarung (KEV) haben an folgenden Tagen eine Einzelberatungsmöglichkeit im Dorfklub, jeweils 18-20 Uhr, anbieten:

1. Dienstag den 15.8. (vorrangig für Grundstückseigentümer in der Tagschutzzone 1)

und weiter monatlich am Dienstag den 11.9., 9.10., 13.11., 11.12.

Bringen Sie bitte Ihre Kostenerstattungsvereinbarung mit!

Informationsveranstaltung

Am 18. September findet Im Dorfklub außerdem eine Informationveranstaltung zu folgende Themen statt:

  1. Stand und Zielstellung Schallschutz am Tag
  2. Probleme und Lösungsansätze beim Einbau der Lüfter
  3. Wie weiter mit dem Schallschutz in der Nacht?
  4. Stand und Zielstellung Max. Pegelschutz außerhalb der Schutzzonen
  5. Mängel der KEV
  6. Ist die KEV als privatrechtlicher Vertrag zwischen FBB und Eigentümer der richtige Weg?