Keine Hoffnung nach Verhandlung in Leipzig

Von einer neuen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Leipzig am 3. und 4. Juli erhofften sich die Fluglärmgegner viel - und wurden eines Besseren belehrt.

Eine Gemeinde und einige (Privat-) Kläger hatten Klagen eingereicht: a) zur "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" innerhalb des Planfeststellungsverfahrens von 2001 bis 2006 und b) zur Aufhebung des (weitgehend genehmigenden) Urteils des BVwG zum Planfeststellungsbeschlusses (PFB) von 2004.

Erste Klage zielt darauf ab, dass heute vom Projekt BER Betroffene nicht am Planfeststellungsverfahren teilgenommen hatten, weil sie aus den ausgelegten – verfälschenden – Unterlagen ihre zukünftige Betroffenheit nicht hätten erkennen können. Sie wollen in den Stand zurück, jetzt ihre Einwendungen zu machen und – bei Ablehnung dieser – den Klageweg für sich auch offen zu haben. D.h., für diese Kläger würde das ganze Verfahren noch einmal stattfinden. Mit der Erwartung, der Flughafen könne nicht in Betrieb gehen, solange ihr separates Planfeststellungsverfahren nicht durchlaufen und durch Urteile entschieden wäre. Hier ließ das Gericht erkennen, dass es diesem Ansinnen nicht folgen wolle. Es hielt den Klägern vor, dass das Rechtsinstrument der Wiedereinsetzung voraussetze, das der Begehrende in der originären Rechtsfrist durch objektive, außerhalb seines Willens liegende Gründe verhindert war, am Verfahren teilzunehmen. Jeder müsse wissen, dass die Lärmauswirkungen eines Verkehrsgroßprojektes weiträumig seien, und ihn auch beträfen, selbst wenn seine Wohnlage in keiner ausgelegten Lärmkarte innerhalb der 55 Dezibel-Bereiche verzeichnet war. Auch auf eine Annahme hin, er sei nur mit 40, 35 oder 20 Dezibel betroffen, hätte er klagen können. Hat er es nicht getan, so habe nur er es zu vertreten. Er sei jedenfalls nicht objektiv gehindert gewesen.

Zur zweiten Klage. Hier führten die Kläger aus, das Urteil von 2004 zum PFB müsse aufgehoben werden, da Antragsteller – Flughafengesellschaft – und Genehmigungsbehörde gemeinschaftlich Öffentlichkeit und auch das Gericht über die wahren Lärmauswirkungen getäuscht hätten. Hätten sie keine verfälschten (Flugroutenproblematik) Darstellungen ausgelegt und als rechtfertigende Erklärungen dem Gericht übergeben, hätte das erkennende Gericht anders entscheiden müssen und die Betriebsgenehmigung durch die Behörde verwerfen müssen.

Hier führte das Gericht aus, dass die Gewährung von Plansicherheit für Vorhabenträger in seinen Augen ein hohes Rechtsgut sei, das es schützen müsse. Jeder müsse sich auf genehmigte Planvorhaben verlassen können. Nur wenn fundamentale Fehler einer Planfeststellung zu Grunde lägen, könne diese widerrufen werden. Die Frage, Geradeausflug oder abknickend, sei nicht fundamental. Flugrouten seien immer "flüchtig". Sie werden oft geändert. Um den PFB zu fassen, reiche der Behörde eine ungefähre, "aggregierte" Einschätzung der Folgen. Die Auslegung der späteren Routen hätte nicht zu einem anderen PFB geführt und auch nicht zu anderer rechtlicher Wertung durch das Gericht. Der Interessenausgleich für neue Betroffene könne hinreichend durch Gewährung von Schallschutz auch für diese bewirkt werden.

Den Hilfsantrag der Kläger, den parallel unabhängigen Betrieb der Bahnen zu verbieten, falls das Gericht in der Hauptsache nicht folge, wies das Gericht sofort zurück. Diese Frage obliege dem Betreiber, es nach seinen Bedürfnissen zu entscheiden.

Verkündigungstermin ist der 31. Juli gewesen. Der Unterzeichner erhofft sich nichts mehr. Harald Kampffmeyer, Ortsgruppensprecher BVBB


Das Urteil von Leipzig

Nun ist es rechtskräftig: Das Gerichtsverfahren für den Flughafen BER wird nicht wieder aufgerollt. Das haben die Richter am Bundesverwaltungegericht in Leipzig am 31. Juli verkündet. Damit hat es die Klagen von Anwohnern zurückgewiesen, die die Betriebsgenehmigung für den Flughafen kippen wollten.

Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung: "Für den Vorwurf der Arglist sieht der Senat keine Anhaltspunkte." Zwar sehe das Gericht durchaus Mängel im Planfeststellungsverfahren. Doch hätten sich diese nicht auf das Ergebnis ausgewirkt. Es bestünde also kein Grund, das Verfahren noch einmal aufzurollen.

Das Bundesverwaltungegericht hatte den Klägern bereits im Vorfeld keine Hoffnungen gemacht. Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit, auch Aufsichtsratsvorsitzender des BER, hatte sich deshalb schon vor der Urteilsverkündung optimistisch gezeigt. Jetzt stünde aus seiner Sicht der Eröffnung des Flughafens zumindest juristisch nichts mehr entgegen. Nun warten wir die Aufsichtsratssitzung am 16. August ab. Hier wird über den Eröffnungstermin 17. März diskutiert. Bis Ende August soll definitiv feststehen, ob dieser Termin eingehalten werden kann. sip

Info-Veranstaltung

Der Umweltkreis Müggelheim und die Ortsgruppe des BVBB laden gemeinsam zu einer Veranstaltung im Dorfklub (Alte Schule ein). Themen:

  1. Ergebnisse der Klageverfahren vor dem BVwG im Juli
  2. Was mit der Fehlinvestition Schönefeld machen? Nachnutzungskonzept

Punkt 2. wird von Herrn Breidbach, BVBB, bestritten. Wir werden Gelegenheit finden, nach den Vorträgen die dann gegebene Lage im Streit um den BER zu erörtern. Vor dem Beginn wird die "Lärmwehr Brandenburg" eine Schalldemonstration vor der Alten Schule durchführen.

Termin: Mittwoch, der 29.08.2012

Zeit: 19.00 Uhr Lärmwehr auf dem Anger; 19.30 Uhr Beginn der Veranstaltung H. König / H. Kampffmeyer

Familientag gegen Fluglärm

Das Info-Büro Fluglärm in Lichtenrade lädt zu einem Info-Familientag auf der Zufahrt zum Hauptterminal an der B 96a in Schönefeld ein. Es gibt Infotische zu den Themen Gesundheit, Schallschutz, Nachtschutz und Wirtschaftlichkeit. Außerdem ist ein "Speakers Corner" geplant, damit Besucher auch mal selber Dmpf ablassen können. Die eigenständige Lärmwehr Berlin-Brandenburg wird Fluglärmgeräusche bis zu 85 dB simulieren, die auf viele von uns zukommen werden. Für Kinder ist ein umfangreiches Unterhaltungsprogramm geplant, beispielsweise Tauziehen, Flaschen schießen, Kartoffellauf oder Schaumkuss-Wettessen. Außerdem hat der Puppenspieler Peter Waschinsky seine Unterstützung bei der Kinderunterhaltung zugesagt. Der Familientag findet am 19. August ab 15 Uhr statt.

Schallschutz

Die Rechtsanwalts-Kanzlei Baumann, die früher mit dem BVBB zusammenarbeitete und noch heute viele Müggelheimer im Streit um den Flughafen vertritt, lädt zu einer Informationsveranstaltung ein. "Wie viel Schallschutz kann ich vom Flughafen verlangen?" ist das Thema am 11. August um 13.30 Uhr in Dahlewitz. Ziel ist es, eine Klagegemeinschaft zu bilden. Die Veranstaltung findet in der Mehrzweckhalle der Herbert-Tschäpe-Oberschule, Bahnhofstraße 63 in 15827 Dahlewitz statt.

Volksbegehren

Zur Halbzeit sind etwa 25.000 Unterschriften im Volksbegehren gegen den Nachtflug in Berlin zusammen gekommen. Noch deutlich entfernt von der Zielmarke 170.000. Dennoch wollen die Initiatoren in ihrem Bemühen nicht nachlassen. Auch die Bürgerinitiative Müggelheim wird weiter sammeln, obwohl alleine aus Müggelheim bereits etwa 3.700 Unterschriften kamen, also ein sehr hoher Prozentsatz. Wer noch nicht unterschrieben hat, kann dies auf den ausliegenden Listen im Gasthaus Müggelheim, in der Apotheke oder im Lotto-Laden tun und im September sonnabends von 9 bis 12 Uhr vor Edeka.