Neue Aktion des BVBB: Kein Steuergeld für Schönefeld

Unter dem Motto "Kein Steuergeld für Schönefeld" fordert der BVBB die Bürger von Berlin und Brandenburg auf, sich wegen der skandalösen Gewährung einer staatlichen Beihilfe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro für den Skandalflughafen BER mit Protestschreiben an die EU-Kommission zu wenden. Wir stellen dazu auf unserer Webseite www.bvbb-ev.de ein Musterschreiben an den Präsidenten der EU-Kommission José Manuel Barroso in deutscher und in englischer Sprache zur Verfügung, das jeder Bürger als Grundlage für eine eigene Beschwerde verwenden kann. Wir empfehlen auch, eine Kopie an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und an die Präsidenten des EU-Rates und des EU-Parlamentes zu übermitteln. Die Anschriften bzw. Emailadressen sind alle aufgeführt.

Der BVBB ist der Auffassung, dass Dienststellen der EU-Kommission mit der Bundesregierung bei der Vertuschung von Lügen im Zusammenhang mit der Gewährung einer Beihilfe an den Flughafen BER zusammengearbeitet haben. Aus einem der EU-Kommission bereits am 19. April 2013 übermittelten Protokoll von 2008 über ein Gespräch zwischen Aufsichtsbehörde und Vertretern des BER geht zweifelsfrei hervor, dass die Begünstigte im Beihilfeverfahren, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), von Anfang wusste, welches Schutzziel bei den Schallschutzmaßnahmen am BER einzuhalten ist und welche Kosten auf sie zukommen würden. Trotzdem hält die EU-Kommission an den ersichtlich unwahren Behauptungen der Bundesregierung fest, nach der die Beihilfe notwendig sei, weil "ein deutsches Gericht im Juni 2012 unerwartet angeordnet" hätte, "dass der Flughafen den Schallschutz für die Anwohner erheblich verbessern musste".

Das ist eine dreiste Lüge, denn der in Rede stehende Schallschutz wurde bereits 1999 von der Flughafengesellschaft (FBB) selbst so zur Planfeststellung beantragt, von der Genehmigungsbehörde 2004 planfestgestellt und vom Bundesverwaltungsgericht 2006 bestätigt.

Die EU-Kommission widersetzt sich den erdrückenden Tatsachen mit der fadenscheinigen Ausrede, nach der die von der "FBB und ihren Gesellschaftern vertretene Auffassung … zumindest bis zu den Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg gut vertretbar" gewesen sei. Für den BVBB liegt dagegen der wahre Grund für die Duldung der Lügen der Bundesregierung in der Furcht vor dem Ausfall eines Kredits der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von einer Milliarde Euro an die FBB, falls man die Zustimmung zur Beihilfe versagt hätte. Damit begibt sich die EU-Kommission selbst in den Sumpf aus Lügen und Betrug, der das Pleiten-, Pech- und Pannen-Projekt BER von Beginn an begleitet hat.

Besonders peinlich wirkt das Zusammenwirken der EU-Kommission mit der Bundesregierung vor dem Hintergrund des kürzlichen Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts zu der von Mehdorn angestrebten Nichtzulassungsbeschwerde. Denn nach Überzeugung des Gerichts bestand seit dem Urteil im BER-Erstverfahren von 2006 niemals ein Spielraum für eine wie auch immer geartete Interpretation der Schutzziele. Zur Erinnerung: Ende April vorigen Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, auch auf Klage des BVBB hin entschieden, dass erhebliche Nachbesserungen beim Schallschutz für die Anwohner durch die FBB zu gewähren sind. Letztlich wurde gerichtlich bestätigt, dass die selbst von der FBB in der Planfeststellung beantragten Regelungen, die mit dem Planfeststellungsbeschluss in Stein gemeißelt wurden, Anwendung zu finden haben.

Allen Beteiligten war offensichtlich schon damals klar, dass das Tag-Schutzziel so wie es im Planfeststellungsantrag formuliert und mit dem Planfeststellungsbeschluss festgelegt wurde, umgesetzt werden muss. Trotzdem hat die FBB einfach so getan, als ob es eine Festlegung "keine Maximalpegel über 55 dB(A)" nicht gäbe und über 10.000 Kostenerstattungsvereinbarungen mit einem völlig falschen Schallschutzziel und damit wertlosen Berechnungen erstellen und an die Bürger versenden lassen. Dem MIL war dies bekannt. Anhand der Akten ist zu vermuten, dass die Beteiligten einfach gehofft haben, keiner würde merken, dass hier versucht wird, die Bürger um den ihnen zustehenden Schallschutz zu betrügen, stellte der BVBB damals fest.

Eine Revision ließ deshalb das Gericht nicht zu. Dagegen reichte Mehdorns Flughafengesellschaft im Juni 2013 Beschwerde beim OVG ein. Am 28. Januar 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht ebenso wie zuvor das Oberverwaltungsgericht am 25. April 2013 dem Flughafen und seinen Protagonisten eine schallende Ohrfeige versetzt und die Auffassung des BVBB bestätigt, dass die FBB mit Duldung des MIL, unter Verantwortung des heutigen Flughafenkoordinators und Aufsichtsrates Bretschneider, seit Jahren systematisch und vorsätzlich gegen das Schutzziel im Tag-Schutzgebiet verstößt. Den BVBB-Mitgliedern war es zu danken, die es mit ihrem Geld der Solidargemeinschaft der Betroffenen ermöglicht haben, mit hervorragender anwaltlicher Unterstützung dem grundgesetzlichen Recht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit Geltung zu verschaffen und höchstrichterlich verfügten Schallschutz endgültig durchzusetzen.

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes wurde nun auch höchstrichterlich bestätigt, dass die Bundesregierung mit ihrer Begründung zur Gewährung der staatlichen Beihilfen durch die EU in Höhe von 1,2 Mrd. EUR " man sei von dem vorgezogenen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg "überrascht" worden, weil dieses Urteil "nicht zu erwarten gewesen sei" und man daher weiteres Geld für den Schallschutz benötige, schlicht und dreist gelogen hat.

Denn für jeden Beobachter wurde klar: Die FBB war einst nicht etwa von einem "unerwarteten Urteil" des OVG überrascht worden. Nein, die FBB war überrascht, weil sie nicht damit gerechnet hatte, bei dem Betrug beim Tag-Schallschutzziel erwischt zu werden! Die EU-Kommission hat sich, wie erwartet, gegenüber dem größten Nettozahler, der Bundesrepublik Deutschland auf einem Auge blind gezeigt.

Für Mehdorn könnte sich das Urteil noch als Bumerang erweisen, nämlich dann, wenn Dritten ein Schaden wegen des verschleppten Schallschutzes entsteht. Denn mit dem Urteil haben sich die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die FBB  ebenso wie die zu erwartenden Kosten nun nochmals schlagartig erhöht.

Der BVBB fordert nun alle Bürger dazu auf, der EU-Kommission zu demonstrieren, dass wir uns als Bürger nicht über den Tisch ziehen lassen und sehr aufmerksam verfolgen, was mit unseren Geldern geschieht. Ob wir mit dieser Briefaktion eine Rücknahme der Beihilfen erreichen können, bleibt abzuwarten. Aber eine positive Entscheidung über einen zweiten Antrag, der sicher folgen wird, werden wir damit deutlich erschweren.

Auf der Website des BVBB finden Sie unter der mit diesem Artikel gleichnamigen Pressemitteilung zum Download die Musterbriefe, das Protokoll der FBB aus 2008, das erste und zweite Schreiben des BVBB an die EU, den Beschluss des BVerwG und die Antwort der EU vom 30.11.2013. Kristian-Peter Stange, BVBB-Pressesprecher/OG Müggelheim, Tel: 37301941