Mehr Alkohol-Kontrollen bei Freizeitkapitänen

Immer mehr Freizeitskipper fahren mit Alkohol am Steuer. Das hat die Wasserschutzpolizei beobachtet. Außerdem würden viele Freizeitkapitäne die Regeln der Schifffahrt nicht beherrschen, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führt, heißt es bei der Brandenburger Wasserschutzpolizei. Das gilt vor allem für die Fahrer von Booten unter 15 PS, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen. 

Insgesamt hat die Wasserschutzpolizei in den vergangenen sechs Monaten etwa 10.500 Freizeitschiffer kontrolliert, davon rund 2500 Sportmotorboote unter 15 PS. In jedem fünften Fall gab es etwas zu beanstanden. Da die Verkehrsdichte auch auf dem Wasser immer mehr wächst, sich vor allem Party-Flöße und kleine Sportboote immer größerer Beliebtheit erfreuen, steigt die Gefahr. Deshalb werden die Kontrollen jetzt noch verstärkt. Bereits im ersten Halbjahr sind 30 Prozent mehr Fahrzeuge kontrolliert worden als im Vorjahreszeitraum. Schon im vergangenen Jahr stieg die Zahl der erwischten Alkohol-Sünder von 49 auf 75. In diesem Jahr ist mit einer weiteren Steigerung zu rechnen.

Übrigens gilt die Alkoholgrenze von 0,5 Promille nicht nur für den Kapitän, sondern auch für seine Crew. Und in besonderem Maße auch für Jetskifahrer, Surfer und Kitesurfer. Es heißt in § 3 (4) der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung:

Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend.

Gezielte Kontrollen sollen ein "Umdenken" bei den "Unverbesserlichen" zum Schutz der Wassersporttreibenden und Erholungssuchenden auf den Wasserstraßen bewirken. sip