Erste Eichhörnchenbrücke

Kurios aber notwendig: Berlins erste Eichhörnchenbrücke steht in Friedrichshagen. Anfang März wurde in neun Meter Höhe ein kräftiges Tau über den Müggelseedamm (auf Höhe des Wasserwerkmuseums) gespannt – von einem Hochseilgarten-Trainer wurde es fachgerecht zwischen zwei Bäumen gespannt. Möglich gemacht wurde dieses Tierschutzprojekt durch den Verein aktion tier- menschen für tiere e.V. in Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks Treptow-Köpenick.

Immer wieder werden Eichhörnchen auf dem Müggelseedamm überfahren. Vor allem im Herbst und im Frühjahr ist die Gefahr besonders groß, da die Tiere hier mit dem Verstecken von Futter bzw. der Partnersuche derart beschäftigt sind, dass sie dem Straßenverkehr keine große Aufmerksamkeit widmen. Häufig hüpfen die kleinen Säuger derart unvermittelt über die Straße, dass ein Bremsen nicht mehr möglich ist.

Um die Eichhörnchen an die Benutzung des Seiles zu gewöhnen, werden sie mit Hilfe von Futterkästchen angelockt, die an beiden Seilbäumen angebracht werden. Bereits 1963 wurde in Longview (USA) eine schmale Hängebrücke für Eichhörnchen über eine große Straße gespannt. Auch in Aberdeen (Schottland) wurde eine solche Brücke über eine vierspurige Umgehungsstraße gebaut. In Deutschland existiert bisher nur ein Eichhörnchenseil – in der ostwestfälische Kleinstadt Vlotho. Es wurde im November errichtet und von den Tieren bereits nach kurzer Zeit rege genutzt.

Bürgeramt 2 wieder in Betrieb

Das Bürgeramt 2 in Schöneweide ist nach seiner Sanierung am 17. März pünktlich wieder in Betrieb gegangen.

Aufgrund der jetzt begonnenen Sanierungsarbeiten im Rathaus Köpenick bleibt das Bürgeramt 1 im Rathaus Köpenick seit dem 21. März bis auf Weiteres JEDEN FREITAG geschlossen. Fertig gestellte Personaldokumente können dort an diesem Tag nicht abgeholt werden. Aktuelle Hinweise entnehmen Sie den Aushängen in den Bürgerämtern. Die Samstagssprechstunde wird wegen der Bauarbeiten jetzt im Bürgeramt 2 in Schöneweide stattfinden. Personaldokumente, die im Bürgeramt 1 beantragt wurden, können deshalb zur Samstagssprechstunde nicht abgeholt werden.

Eigentum verpflichtet

Die Eigentümer der denkmalgeschützten Häuser Riviera und Gesellschaftshaus in Grünau sind zur Sicherung verpflichtet.

Die Beschwerde der Eigentümerin der denkmalgeschützten ehemaligen Ausflugslokale Riviera/ Gesellschaftshaus gegen den Beschluss in 1. Instanz hat keinen Erfolg. Am 28.02.2014 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vom 28.11.2013. Damit ist der Eilantrag der Eigentümerin auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Die Eigentümerin des Denkmalbereichs Riviera und des Gesellschaftshauses Grünau hatte beantragt, die Sicherungsmaßnahmen zur Erhaltung der Denkmäler bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage gegen die Sicherungsanordnung auszusetzen. In seiner Begründung folgte das Gericht vollumfänglich den Rechtsauffassungen des Bezirksamtes.

Im April 2013 hatte die Sonderkommission der bezirkliche Denkmalschutzbehörde (SoKo Riviera) eine Sicherungsanordnung für den ehemaligen Gaststätten- und Hotelkomplex erlassen. Die auferlegten Maßnahmen sollen die vom Verfall bedrohten denkmalgeschützten Gebäude vor weiteren Witterungseinflüssen und dem Betreten Unbefugter schützen. Für den Fall, dass die Sicherungsmaßnahmen nicht oder nicht ausreichend durchgeführt werden, drohte die Behörde eine Ersatzvornahme an. Gleichzeitig sollten eingelegte Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung entfalten, die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Die Eigentümerin hatte geltend gemacht, sie hätte alles dafür getan, um die baulichen Anlagen zu schützen und das Grundstück vor dem Betreten durch Unbefugte zu schützen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält die ergriffenen Maßnahmen der Eigentümerin jedoch nicht für ausreichend. Das Gericht betont, dass die Eigentümerin allein dafür verantwortlich für ausreichende Schutzvorkehrungen ist. Das kann sie nicht den Behörden überlassen. Das bestätigt in ganzer Breite die Auffassung des Bezirksamtes.

Neben dem Sachverhalt, dass Sicherungsanordnungen von Denkmalschutzbehörden eher selten sind, da Denkmaleigentümer in der Regel ihrer Erhaltungspflicht nachkommen, kommt bei diesem Fall der einzigartige Umstand hinzu, dass die Denkmalschutzbehörde bisher nur mit Begleitschutz der Polizei diese angeordneten Maßnahmen umsetzen kann.

Gleichwohl sieht sich das Bezirksamt zunehmender Kritik seitens der Anwohner ausgesetzt, nicht genug getan zu haben. Rainer Hölmer, Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt, betont: "Die schnelle und deutliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ist ein deutliches Signal. Damit sind auch die Erfolgsaussichten für das Hauptsacheverfahren deutlich gestiegen. Ich freue mich deshalb sehr über den Erfolg vor Gericht. Leider sind die damit verbundenen Verfahren sehr zeit- und personalaufwändig. Das geht an unsere Substanz. Wir werden dennoch nicht aufgeben und an unserer Linie festhalten."

Bei Ortsbegehungen in den letzten beiden Jahren stellte die Untere Denkmalschutzbehörde fest, dass die Denkmalsubstanz infolge mangelnder Erhaltungsmaßnahmen und Vandalismus erheblich gefährdet ist. Die Dächer sind undicht. Teilweise sind die Gebäudekomplexe und Fenster unverschlossen und Innenräume stark beschädigt. Die von der Eigentümerin bisher ergriffenen Maßnahmen reichen nicht aus, um den zunehmenden Zerfall der Denkmäler zu verhindern.